Haltungsvoraussetzung AmStaff Bayern

Hallo Alex,
eigentlich wollte ich nur an Dich apellieren, gut nach zu denken, bevor Du dir einen Staff bzw. Staffmix holst. Was Du ja auch tust. Aber ich habe es leider schon ganz oft erlebt, das die Menschen
nicht so gewissenhaft sind wie Du! Bin froh das es noch Leute gibt wie Dich.

Noch ein Letztes an alle Anderen:
Danke! Ihr ward alle sehr nett und hilfreich. Die einen mehr die anderen weniger.

Ich kann dich nur noch mal beruhigen, ich werde meine Entscheidung gut überdenken.
Ich sag jetzt zu dem Verlauf des Themas nichts mehr, aber was ich dir noch sagen wollte ist, dass es mir wirklich leid tut was deinem Hund angetan wurde, ich hoffe ihm gehts wieder gut und dass sowas nie wieder passiert...
 
  • 20. April 2024
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Hi Staffy_Mix ... hast du hier schon mal geguckt?
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Um mal wieder zum eigentlichen THema zurück zu kommen.. : ;)

Ich hab mir grad mal den Mut und das Herz gefasst bei der "Kampfhundestelle" beim Ordnungsamt der Stadt Augsburg anzurufen.
Eine Frau sagte mir, dass so ein Hund grundsätzlich nur in Ausnahmefällen genehmigt wird...Nur bei berechtigtem Interesse, wie wir ja schon wissen... :rolleyes:
Reine Tierliebe genüge da nicht, meinte sie...
Nun hab ich schon auf einigen Seiten gelesen, dass einen Hund aus dem Tiersdchutz zu retten ein berechtigtes Interesse wäre, wenn gegen den Halter sonst keine Beanstandungen vorzubringen sind. Kann mir dazu jemand was sagen?

Sie meinte dann nur noch, sie ist nur die Vertretung, ich soll bitte nächste Woche nochmal anrufen, da ist der Kollege wieder da, der das normalerweise macht und mit dem soll ich sprechen und gegebenenfalls einen Termin vereinbaren...

Was meint ihr zu obigem Punkt (Tierschutz) ?

Hab jetzt schon gehört, dass es als berechtigtes Interesse gilt und hab gehört dass es nicht gilt...
 
Sie meinte dann nur noch, sie ist nur die Vertretung, ich soll bitte nächste Woche nochmal anrufen, da ist der Kollege wieder da, der das normalerweise macht und mit dem soll ich sprechen und gegebenenfalls einen Termin vereinbaren...

lol...die Ämter ;)

Was meint ihr zu obigem Punkt (Tierschutz) ?

Hab jetzt schon gehört, dass es als berechtigtes Interesse gilt und hab gehört dass es nicht gilt...

Hey Staffi_Mix! Also nach meinem Kenntnisstand ist ein Hund aus dem Tierschutz ein berechtigtes Interesse. Wer weiß aber, ob die Deutung der Vorraussetzungen auch von den Launen der Mitarbeiter der Ämter abhängt?! Vielleicht kennt ja jemand eine Liste für "berechtigtes Interesse"?!

Ich wünsch dir alles Gute, dass dein Vorhaben sich erfüllen lässt und drück dir die Daumen, dass du einen Staffi genehmigt bekommst!

...und um nochmal zu Dino+Kira zurück zu kommen, die Art und Weise wars einfach was mich (uns?) gestört hat. Kannst vielleicht auch verstehen?!

Egal. Liebe Grüße Franzi
 
Nun hab ich schon auf einigen Seiten gelesen, dass einen Hund aus dem Tiersdchutz zu retten ein berechtigtes Interesse wäre, wenn gegen den Halter sonst keine Beanstandungen vorzubringen sind. Kann mir dazu jemand was sagen?
Das gilt für andere Bundesländer.
Aber das kannst du für Bayern und Brandenburg leider auch vergessen. :(
 
Aber diese Hunde haben nicht das Ausdrucksverhalten von "normalen" Hunden.

Nicht?? :uhh: Du würdest dich wundern, wie gut mein Hund andere "lesen" kann und wie sozial er sich ausdrückt und mit anderen umgeht.


Aber wenn man sich die Rassebeschreibung durchliest ist es klar. Im Hundekampf gewinnt der, der am schnellsten und ohne Vorwarnung zuschlägt! Für diesen Hund ein völlig normales Verhalten.

Oh Gott, nun weiss ich, dass Ninio den kleinen Hugohund eines Tages in Stücke reissen wird :heul: Wie lange wird das hier noch so harmonisch ablaufen :heul:

Ich merke schon, ich habe einen "abnormalen" Hund :D

Edit: OK, hatte nicht gesehen, dass es schon drei Seiten diskutiert wurde....sorry ;)
 
Ich hab mir grad mal den Mut und das Herz gefasst bei der "Kampfhundestelle" beim Ordnungsamt der Stadt Augsburg anzurufen.
Eine Frau sagte mir, dass so ein Hund grundsätzlich nur in Ausnahmefällen genehmigt wird...Nur bei berechtigtem Interesse, wie wir ja schon wissen... :rolleyes:
Reine Tierliebe genüge da nicht, meinte sie...
Nun hab ich schon auf einigen Seiten gelesen, dass einen Hund aus dem Tiersdchutz zu retten ein berechtigtes Interesse wäre, wenn gegen den Halter sonst keine Beanstandungen vorzubringen sind. Kann mir dazu jemand was sagen?

Dazu habe ich dir eigentlich schon alles gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Michels ebenfalls. Mehr kann ich dir dazu nicht sagen. Das berechtige Interesse ist in Bayern eine "kann-Vorschrift". Die Gemeinde kann es anerkennen, aber sie muss es nicht. Punkt.

Es nutzt dir nichts, wenn ich dir jetzt sage, in Gemeinde so-und-so wurde bei einem Halter dieses oder jenes als berechtigtes Interesse anerkannt, weil es eben nicht deine Gemeinde ist und sich daraus selbst in derselben Gemeinde für dich kein Rechtsanspruch ableiten würde.

Du hast in Bayern kein Recht auf einen Kategorie 1-Hund !
 
Ja, ich weiss. Ich habs so weit auch verstanden. Es ist nur irgendwie so entmutigend.
Ich will trotzdem mit dem eigentlichen Herrn sprechen, der die Genehmigungen erteilt, oder nicht...
Wenn ich sofort merke, dass er überhaupt nicht zugänglich ist, dann hats keinen Sinn... Mal sehen, was sich nächste Woche ergibt.
 
@staffi_mix
Wenn du nicht einen kongreten Hund hast, denn du beim OA nenn kannst, würde ich das ganze lassen.
Du vermittelst denen nur den Eindruck, daß du unbedingt einen Listenhund haben möchtest.
Hast du einen kongreten Vorschlag, siehtsschon eher nach Tierschutz aus.
Aber wie schon von Gabi gesagt, deine Chancen shehe ich inBayern bei gleich Null.
Und hast du dir schon einmal überlegt, was passiert wenn du deinen Wohnort wechselst? Neu Gemeinde, bedeutet auch neue Haltergenehmigung.
Sag jetzt bitte nicht, daß das nicht passieren kann.


Servus
Michel:hallo:
 
Ja, ich weiss. Ich habs so weit auch verstanden. Es ist nur irgendwie so entmutigend.

Ja das ist es. Trotzdem kommen wir hier an dieser Tatsache nicht vorbei...


Ich will trotzdem mit dem eigentlichen Herrn sprechen, der die Genehmigungen erteilt, oder nicht...
Es gibt keinen "eigentlichen" Herrn. Es ist die Gemeinde und es spielt keine Rolle mit dem du sprichst. Bei einer Großstadt wie Augsburg sowieso nicht.

Bei kleineren Gemeinden gibt es eine klitzekleine theoretische Möglichkeit. Wir hatten hier mal einen Fall, wo es die Bürgermeisterin war, die die Genehmigung nicht erteilen wollte. Der Hund lebte bereits etliche Zeit schon in der Gemeinde ...Weil die Bevölkerung aber nicht wollte, dass der Hund weg soll, kam irgendwann heraus, dass die Bürgermeisterin hier ihre Allmachtsstellung ausgenutzt hatte. Der GemeindeRAT sah die Sache nämlich etwas anders. Nicht grundsätzlich, aber speziell im Fall dieses einen Hundes eben.
Also liess der Halter einen Wesenstest machen und beantragte ein zweites Mal die Genehmigung, diesmal ausdrücklich bei der Gemeinde. Die Hündin lebt heute noch dort.


Wenn ich sofort merke, dass er überhaupt nicht zugänglich ist, dann hats keinen Sinn... Mal sehen, was sich nächste Woche ergibt.
Es ist schon so wie Michels auch geschrieben hat.

Du kommst ohne konkreten Hund auch ohnehin nicht konkret weiter. Siehe obiges Beispiel, das hätte nicht funktioniert mit einem Hund den es als konkreten Fall noch nicht gibt. Hast du aber einen konkreten Hund riskierst du damit auch sein Leben. Weshalb sich das Ganze dann eben -leider- immer wieder mit "vergiss es" zusammenfassen lässt.

Wenn, dann haben wir in vereinzelten Fällen konkrete Hunde durchgekriegt. Die entweder schon in den Familien lebten oder in Tierheimen sassen. Im Fall von Tierheimhunden ist es nicht weiter schlimm, weil man deren Lage nur verbessern kann. Im Falle von Familienhunden hat es oft genug damit geendet, dass sie "weg" mussten. Sehr alte Hunde, die man nicht mehr vermitteln konnte, haben die Menschen in ihrer Verzweiflung dann oft genug einschläfern lassen.
Traurig, aber eben leider wahr.

Liebe Grüße
Gabi
 
@staffi_mix
Wenn du nicht einen kongreten Hund hast, denn du beim OA nenn kannst, würde ich das ganze lassen.
Du vermittelst denen nur den Eindruck, daß du unbedingt einen Listenhund haben möchtest.
Hast du einen kongreten Vorschlag, siehtsschon eher nach Tierschutz aus.
Aber wie schon von Gabi gesagt, deine Chancen shehe ich inBayern bei gleich Null.
Und hast du dir schon einmal überlegt, was passiert wenn du deinen Wohnort wechselst? Neu Gemeinde, bedeutet auch neue Haltergenehmigung.
Sag jetzt bitte nicht, daß das nicht passieren kann.


Servus
Michel:hallo:

Das kann definitiv passieren, ist aber eher unwahrscheinlich, da wir erst letztes Jahr hier hergezogen und die Wohnung meiner Mutter gehört, sie ist also im Prinzip unser Eigentum. In den nächsten Jahren steht auch kein geplanter Umzug an, da wir hier beide unseren festen Job haben. Aber was natürlich kurzfristig passiert, kann man nie sagen, da hast du vollkommen Recht.

Es geht um einen konkreten Hund, der momentan noch im Tierheim sitzt und da auch bleiben wird, bis definitiv geklärt ist, was los ist.
Mich hat halt etwas ermutigt, dass die Dame mir sagte, ich solle nächste Woche nochmal mit dem Herrn sprechen, der dies eigentlich macht. Sie sagte ja auch, dass es in Ausnahmefällen genehmigt werden kann, das aber sehr drauf ankommt und sehr seeehr selten ist, ist ja auch klar.


Ich meine, ich habe das Interesse an einem Hund der im Tierschutz versauert.
Ich habe ein lupenreines Führungszeugnis. Ich kann den Hund zur Not meiner Mutter geben, die einen umzäunten Garten hat, wenn irgendwas sein sollte...

Aber ich will einfach nicht gleich aufgeben, auch wegen dem Kleinen Moppel! :sauer:
Mehr als Nein sagen, können sie sowieso nicht. Und deswegen probier ichs einfach mal bei dem Typen und vielleicht lässt er ja wenigstens mit sich reden!
Wenn er sich nicht mal auf ein Gespräch einlässt, dann muss ich weiter denken...

Lieben Gruß,
Alex

P.S. Danke, dass ihr es immer noch nicht leid seid, hier zu posten! ;)
 
Die einzige Möglichkeit wäre mit dem Hund zu einem offiziell anerkannten Gutachter zu gehen.
Wenn dieser denkt, das dies evtl. "nur" ein Kat. 2 Hund ist, dann hast du evtl. Glück.
Ansonsten mußt du leider von diesem Wunsch Abstand nehmen.
 
Es geht um einen konkreten Hund, der momentan noch im Tierheim sitzt und da auch bleiben wird, bis definitiv geklärt ist, was los ist.
Mich hat halt etwas ermutigt, dass die Dame mir sagte, ich solle nächste Woche nochmal mit dem Herrn sprechen, der dies eigentlich macht. Sie sagte ja auch, dass es in Ausnahmefällen genehmigt werden kann, das aber sehr drauf ankommt und sehr seeehr selten ist, ist ja auch klar.

Naja, das kommt wohl wirklich hauptsächlich "darauf" an. Der Herr, der dies eigentlich macht, dürfte dann der zuständige Sachbearbeiter sein. Der aber richtet sich nach den Richtlinien, die man ihm vorgegeben hat. Nur für dich als Hintergrundinfo. Er wird und kann das sicher nicht mach eigenem "Gutdünken" entscheiden, weil das letztendlich nicht er, sondern díe Stadt Augsburg verantworten muss.


Ich meine, ich habe das Interesse an einem Hund der im Tierschutz versauert.
Ich habe ein lupenreines Führungszeugnis. Ich kann den Hund zur Not meiner Mutter geben, die einen umzäunten Garten hat, wenn irgendwas sein sollte...
Voorsicht: nichts erzählen, was du nicht gefragt wirst. Du solltest nicht die jenige sein, die "Notfälle" schon einkalkuliert, jedenfalls nicht ungefragt. Wenn du sowas gefragt wirst, ist es gut, wenn du zu verstehen geben kannst, dass du dir darüber Gedanken gemacht hast - aber biete deine Gedanken nicht von selbst an.


Aber ich will einfach nicht gleich aufgeben, auch wegen dem Kleinen Moppel! :sauer:
Mehr als Nein sagen, können sie sowieso nicht. Und deswegen probier ichs einfach mal bei dem Typen und vielleicht lässt er ja wenigstens mit sich reden!
Wenn er sich nicht mal auf ein Gespräch einlässt, dann muss ich weiter denken...

Du solltest dich auf dieses Gespräch gut vorbereiten. Über "mit sich reden lassen" wird es nicht entschieden werden. Um es auch behördlicher Sicht sehen zu können, hilft es, Liste 1-Hund durch Tiger zu ersetzen (ist ja gesetzlich eh kein Unterschied:(
Also: Liste 1-Hund ist gefährlich wie ein Tiger. Behörde drückt sich deshalb nach besten Kräften darum, einen Tiger zu genehmigen. Mitleid zieht gar nicht. Auch Tiger leiden, aber deshalb kann man es trotzdem nicht verantworten, dich mit einem Tiger in die Öffentlichkeit zu lassen.

Das Staatsministerium instruiert nämlich genau so die Gemeinden. Weil sie (bzw. der Gesetzgeber, wie es immer so schön heisst) von genau solchen "Fakten" *hüstel* ausgehen, wie sie Dino hier gerade zum Besten gegeben hat.



P.S. Danke, dass ihr es immer noch nicht leid seid, hier zu posten! ;)

Ist denn der kleine Moppel wirklich ein Tiger? In welchem Tigerheim sitzt er denn, hast du ein Foto, hat er schon ein Gutachten, hast du dich beim Tigerheim-Personal schon mal diesbezüglich erkundigt?


Fragen über Fragen ... und natürlich sind wir es nicht leid, hier zu posten. Wir glauben ja nicht, dass der kleine Moppel ein Tiger ist, sondern wären selig, kleine Moppels von diesem Makel befreit und ein glückliches Hundeleben leben dürfen zu wissen.

Lieben Gruß,
Gabi
 
Ich werd morgen hingehen und mit dem Moppel Gassi gehen, danach werde ich mehr berichten!
Bin schon etwas aufgeregt und hoffe irgendwie dass ich mich nicht total verknall ... :rolleyes:
Naja ich werde morgen nähere Infos geben.
 
Tja, nun war es heute soweit...
Und es ist leider das passiert, was ich irgendwie eh schon befürchtet hatte...

Als um kurz vor 10 ein grunzendes, hechelndes, muskelbepacktes Kraftpaket um die Ecke schoss um uns mit einem freudigen Schwanzwedeln zu begrüßen, war es bereits um uns geschehen...

Ich (und meine Freundin genauso) haben uns total in die kleine verknallt...
Sie war sehr sehr brav an der Leine und anderen Hunden gegenüber, allerdings wirklich sehr wild und temperamentvoll, aber absolut lieb und süß. Sie braucht auf jeden Fall Konsequenz, aber dabei seh ich überhaupt kein Problem. Sie ist im Gegensatz zu unserem ein Paradebeispiel an Benehmen... :rolleyes:
Und zu unsrer Verwunderung ist sie bereits nach 10 Min. Spazierengehen auf uns eingegangen und hat auf uns gehört, ist hergekommen und hat sich einfach wunderbar benommen... Wir haben wunderschöne 1 1/4 Stunden verbracht... Allerdings waren wir heute nur Gassi, sprich, wir haben mit niemandem über sie geredet, wir werden wohl nächstes Wochenende wieder hinfahren und erst mit ihr Gassi gehen und danach dann während der Besuchszeiten versuchen was über sie zu erfahren, Vorgeschichte, spezielle Macken von ihr (außer Anspringen und Grunzen, das kennen wir schon... :D )
etc. und werden uns dann wohl auch mal erkundigen, wie es grundsätzlich mit der Vermittlung aussieht...
Ich hab heute sehr viele Bilder gemacht, von denen ich dir gerne mal welche schicken kann, bei Bedarf...
Aber vorab, hier mal ein Bild von ihr:
 
Sheila, oje... ist als Kategorie 1 eingestuft. Ich krieg aber auf die Schnelle nicht raus, ob das eine vorläufige Einschätzung ist oder sie schon ein Gutachten hat.
Wirklich 'ne süsse Maus. Redet mal mit dem Tierheimleiter, Karlheinz Joachim.
Ich drücke mal die Daumen ...

Liebe Grüße
Gabi
 
Drücke Euch und der süßen Sheila auch ganz fest die Daumen!

Liebe Grüße
Anita
 
Hallo Midivi,
wenn ich so falsch mit meiner Meinung liege, dann erkläre Du mir doch, warum ein Hund ohne jegliche Vorwarnung einen anderen Hund, der ihn noch nicht mal anschaut, weil mit schnüffeln beschäftigt, angreift und totschütteln will. Mit angreifen meine ich, hingehen in den Hals beißen und nicht mehr los lassen. Hätte mein Mann sich nicht sofort auf den Hund gestürzt und ihr den Kehlkopf zugedrückt, wäre unser Hund heute tot! So ein Verhalten habe ich noch bei keinem Hund gesehen. Ich kann es nicht verstehen und einordnen. Für mich liegt die Erklärung darin, daß diese Rasse für Hundekämpfe gezüchtet wurden. Sicher kann man nicht alle Hunde über einen Kamm scheren und auch wenn es sich nicht so anhört. Wir mögen diese Hunde und sind der Meinung sie brauchen eine Lobby. Wir haben die Halterin auch nicht sofort angezeigt. Wir hatten mit ihr ein Abkommen getroffen, ihren Hund nur noch mit Maulkorb laufen zu lassen, wenn sie auf die Hundewiese geht. Weil dieser Hund aggressiv auf andere reagiert. Leider hat sie sich nicht daran gehalten. Ein 12jähriges Mädchen läuft mit dem Hund durch unseren Ort....
Aber wie gesagt, wenn Du mir erklären kannst, warum dieser Hund sich so verhalten hat bin ich für jede Meinung offen.
Viele Grüße
Dino+Kira

So, und wenn du dir jetzt deinen eigenen Beitrag durchliest, dann könntest du evtl. selbst drauf kommen, wo der Haken an der Sache ist...

...das Problem ist NICHT die Rasse, sonder der/die Halter. Wer einen Hund (noch dazu dieser Größe) alleine mit einem /einer 12jährigen Gassi gehen lässt, der ist sich schlicht und einfach der Vernatwortung nicht bewusst, die ein Hund mit sich bringt. Ich wage mal zu behaupten, dass du mit so einer Einstellung jeden Hund versauen kannst. Das speziell dieser Hund ne Klatsche hat ist das eine. Daraus aber ein Urteil über die gesamte Rasse abzuleiten halte ich für ziemlich abenteuerlich.

Ach ja, wusstest du eigentlich, dass so ziemlich alle Massenmörder der Rasse "Mensch" zuzuordnen sind? Ich würde vorschlagen, wir laufen jetzt alle nur noch mit Handschellen durch die Gegend, nur zur Sicherheit...

...aber wie war das noch: Meinung ist wichtiger als Ahnung...
 
Huhu hab jetzt alles gelesen, gibt es was Neues? Find es wirklich heftig, dass Bayern sooo drastisch ist, war mir nicht bewusst:(
 
ich bin auch Neugiereig gibt es schon was neues?!
 
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