Haltungsvoraussetzung AmStaff Bayern

Und Rottweiler sind Kat.2 Hunde, die man unter bestimmten Auflagen halten darf. ;)

stimmt auch NICHT.

In Bayern darf sich grundsätzlich JEDER einen Kat 2 Hund zulegen.

Genau genommen braucht auch niemand den Wesenstest das Gutachten machen - muss aber dann die Auflagen erfüllen.
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi rimini ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja da hast du recht. Das meinte ich eigentlich auch. Du musst halt lediglich einen Wesenstest vorweisen.

Ich sollte nach der Nachtschicht nichts mehr schreiben, das wird unverständlich;)
 
Ja da hast du recht. Das meinte ich eigentlich auch. Du musst halt lediglich einen Wesenstest vorweisen.

Ich sollte nach der Nachtschicht nichts mehr schreiben, das wird unverständlich;)

Nein musst du eben NICHT! Das ist nicht im Gesetz vorgeschrieben -

Der Halter hat aber die Möglichkeit mit den Gutachten zu belegen, das sein Hund über keine erhöhte Aggression verfügt.
 
Ja da hast du recht. Das meinte ich eigentlich auch. Du musst halt lediglich einen Wesenstest vorweisen.

Ich sollte nach der Nachtschicht nichts mehr schreiben, das wird unverständlich;)


Also wenn schon, dann bitte vollständig korrekt.
Du musst keineswegs "halt lediglich einen Wesenstest vorweisen".

Du musst den (bestandenen) Wesenstest bei der Gemeinde vorlegen. Diese stellt dir dann ein Negativzeugnis aus. Und dann gilt dein Rottweiler oder dein Alano, dein Bullterrier, was auch immer, als ganz normaler Hund. Dann ist er auch kein "Kategorie 2"-Hund mehr und braucht demzufolge keine Genehmigung.

Kategorie 2-Hunde dürfen tatsächlich gar nicht gehalten werden. Ohne Negativzeugnis ist das (analog zu Kategorie 1) die ungenehmigte Haltung eines Kampfhundes. Kampfhunde unterliegen zum einen ggfs. der erhöhten Besteuerung und dürfen zum anderen ohne Genehmigung überhaupt nicht gehalten werden.
DAS ist tatsächlich verboten. Und nur das und zwar ganz unabhängig von der Kategorie. Ist dann eine Ordnungswidrigkeit, kostet Strafe und führt in aller Regel zur Einziehung des Hundes.

Das Negativzeugnis dient dazu, den Hund sozusagen von der Liste runterzuschreiben. Kampfhundeeigenschaften: negativ. Genau das bedeutet es. Hund mit Negativzeugnis ist kein Kampfhund, fällt deshalb auch nicht mehr unter Kampfhundegesetz.

Die Haltung eines Kampfhundes ist genehmigungspflichtig. Kampfhunde unterteilen sich in drei Kategorien, aber die Genehmigungspflicht gilt für alle drei Kategorien. Darauf reduziert sich so im Wesentlichen der ganze Mist hier.
Genehmigungspflichtig und verboten ist nun mal nicht das gleiche und das selbe schon gar nicht. Wäre die Haltung verboten, gäbe es gar keine offiziell erlaubten Hunde. Auch ein Richter hat nicht die Macht, per Gesetz Verbotenes zu erlauben. Eine Gemeinde schon gar nicht.

So ist das nun mal.


Sondern das Kampfhunde und Mixe der Kat.1 in Bayern verboten sind. Google mal nach der Kampfhundeverordnung von Bayern, da steht das
*lach*
Guckst du oben. Hab ich schon einen Link eingestellt. Ansonsten sag ich da eh mal nix mehr dazu :albern:

Übrigens:
Mixe der Kategorie 1 - sind Kampfhunde.
Kampfhund = Hund, bei dem Kampfhundeeigenschaften vermutet werden (Kategorie 1 und 2) oder erwiesen sind (Kategorie 3). Kategorie 2 kann die Vermutung widerlegen (widerlegliche Vermutung), Kategorie 1 kann nicht (unwiderlegliche Vermutung).

Zum Nachlesen empfehle ich dir den obigen Link oder andere Seiten, die sich seit Jahren mit dieser Thematik auseinandersetzen (zB auch )



Deshalb darf man den Leuten hier die sich einen Kat.1 Hund oder Mix mit diesen Rassen halten wollen in Bayern, nicht sagen das man sie nur durch dieses eine Gerichtsurteil jetzt halten darf. Das stimmt nicht!
Oder liege ich da falsch
Völlig. Aus dem ganz einfachen Grund, weil das überhaupt keiner gesagt hat.

Bei dem Urteil ging es um Abstammungsnachweise per Wurfgeschwister. Was das damit zu tun haben soll, dass man bestimmte Rassen halten darf, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen.
 
Ja da hast du recht. Das meinte ich eigentlich auch. Du musst halt lediglich einen Wesenstest vorweisen.

Ich sollte nach der Nachtschicht nichts mehr schreiben, das wird unverständlich;)

Nein musst du eben NICHT! Das ist nicht im Gesetz vorgeschrieben -

Der Halter hat aber die Möglichkeit mit den Gutachten zu belegen, das sein Hund über keine erhöhte Aggression verfügt.


Ganz genau. Niemand muss einen Wesenstest machen. Es steht jedem frei, für einen Kategorie 2-Hund eine Genehmigung zu beantragen. Geht durchaus auch - und wird es sicher so auch geben.
 
Warum muss ich dann einen Wesenstest beim OA vorlegen, wenn ich das angeblich nicht muss? Ich brauche ja ein Negativzeugnis, welches mir bescheinigt das mein Hund kein aggressives Potential hat. Damit der als normaler Hund eingestuft wird (wegen der evtl. höheren Hundesteuer von Kampfhunden) und Leinen und Maulkorb befreit ist. Erfülle ich die Voraussetzungen nicht, darf ich ihn nicht Halten-- hat mir die Dame vom OA damals bei der Anmeldung gesagt. Die hatte anscheinend auch keine Ahnung:sauer:

Gabi, muss schon sagen du kennst dich super gut mit der Materie aus. :) Sorry, aber ich hab manchmal etwas Probleme mich richtig auszudrücken beim Schreiben. :rolleyes: Reden ist da viel schöner:)
 
Nix gegen den "Wesenstest" den machen wir doch gerne zum Wohl des Hundes, denn dafür bekommt er ein Stück Lebensqualität zurück, bzw. bleiben ihn die Auflagen erspart.

Wenn es die nicht widerlegbaren (Kat1er) noch "beweisen könnten, das sie kein gesteigertes Aggressionspotential haben...könnte ich fast mit dem Gesetz leben...

Das die meisten Mitarbeiter am OA keine Ahnung haben, hast du aber schon richtig erkannt.
 
Warum muss ich dann einen Wesenstest beim OA vorlegen, wenn ich das angeblich nicht muss?

Das ist keine Pflicht - das ist ein RECHT.
Ein Recht, das du bei einem Kategorie 1-Hund eben leider nicht hast.


Ich brauche ja ein Negativzeugnis, welches mir bescheinigt das mein Hund kein aggressives Potential hat.
Etwas brauchen ist nicht das selbe wie etwas müssen.
Ich kann auch sagen "ich muss doch wählen gehen, weil... (was auch immer)". Aber du hast keine Pflicht zu wählen, sondern das Recht dazu.


Erfülle ich die Voraussetzungen nicht, darf ich ihn nicht Halten-- hat mir die Dame vom OA damals bei der Anmeldung gesagt. Die hatte anscheinend auch keine Ahnung:sauer:
Brauchen sie auch nicht. Beamte brauchen keine Ahnung, sie brauchen nur Formulare und ihre Dienstanweisungen. Ansonsten brauchen sie nur nachzubeten, was man ihnen eingetrichtert hat: Kampfhunde sind bösartig und aggressiv, Kampfhunde sind eine Gefahr für die Öffentlichkeit, die Halter sind alle asozial, Pitbulls haben 80 Zähne, rothaarige Frauen sind Hexen, Onanieren macht blind, usw. :D
Alles andere obendrauf (wie Ahnung zB) ist eine freiwillige Leistung.

Wo du immer zuverlässige Auskunft bekommst, sind die zuständigen Stellen im Innenministerium. Die Stadt München ist auch ziemlich gut informiert - aber ansonsten sieht es dann duster aus.

In einer bayerischen Stadt zB fordert man sogar vom Tierheim eine Genehmigung, die das TH natürlich genau so wenig bekommt wie jeder andere Bürger. Deshalb sitzen dort auch nie Kategorie 1-Hunde. In einem Landkreis kann der Amtsarzt einen Bullterrier nicht von einem Pitbull unterscheiden und in einer nordbayerischen Gemeinde kriegst du für Bullterrier kein Negativzeugnis, sondern musst einen Antrag auf Genehmigung stellen. Weitverbreitet ist die erhöhte (Kampf-)Hundesteuer für Hunde trotz Negativzeugnis und auch die Behauptung, dass Kampfhunde einen Leinen- und Maulkorbzwang per Gesetz hätten, hält sich hartnäckig.
 
Brauchen sie auch nicht. Beamte brauchen keine Ahnung, sie brauchen nur Formulare und ihre Dienstanweisungen. Ansonsten brauchen sie nur nachzubeten, was man ihnen eingetrichtert hat: Kampfhunde sind bösartig und aggressiv, Kampfhunde sind eine Gefahr für die Öffentlichkeit, die Halter sind alle asozial, Pitbulls haben 80 Zähne, rothaarige Frauen sind Hexen, Onanieren macht blind, usw. :D
Alles andere obendrauf (wie Ahnung zB) ist eine freiwillige Leistung

:lol:da hast du Recht! Aber eigentlich echt schade das Beamtenwissen meist nicht mal für richtige Informationen reicht.:sauer:
 
In den seltensten Fällen sind es Beamte, meist handelt es sich nur um Angestellte und wenn ich dann im Arbeitsrecht blättere, dann bin ich der Überzeugung das, ein Angestellter wenn er seine Arbeit "vernünftig" erledigen mag, sich schon etwas besser informieren sollte über seinen Aufgabenbereich...

Ich freue mich aber riesig, wenn sich jemand dafür interessiert und nach fragt oder wie Gabi wirklich gut auskennt.

Wir haben hier in Bayern seit fast 20 Jahren dieses Gesetz und kaum einer blickt es...deshalb wundert es mich nicht wirklich wenn es in anderen Beiträgen dann heißt, Hundi im Wald gefunden, vom Parkplatz und was nun?
 
@ chrissi:
du kannst in bayern einen Kat.1 hund(was für eine hässliche beschreibung) als wildtier bei entsprechender sicherung,z.B. ausbruchsicheres gehege,daheim mit genehmigung des landratsamtes halten.sprich das wäre das gleiche, wie wenn du einen alligator,giftschlange oder ähnliches ztur haltung anmelden würdest.aber das wäre wirklich die allerletzte lösung, wenn es anders gar nich mehr ginge.;)
 
ja Rimini, da hast du Recht.

Ich habe mich viel zu viel auf Meinungen anderer verlassen. Habe mich gestern Abend noch mal hingesetzt und mal alles über Recht und Gesetze bzgl. Listenhunde in Bayern durchgelesen.

Gabi, versteht echt viel von den ganzen Sachen und ich muss sagen, Sie kann sich auch bei Erklärungen echt gut und sachlich ausdrücken:). Das fehlt mir ein bisschen:rolleyes:

Ja das mit Wildtieren weiss ich. Ich hatte mal eine Tigerphyton albino die ich anmelden musste und da kam einmal einer vom Amt vorbei und hat geprüft ob ich die Vorschriften einhalte bzgl. Größe des Terrariums...
 
so, nach langer mühe und viel unsinn ihrerseits (siehe ihre aussagen in diesem thread) weiss nun auch chrissisteve bescheid.
DANKE GABI!!! dir glaubt sie wenigstens.

"Gabi, versteht echt viel von den ganzen Sachen " stimmt, sie kann lesen. :)

nochmal zum münchner urteil: wenn ich keine wurfgeschwister habe die anders ausschauen wie mein mix. würde dann auch ein gen-test beweisen das ein elternteil kein 100% krass pitbull ist?
 
@ chrissi:
du kannst in bayern einen Kat.1 hund(was für eine hässliche beschreibung) als wildtier bei entsprechender sicherung,z.B. ausbruchsicheres gehege,daheim mit genehmigung des landratsamtes halten.sprich das wäre das gleiche, wie wenn du einen alligator,giftschlange oder ähnliches ztur haltung anmelden würdest.aber das wäre wirklich die allerletzte lösung, wenn es anders gar nich mehr ginge.;)

Ehm... rein juristisch ist zwischen Alligator, Giftschlange und Pitbull in Bayern absolut kein Unterschied - es ist ein und der derselbe Paragraph. Der LStVG 37 handelt von gefährlichen Tieren und für all diese Spezies brauchst du eine Genehmigung. Nur, dass du für einen Alligator normalerweise eine bekommst, für einen Pitbull dagegen nicht. Das eine ist das geschriebene Gesetz, das andere die Umsetzung dieses Gesetzes.
 
nochmal zum münchner urteil: wenn ich keine wurfgeschwister habe die anders ausschauen wie mein mix. würde dann auch ein gen-test beweisen das ein elternteil kein 100% krass pitbull ist?

Es hat mal einen Fall gegeben, wo es umgekehrt gewesen ist. Da versuchte der Freistaat anhand eines Gentests nachzuweisen, dass ein Pitbull der Vater eines bestimmten Mischlings gewesen sei. War aber wohl nix mit der Vaterschaft, die lag wie vom Halter angegeben bei einem Rottweiler. Das andere Elternteil stand wohl nicht zur Diskussion.

Der Nachweis eines Elternteils könnte evtl. nicht reichen, wenn der andere völlig unbekannt ist. Kreuzungen und Mischlinge bis zu so und so viel Prozent fallen ja genau so unter die Kategorie 1.

Neuerdings gibt es ja diese Rasse-Gen-Bestimmungen. Ob die im Zweifel ausreichen, weiss ich nicht, das käme ja unter anderem auch darauf an, ob man einen Pitbull nachweisen bzw. ausschließen kann. Und da ein Pitbull ein Mischling ist - hab ich da so meine leisen Zweifel.

Aber blöd ist die Idee eigentlich nicht. Das könnte man gefahrlos für einen Hund versuchen, der ohnehin schon mit einem entsprechendem Rassegutachten im Tierheim sitzt. Muss mal gucken, irgendwo hab ich den Link zu dieser Genbestimmung abgespeichert. Kostet nicht mal so wahnsinnig viel, wenn ich mich richtig erinnere.
 
E voilà



75,00 Euronen.

Plus Gerichtskosten, um das Rassegutachten damit platt zu machen.

Die sitzen auch noch in Bayern, direkt vor den Toren Münchens....
 
Hüstel, die haben nicht den besten Ruf. Bekannte haben von ihren Hund dort einen Test machen lassen und der fast reinrassige Dackel (Mix aus Lang und Rauhhaar) wurde zu Schäfer, Pudel...auch beim zweiten Test, der aus Kulanz (wegen der fehlenden Größe nochmals gemacht wurde kam wieder ganz was anderes heraus...
 
Oh danke Rimi für den Hinweis. Ein seriöses Unternehmen sollte es schon sein, sonst macht es ja gar keinen Sinn.
Aber ein grundsätzlicher guter Gedanke bleibt es trotzdem. Da sind ja diverse Kategorien angegeben, woraus sich jeweils bestimmte Prozentsätze ergeben. Das könnte u.U. beim ein oder anderen Hund durchaus schon ausreichen, um ihn zumindest von der Liste 1 zu kriegen. Bei 75% irgendwas wären die restlichen 25% dann zB auch schon egal.
Ein seriöseres Unternehmen kennst du nicht. Wobei es ja hier um das letztendliche Labor geht, die Canix schicken das ja auch nur nach USA weiter, selber bestimmen tun sie das ja nicht.
 
marcundmela
so, nach langer mühe und viel unsinn ihrerseits (siehe ihre aussagen in diesem thread) weiss nun auch chrissisteve bescheid.

du kannst es einfach nicht lassen mich ständig dumm anzumachen hier öffentlich oder per private Nachrichten! Ich bitte dich nun dies zu unterlassen und widme dich bitte anderen Sachen.
Es gibt Leute die können Dinge sachlich erklären und andere pöbbeln nur rum und stellen einen als dumm da, so wie du das tust.

Ist zwar jetzt OT aber muss ich jetzt los werden.
 
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