Moinsen,
überraschenderweise wurde die seit Urzeiten angestrebte Harmonisierung der Länder zum Schutz vor gefährlichen Hunden bereits jetzt thematisiert und nicht, wie angenommen, im kommenden Herbst:
Nun bleibt abzuwarten, wie sich das auf die wenigen zur Vernunft zurückgekehrten Länder auswirken wird.
Gruß
Elvis
überraschenderweise wurde die seit Urzeiten angestrebte Harmonisierung der Länder zum Schutz vor gefährlichen Hunden bereits jetzt thematisiert und nicht, wie angenommen, im kommenden Herbst:
[Link öffnet pdf-Doc. s.Seite 17]Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 174. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 8. Juli 2004 in Kiel... 13. Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Bereich des Aggressionszüchtungsverbotes
Beschluss:
1. Die IMK bekräftigt ihre Beschlüsse vom 24. November 2000 und 7./ 8. November 2001 zur Harmonisierung der länderrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.
2. Die IMK hält vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 eine Ergänzung der landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens um das Verbot der Zucht von Hunden zu gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit für erforderlich, soweit eine solche Regelung noch nicht vorhanden ist. Dabei sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das Zuchtverbot insbesondere auf die Hunderassen bzw. –typen zu erstrecken, die nach Bundesrecht einem Einfuhr- und Verbringungsverbot unterliegen.
Neben der Zucht soll auch das unabsichtliche Verpaaren bzw. Vermehren der Hunde verboten sein. Verstöße gegen das Zucht- und Verpaarungs-/Vermehrungsverbot sollen mit empfindlichen Strafen oder Geldbußen bedroht sein.
Protokollnotiz TH:
Thüringen enthält sich der Stimme. Thüringen begrüßt die Intention einer Harmonisierung, hat aber Zweifel, ob eine Rasseliste nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand geeignet ist, einen Hund als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen.
Protokollnotiz BW, BE, RP, SN:
Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen sehen von einer Änderung der in ihren Ländern bestehenden Rasselisten ab. ...
Nun bleibt abzuwarten, wie sich das auf die wenigen zur Vernunft zurückgekehrten Länder auswirken wird.
Gruß
Elvis