Mir war der Einwand eigentlich schon klar
Aber mal bitte ganz offen - vielleicht liegt da ja wirklich ein Trugschluss meinerseits vor: Wer außer Polizei oder Ordnungsamt incl. Amtsvet (das/den ich tatsächlich nicht erwähnt hatte) betäubt denn einen angeblich gefährlichen Hund bzw. hat die Macht, dies zu veranlassen? Fällt dir noch jemand anderes ein?
Dass der Rentner slebst nicht befragt werden konnte, hatte ich als Möglichkeit in Betracht gezogen, darum ja auch der Einwand, dass es egal ist, ob nun ein Rentner oder Augenzeugen das Tier identifiziert haben. Sie scheinen ja auch richtig gelegen zu haben, der Punkt ist doch nur: Sie HÄTTEN auch daneben liegen können....
Ach so: Woher ich weiß, dass die Halterin nicht befragt wurde - nunja, sicher das istr Spekulation, aber irgendwie auch logisch, oder nicht? Meinst du, die schießen in das Auto rein, wenn die Halterin bereis wieder da ist? Welche Halterin lässt das denn zu? Warum sagen sie dann nicht zu ihr: "Wir müssen den Hund mitnehmen, legen sie ihm Leine und Maulkorb an und übergeben sie ihn an uns"? Und was ist dann danach überhaupt mit dem Hund geschehen? Wurde der überhaupt mitgenommen? Das weiß ich natürlich nicht, aber rein logisch warten die doch nicht auf die Halterin und betäuben den Hund dann in deren Beisein? Und wenn sie vorher mit der Halterin gesprochen hätten, lassen sie die doch nicht wieder abhauen, um dann den Hund zu betäuben?
Auch hier wieder in meinen Augen einzige sinnvolle Möglichkeit: Hund hat im Auton so getobt, dass nicht mal die Halterin ihn beruhigen oder gefahrlos eine Tür öffen konnte - und da ist es schlicht so, dass ich sicher bin, dass dies im Artikel ausgeschlachtet worden wäre...
Das einzige, wo ich dir also Recht geben muss, ist, dass statt der Polizei auch OA/AmtsVet verantwortlich sien könnten. Das macht es dann nicht besser...