Ja da hast du recht. Das meinte ich eigentlich auch. Du musst halt lediglich einen Wesenstest vorweisen.
Ich sollte nach der Nachtschicht nichts mehr schreiben, das wird unverständlich
Also wenn schon, dann bitte vollständig korrekt.
Du musst keineswegs "halt lediglich einen Wesenstest vorweisen".
Du musst den (bestandenen) Wesenstest bei der Gemeinde vorlegen. Diese stellt dir dann ein Negativzeugnis aus. Und dann gilt dein Rottweiler oder dein Alano, dein Bullterrier, was auch immer, als ganz normaler Hund. Dann ist er auch kein "Kategorie 2"-Hund mehr und braucht demzufolge keine Genehmigung.
Kategorie 2-Hunde dürfen tatsächlich gar nicht gehalten werden. Ohne Negativzeugnis ist das (analog zu Kategorie 1) die ungenehmigte Haltung eines Kampfhundes. Kampfhunde unterliegen zum einen ggfs. der erhöhten Besteuerung und dürfen zum anderen ohne Genehmigung überhaupt nicht gehalten werden.
DAS ist tatsächlich verboten. Und
nur das und zwar ganz unabhängig von der Kategorie. Ist dann eine Ordnungswidrigkeit, kostet Strafe und führt in aller Regel zur Einziehung des Hundes.
Das Negativzeugnis dient dazu, den Hund sozusagen von der Liste runterzuschreiben. Kampfhundeeigenschaften: negativ. Genau das bedeutet es. Hund mit Negativzeugnis ist kein Kampfhund, fällt deshalb auch nicht mehr unter Kampfhundegesetz.
Die Haltung eines Kampfhundes ist
genehmigungspflichtig. Kampfhunde unterteilen sich in drei Kategorien, aber die Genehmigungspflicht gilt für alle drei Kategorien. Darauf reduziert sich so im Wesentlichen der ganze Mist hier.
Genehmigungspflichtig und verboten ist nun mal nicht das gleiche und das selbe schon gar nicht. Wäre die Haltung verboten, gäbe es
gar keine offiziell erlaubten Hunde. Auch ein Richter hat nicht die Macht, per Gesetz Verbotenes zu erlauben. Eine Gemeinde schon gar nicht.
So ist das nun mal.
Sondern das Kampfhunde und Mixe der Kat.1 in Bayern verboten sind. Google mal nach der Kampfhundeverordnung von Bayern, da steht das
*lach*
Guckst du oben. Hab ich schon einen Link eingestellt. Ansonsten sag ich da eh mal nix mehr dazu
Übrigens:
Mixe der Kategorie 1 -
sind Kampfhunde.
Kampfhund = Hund, bei dem Kampfhundeeigenschaften vermutet werden (Kategorie 1 und 2) oder erwiesen sind (Kategorie 3). Kategorie 2 kann die Vermutung widerlegen (widerlegliche Vermutung), Kategorie 1 kann nicht (unwiderlegliche Vermutung).
Zum Nachlesen empfehle ich dir den obigen Link oder andere Seiten, die sich seit Jahren mit dieser Thematik auseinandersetzen (zB auch
)
Deshalb darf man den Leuten hier die sich einen Kat.1 Hund oder Mix mit diesen Rassen halten wollen in Bayern, nicht sagen das man sie nur durch dieses eine Gerichtsurteil jetzt halten darf. Das stimmt nicht!
Oder liege ich da falsch
Völlig. Aus dem ganz einfachen Grund, weil das überhaupt keiner gesagt hat.
Bei dem Urteil ging es um Abstammungsnachweise per Wurfgeschwister. Was das damit zu tun haben soll, dass man bestimmte Rassen halten darf, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen.