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Frau Domres geht in keinster Weise auf deine Fragen ein

Bevor sie sich überhaupt einmal dazu herablässt zu Antworten wird sugeriert , daß deine Forderung gleichzusetzen ist mit einer Verbannung aller Hunde aus dem Stadtgebiet .

Damit erscheint deine Forderung sofort ungerecht und lächerlich

Es ist nicht möglich - und auch nicht gewollt - alle Hunde aus dem Stadtgebiet zu verbannen. Dies wäre ein zu intensiver Eingriff in die Rechte der Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer und nicht mit dem Grundgesetz, sowie der Hamburger Verfassung zu vereinbaren.


Wer wird denn zur Verantwortung gezogen, wenn in Hamburg der nächste Beißvorfall mit einem nicht gelisteten Hund geschieht?

ich bin der Meinung, dass das Hamburger Hundegesetz ein sehr hohes Schutzniveau bietet. Es besteht darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit es den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Wird zum Beispiel eine Hunderasse vermehrt in der Beißstatistik auffällig, die bisher in der Rassenliste nicht vermerkt ist, so wird das Hundegesetz entsprechend geändert. Falls dies zeitnah nicht umgesetzt wird und es kommt dann zu einem Vorfall mit einem Hund dieser Rasse, so würde uns die dann zu erwartende Kritik zu recht treffen.

natürlich nicht ohne Hintertürchen - was ist zeitnah ?

Warum haben Sie für Hamburg nicht die Vorschläge berücksichtigt, die nicht beim Hund, sondern am Hundehalter ansetzen?
Haltergesetze anstelle von Hundegesetzen und Rassenlisten?
Alle (größeren) Hunde könnten Menschen gefährden, wenn sie nicht sorgsam und fachkundig geführt werden.
Unser Nachbarland Niedersachsen setzt ja bereits auf die Sachkundeprüfung für Hundehalter.

hier kommt erstmal nur die übliche Floskel

Die von Ihnen geforderte Sachkundeprüfung, wie sie zum Beispiel in Niedersachsen eingeführt wurde, ist ein interessanter Ansatz und wir werden die damit gewonnenen Erfahrungen aufmerksam beobachten. In diesem Zusammenhang bin ich auch an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand interessiert.

noch verstärkt dadurch wie aufwendig ( teuer ) es WÄRE

im weiteren geht Domres davon aus , daß durch die generelle Anleinpflicht und die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen schon lange ähnliches erreicht wird wie in Niedersachsen

Das Hundegesetz geht im Grundsatz davon aus, dass die Haltung von Hunden mit Gefahren verbunden ist. Aus diesem Grund enthält diese Regelung eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde, unabhängig von der Rasse. Allerdings besteht, für die nicht in den Rasselisten aufgeführten Hunde und die Hunde welchen einen Wesenstest erfolgreich bestanden haben, die Möglichkeit durch einen Gehorsamstest (§ 4 HambHundeG) sich von dieser Verpflichtung befreien zu lassen.


Sie betont mehrfach , daß die Rasseliste in Hamburg nur erweitert werden soll bei Bedarf .

Wird zum Beispiel eine Hunderasse vermehrt in der Beißstatistik auffällig, die bisher in der Rassenliste nicht vermerkt ist, so wird das Hundegesetz entsprechend geändert.

Das Hamburger Hundegesetz ist in seiner jetzigen Gestalt ein großer Erfolg, die Beißstatistiken belegen dies. Und ich halte es für besser das Bestehende weiter zu entwickeln, so wie wir es vor kurzem beschlossen haben.

also liebe Hundefreunde - besser Füße stillhalten bevor es noch mehr Rassen trifft .
 
@lilalo

Tja, so wie es die Realistiker in diesem Thread von Anfang an prophezeit haben.
 
@HSH

solche unterschwelligen Druckmittel der Politik muss man sich dennoch nicht gefallen lassen
Muß man nicht, muß man aber letztendlich wohl schlucken.
Bestes Beispiel ist doch Thüringen.
Da wurde jetzt die Rasseliste nach über 10 Jahren durchgepeitscht, obwohl man tonnenweise guter Argumente (kein Wolf-Palaver) dagegen brachte, andere Bundesländer die selbige schon wieder abschafften.
Das wird politisch einfach so gewollt und basta.
 
@HSH

ich gebe zu , daß man da wenig Aussicht auf Erfolg hat , aber zumindest bleibt man sich treu .

@marismena

Stelle doch mal exakt die gleiche Frage an Abgeordnete der anderen Parteien . das könnte interessant werden .

Ich habe auch eine Frage an Domres gestellt in der Sie zu den Antworten auf deine Frage Stellung nehmen soll - leider waren zu wenig Zeichen möglich ...

 
 
Wolf: wer hat sich denn für Rassenlisten ausgesprochen?
Wenn ich dem Wirrwarr hierm noch richtig folgen kann, dann doch nur Wellblechdach.
Mit dem Hinweis, dass es sich in seinem BL sehr gut damit leben lässt?
HH ist aber weit davon entfernt, Listenhunde so leben zu lassen?
 
Vielleicht hat sie Herrn von Bernheim auch per email geantwortet.
Weil das ja Kollegen sind, als Politiker.
Die regeln das vermutlich untereinander
 


Warum die Füsse stillhalten, ganz im Gegenteil da hilft nur Klagen.

Der Bullterrier ist auf der Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen,
obwohl alle dieser Hunde in Hamburg ohne Maulkorb geführt werden durften
und in keinen Beißvorfall verwickelt waren.
Dazu:
Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
Dazu:
Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die gestrichenen Rassen sind Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004[9] enthalten ist. Das Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen.
 

Noch nicht einmal Wellblechdach würde ich hier unterstellen , daß Sie froh darüber ist , das es für STAFF und co eine Rasseliste gibt .....

aber vieleicht hat Wellblechdach ja Herrn Lux Händchen gehalten - damals als Herr Lux die Rasseliste erfunden hat
 

Das hier welche sich für Rassenlisten und auch den Erhalt ausgesprochen,
haben, solltest du nicht ins lächerliche ziehen, dass ist eher traurig.
Wenn wir Zeit haben, werden wir die Zitate dieser Personen hier mitteilen.
 


Hallo Perl , was ist denn draus geworden
 

so wie die schon lange versprochene Zusammenfassung der Quellen und Zitate ?
 
@wolf

ich hoffe mal für den Verein der eine Klage und Unterstützung durch Spenden anstrebt , daß er dich nicht beauftragt hat hier in Erscheinung zu treten .
 

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