Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg

@tarzan07

Die werden das Argument des rechtswidrigen Vertrages damit abschmettern, dass besondere Situationen besondere Maßnahmen erfordern und man dann eben nachbessern muss.

Wichtiger wird das Argument sein, dass man die Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden schützen musste, als das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz interessieren wird.

Wie auch immer, wird das nicht dazu führen, dass die Rasselisten in Frage gestellt werden.

Ich gebe Dir Recht, dass es eine Sauerei ist, wenn das TH mitspielt und das Druck von Seiten des Tierheims eventuell weitergeholfen hätte, aber im Nachhinein wird das nichts bringen. Bis eine Klage wegen dieser Sache anläuft, haben beide Parteien sich 5 Mal getroffen und sich überlegt, welche Erklärung für die Missstände herhalten kann.

Wenn ich der Klage zu begegnen hätte, würde ich einfach guten Willen zeigen, auf die hohen Kosten verweisen und erklären, wie schwer die Situation zu bewältigen ist und fragen, welche die Alternative ist.

Stimmt, das Tierschutzgesetz ist absolut nichts wert hier, weil die angebliche Gefahrenabwehr, d.h. der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden Vorrang hat.
 
also, ich googel jetzt gerade, ob ich irgendwo die Forderung finde,
dass die Repressalien von Kat.I in HH auf die Hunde der Kat.III ausgeweitet
werden sollten, auf Betreiben der genannten Vereine oder Verbände.
Das hat nämlich der Redakteur des großen Hundemagazins mir so
berichtet.....

Ich finde dazu aber nix
 
und dann kommt immr nur das hier:



mit den "Tierschützern der reinen Lehre" sind wohl wer gemeint:rolleyes:
 
aha, hier nimmt der HTV Stellung gegen das Hundegesetz
und im Anhang findet man die Forderungen des HTV
So kann sich jeder ein Bild machen.
 
ok, danke Tarzan.

Das hatte ich eben auch gefunden.
Aber jetzt würde ich nicht daraus lesen, dass den anderen Hunden
dadurch die selben Repressalien gewünscht werden, wie Kat.I Hunden:rolleyes:.

Ich verstehe es so, dass die Vier am übelsten getroffenen Rassen,
den Hunden der Kat,III gleichgestellt werden sollten.
Aber doch nicht umgekehrt:verwirrt:

( ok - ich bin blond, aber nicht so...)
 
Aus dem UR
7/2009, Verabschiedung des Hauptgeschäftsführers des Schäferhundevereins Herrn Clemens Lux:
„Das war mit Sicherheit einer der Gründe, die zu seinem Mitwirken bei der Erarbeitung einer Gefahrhundeverordnung des Landes Bayern führte, die als beispielgebend für nachfolgende Verordnungen (und Gesetze) anderer Bundesländer angesehen werden kann und als Erfolg der Kynologie und den Verein (SV) gewertet werden muss.“

Hier der Artikel:Anhang anzeigen 118420


Aha, daher weht der Wind.

Zitate @helki 14.09.2012, 09:57

.. Ich versteh es nicht, warum muss ich mich hier als DSH besitzer und SV Mitglied immer rechtfertigen :unsicher:
Ohne Sündenbock wäre es einigen Leuten wohl einfach auch zu langweilig ;)
Oder auch zu anstrengend.
Ist doch wunderbar, wenn man alles auf den SV schieben kann.
By the way: Ich finde es positiv, dass es für "Argumentationsketten" dieser Art hier Gegenwind gibt.

Wenn man das liest, ist es auch nicht verwunderlich wie sich einige Freundinnen
und Freunde des Schäferhundevereins hier positionieren.
Das ist also die viel gepriesene Solidarität mit den Listenhundehaltern.
 
@ Tarzan ah ok - Du meinst diese Passage aus dem Papier:

"...Dem liegt die einfache Wahrheit zugrunde, dass jeder Hund durch unsachgemäße, insbesondere tierschutzwidrige Haltung zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden kann. Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestete Hunde nach § 2 Abs. 3 HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben" werden. Es ist daher nicht ausreichend, nur - wie derzeit im Hundegesetz geregelt - einmalige Anforderungen an die Hunde zu stellen (Wesenstest). Mindestens genauso wichtig ist, dass diese Hunde nur von nachgewiesen zuverlässigen und sachkundigen Haltern gehalten werden. Dies ist aus Tierschutzgründen zwar für die Haltung eines jeden Hundes erstrebenswert. Aber insbesondere bei Hunden jener Rassen, die der Gesetzgeber bis zum Beweis des Gegenteils für gefährlich hält, ist es außerdem aus Gründen der Gefahrenabwehr eine gebotene Ergänzung der Regelungen zum Halten von Hunden. Es ist darüber hinaus sinnvoll, regelmäßig überprüfen zu können, ob Hund und Halter die Haltungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen (siehe Satz 2). "

das müsste allerdings diskutiert werden....
klingt für mich jetzt wie ein Kuhhandel....
ausserdem lässt sich das so interpretieren, dass man selbst eingesteht,
dass von den Hunden eine Gefahr ausgeht.
 
Da es hier um Belege geht und die meisten hier wohl Mitglieder vom Hamburger Tierheim sind, mal Fakten auf den Tisch. Wie lange wird mit jedem Listenhund Gassi-gegangen?
Die Vorzeigehunde von denen so immer die Rede ist, meine ich nicht. Ich meine jeden Listenhund, besonders die Beschlagnahmten. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten, denn damit ist auch die Frage beantwortet, ob seit Jahren gegen die Hundehalterverordnung verstoßen wird oder nicht. Wenn die Hunde genug rauskommen ist ja alles in Butter. Wenn man aber weiß, man kann gar nicht sich um ca. 80 Listis ausreichend kümmern, warum unterschreibt man dann diesen Vertrag?:unsicher:


ich bin der Meinung das man die Frage nach einer Haltung die nicht dem Tierschutzgesetz entspricht vielen Tierheimen und auch Privathaltern stellen könnte .

Dies auch nachzuweisen ist das Problem ..
 
@lilalo : ein TH ist grundsätzlich schrecklich und es ist eine Schande,
dass so etwas überhaupt in der Form nötig ist.
Ich stelle mir das für die Mitarbeiter sehr belastend vor.
Man kann gar nicht alles schaffen, egal wie sehr man das möchte.
In der Altenpflege ist es sicher ähnlich.
Zuwenig Leute, kein ausreichendes Budget
man verwaltet nur noch das Elend
 
@marismena

es war nur eine sachliche Feststellung .;)

es ging nur darum , daß der Nachweis - Beleg - ob ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt nicht leicht zu erbringen ist.

Die Umstände die dazu führen können sind mir schon bewusst.
 
Da es hier um Belege geht und die meisten hier wohl Mitglieder vom Hamburger Tierheim sind, mal Fakten auf den Tisch. Wie lange wird mit jedem Listenhund Gassi-gegangen?
Die Vorzeigehunde von denen so immer die Rede ist, meine ich nicht. Ich meine jeden Listenhund, besonders die Beschlagnahmten. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten, denn damit ist auch die Frage beantwortet, ob seit Jahren gegen die Hundehalterverordnung verstoßen wird oder nicht. Wenn die Hunde genug rauskommen ist ja alles in Butter. Wenn man aber weiß, man kann gar nicht sich um ca. 80 Listis ausreichend kümmern, warum unterschreibt man dann diesen Vertrag?:unsicher:


ich bin der Meinung das man die Frage nach einer Haltung die nicht dem Tierschutzgesetz entspricht vielen Tierheimen und auch Privathaltern stellen könnte .

Dies auch nachzuweisen ist das Problem ..

Bei dem HTV nicht, da braucht man nur die Amtstierärztin vom Bezirk Mitte
hin zu bitten und schon ist der Verstoß bewiesen. Beim Veterinäramt Mitte kann man dann auch gleich eine Anzeige gegen den HTV wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung einreichen.
Und dann die Medien informieren.
 
Bei dem HTV nicht, da braucht man nur die Amtstierärztin vom Bezirk Mitte
hin zu bitten und schon ist der Verstoß bewiesen. Beim Veterinäramt Mitte kann man dann auch gleich eine Anzeige gegen den HTV wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung einreichen.
Und dann die Medien informieren.

wenn das so einfach ist warum macht man es dann nicht ?
 
Bei dem HTV nicht, da braucht man nur die Amtstierärztin vom Bezirk Mitte
hin zu bitten und schon ist der Verstoß bewiesen. Beim Veterinäramt Mitte kann man dann auch gleich eine Anzeige gegen den HTV wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung einreichen.
Und dann die Medien informieren.

wenn das so einfach ist warum macht man es dann nicht ?

das ist der rechtliche Weg, das ist ganz einfach.
Nur ist es sinnvoll dafür einen taktisch günstigen Zeitpunkt zu wählen.
 
Wenn man das liest, ist es auch nicht verwunderlich wie sich einige Freundinnen
und Freunde des Schäferhundevereins hier positionieren.
Das ist also die viel gepriesene Solidarität mit den Listenhundehaltern.

... nicht des Vereines, sondern des DSH, des Labbis, der Pinscher & Schnauzer, der Molosser, der Bullis, der Bullys, der Pudels, der ... usw ...
und deswegen Strikt gegen RL ... weil Hund für mich Hund ist ... 1 Schwanz, 1 Kopf, 2 Augen, 2 Ohren, 1 Körper & 4 Beine ...

Nochmal die gleiche Frage.
Gibt es eine seriöse Quelle, zu dem Fall mit dem DSH und dem 13jährigen Mädchen, dass dieser Unfall AUFGRUND der Ausbildung des Hundes geschah?

Der von dir verlinkte Artikel über das Gutachten der Schutzhundeausbildung ... soll dieser suggerieren, dass die SChutzhundeausbildung einen Hund "gefährlich" macht?
Die von dir herausgepickten 2 Zitate untermauern dies definitiv nicht, da nicht aus dem Kontext gerissen.

Kurz auf die von dir vorgestellten "Ausweichrassen" nochmals zurückzukommen ... Der Dogo & Co ...
Wie du selbst geschrieben hast, kennst du diesen Züchter nicht - ist an sich überhaupt nicht schlimm, jedoch finde ich es mehr als bedenklich, diesen mehrmals zu verlinken.

Dieses extrem kurzsichtige und engstirnige Denken von dir - in Bezug auf diese Rassen, dass ich vorher schon erwähnt hatte ...

Wenn JEDER solche Hunde halten darf ... VIELE Menschen wirklich darauf ausweichen WÜRDEN ...
Soweit ich weiß, ist eine "Vergrößerung" der RL NICHT verboten ...

Nur ein Punkt, meiner Bedenken.

HTV & Tierschutzgesetz bzw Hundehaltung ...
Hier auch mein (berechtigter?) Gedanke ... wenns denn so einfach ist, warum erst jetzt?
 
Hier ein Artikel über die falschen Schäferhund und Gebrauchshunde-Freunde und Freundinnen:

SCHLÄGE UND ANDERE KÖRPERLICHEN MASSREGELUNGEN
Über die Schutzhundeausbildung in Deutschland:



und

Die Schutzhundeausbildung
(nunmehr Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1 bis ÖPO-3)
im Lichte des Tierschutzgesetzes,
des Wiener Tierhaltegesetzes
sowie des Waffengebrauchs- und
Militärbefugnisgesetzes



Bei der DSH Zucht müssen beide Elternteile mindestens die Schutzhund 1 Prüfung
heute IPO genannt, absolviert haben, bevor mit ihnen gezüchtet werden darf.

Aus dem UR
7/2009, Verabschiedung des Hauptgeschäftsführers des Schäferhundevereins Herrn Clemens Lux:
„Das war mit Sicherheit einer der Gründe, die zu seinem Mitwirken bei der Erarbeitung einer Gefahrhundeverordnung des Landes Bayern führte, die als beispielgebend für nachfolgende Verordnungen (und Gesetze) anderer Bundesländer angesehen werden kann und als Erfolg der Kynologie und den Verein (SV) gewertet werden muss.“

Hier der Artikel:Anhang 118420

Aha, daher weht der Wind.

Zitate @helki 14.09.2012, 09:57

.. Ich versteh es nicht, warum muss ich mich hier als DSH besitzer und SV Mitglied immer rechtfertigen
Ohne Sündenbock wäre es einigen Leuten wohl einfach auch zu langweilig
Oder auch zu anstrengend.
Ist doch wunderbar, wenn man alles auf den SV schieben kann.
By the way: Ich finde es positiv, dass es für "Argumentationsketten" dieser Art hier Gegenwind gibt.
Wenn man das liest, ist es auch nicht verwunderlich wie sich einige Freundinnen
und Freunde des Schäferhundevereins hier positionieren.
Das ist also die viel gepriesene Solidarität mit den Listenhundehaltern.
 
Bei der DSH Zucht müssen beide Elternteile mindestens die Schutzhund 1 Prüfung
heute IPO genannt, absolviert haben, bevor mit ihnen gezüchtet werden darf.

Herrgott nochmal ... plärr halt net so rum, wenns so spät ist ;)
Ich "hör" dich doch, lesen kann ich ebenso und dass die Prüfung Vorraussetzung zur ZZL ist weiß ich auch.

aber, der NACHGEWIESENE Zusammenhang fehlt mir immer noch.
Grund:
DSH / Schutzhundeausbildung = böse
Bollerköpfchen / & Co = böse

Beides sehr weit von korrekt.
 
@maggy*lein

Wenn JEDER solche Hunde halten darf ... VIELE Menschen wirklich darauf ausweichen WÜRDEN ...
Soweit ich weiß, ist eine "Vergrößerung" der RL NICHT verboten ...

Du meinst wenn der DSH, der in den Beißtatistiken immer weit vorne steht auf
die Liste Kommt, wie in Berlin angedacht?

Meinst du nicht, dass sich dann auch der DSH Verein gegen die Rasselisten ausspricht,
weil der Verein bemerkt das er ein Eigentor geschossen hat und Pit Bull und Co. nicht mehr
als Bauernopfer herhalten?

HTV & Tierschutzgesetz bzw Hundehaltung ...
Hier auch mein (berechtigter?) Gedanke ... wenns denn so einfach ist, warum erst jetzt?[

Ganz einfach, weil da vorher niemand dran gedacht hat.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Bullblue
Stimmt .... und als Rechtsstaat sehe ich Deutschland schon seit 2000 nicht mehr - und das obwohl ich aus ner braven gutbürgerlichen Familie stamme :rolleyes:
Antworten
5
Aufrufe
1K
ccb
Momo-Tanja
Hamburger Hundegesetz 2 Der Hamburger Senat deutscht Statistiken und ignoriert das Bundesverfassungsgericht. Von Burkhard Bernheim Die von dem Hamburger Senat vorgelegten Beißstatistiken entsprechen nicht den Tatsachen. Nachdem ... Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen...
Antworten
0
Aufrufe
1K
Momo-Tanja
Momo-Tanja
J
Na endlich:) Soll die Senkung des Steuersatzes auf Normalniveau nur für wesensgeprüfte Hunde aus dem Hamburger Tierschutzverein oder generell für "widerlegbar gefährliche" Hunde gelten? Auf offiziell frei gegebene Auslaufmöglichkeiten für Hunde und Halter mit Hundeführerschein in den...
Antworten
14
Aufrufe
1K
Dingo
Klopfer
(openPR) - Verden, 12. Juli 2007 - Die gute Nachricht vorweg: Für die Mehrzahl der Hamburger ist ein Leben ohne Hund undenkbar. Quelle und kompletter Text: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Bis denne, eure Klopfer :D
Antworten
0
Aufrufe
645
Klopfer
Klopfer
Rübenfresser
Hundegesetz führt zum Bußgeld-Wirrwarr Ärger Behörde hat keinen einheitlichen Strafenkatalog vorgelegt - Bezirke entscheiden selbst. Wer seinen Hund nicht anleint, zahlt in Eimsbüttel 50 Euro, in Mitte die Hälfte - und in Altona vielleicht gar nichts. SPD spricht von "Chaos". Von Ulrich...
Antworten
2
Aufrufe
636
Consultani
C
Zurück
Oben Unten