Gültigkeit der 3-Jahres Impfung (Tollwut) bei Einreise nach Großbritannien

Maitec

15 Jahre Mitglied
Hallo,
wir wollen mit unserem Hund diesen Sommer zum zweiten Mal nach Großbritannien. Da wir voriges Jahr schon mal dort waren, habe ich ihn mit Enduracel-T impfen lassen u. im Impfpass wurde eine dreijährige Gültigkeit eingetragen.
Ich mache mir jetzt Sorgen, dass das an der Grenze nicht akzeptiert wird u. wir zurückgeschickt werden, da die Impfstoffe früher ja immer nur ein Jahr gültig waren.
Meine Bemühung, von offizieller brit. Seite eine Info zu bekommen, hat sich so ziemlich zerschlagen. Das hier ist noch der aussagekräftigste Text:

Thank you for your e-mail sent to the Defra Helpline and received by us on the 3rd June 2013. Please be advised that we are not authorised to verify any copies of documentation sent to us for checking. With regard to the rabies vaccination, an approved inactivated vaccine or recombinant vaccine must be used. This has to be licensed for use against rabies and have a marketing authorisation in the country in which it is used. Your vet should easily be able to ascertain the vaccines licensed for use in Germany, from the details supplied on the vaccine manufacturer’s datasheet. For further information on how to prepare your pet for export to the UK under the Pet Travel Scheme (PETS), including listed countries, documentary requirements and approved routes and carriers, please see the link below: [ Regards

Auf der Homepage steht jetzt auch nicht, dass die Impfung jedes Jahr wiederholt werden muss. Deshalb die Frage: gibt's hier Erfahrungen mit der Einreise bei Impfdatum, das über ein Jahr zurückliegt?
Danke schon mal!
 
  • 26. April 2024
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Hi Maitec ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gib mal in die Google-Suche "Einreisebestimmungen Intervet" ein (wie die Seite original heißt hab ich leider vergessen).
Die sind eigentlich immer auf dem aktuellen Stand und übersichtlich erklärt :hallo:

Gefunden:



anscheinend nur noch die "normalen EU-Bestimmungen" plus eine zusätzliche Wurmkur gegen BAndwurm ;) und ein Verbot der "üblichen VErdächtigen" :(
 
Danke Caro für den Link.
Irgendwie habe ich aber auch dort noch nichts Aussagekräftiges gefunden???
Ich will meinen Hund halt nicht wieder impfen müssen, aber an der Grenze weggeschickt werden, ist halt auch nicht dolle.
Ob eine Blutuntersuchung mit Titerbestimmung ausreicht? Schließlich steht im Pass, dass die Impfung drei Jahre lang gültig ist ...
 
Inzwischen (seit dem Tunnelbau ? ) gelten dort wohl die normalen EU-Bestimmungen (+ Entwurmung) ... also kein Problem. Die übrigen EU-Bestimmungen sinbd oben im Link von GB nochmal zum anklicken und lesen.
Dort gilt "Tollwutimpfung nach Angaben des Impfstoffherstellers" also üblicherweise 3 Jahre bzw. das was im Heimtierausweis steht.
Da scheint sich in GB ne ganze Menge gelockert zu haben :)


Aus der oben genannten Quelle:

EU-Bestimmung:

Gelten für alle EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Die Verordnung 998/2003 besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B- Übertragung) ausgestattet werden. Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation des jeweiligen Tieres darf die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden.

Bei Reisen muss der blaue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU- Entscheid 2005 / 91 / EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne.

Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern fu?r dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechippt ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen erfüllen.

Die Verordnung 998/2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind, hierfür gibt es besondere Regelungen für den Handel mit Tieren. Ebenfalls Anwendung finden die Regelungen für den Handel mit Tieren, wenn mehr als fünf Heimtiere mitgeführt werden.

Einige Länder haben nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.

Für GB: Entwurmung und Verbot einiger Rassen zusätzlich (siehe GB-Link)
 
Es gilt jedenfalls das Gültigkeitsdatum, wie es vom Hersteller angegeben wird. Wir fahren eigentlich jedes Jahr mit zwei Hunden rüber. Voriges Jahr waren die Zeiten wegen der anderen Behandlungen auch gelockert. Muss für dieses Jahr noch einmal gucken. Wenn du durch den Kanaltunnel reist, bekommst du bei Buchung eines Hundes die Vorschriften auch noch einmal zugeschickt.
 
@ ccb: vielen Dank für die ausführl. Infos!
@ Josi: Wir wollen mit der Fähre übersetzen. Da bekommt man leider null Infos. Die Fährbetreiber haben mich auch per E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass sie keine Angaben zur Tiereinfuhr machen, da dies ja nicht von ihnen, sondern von staatl. Stelle kontrolliert wird.

Ihr schreibt beide, dass das Gültigkeitsdatum gilt, wie es vom Hersteller angegeben wird. Ich habe vom Paul-Ehrlich-Institut (= die sind in Dtschl. für die Anerkennung der Dauer von Impfstoffen zuständig) eine Übersicht, in der aufgeführt ist, dass die Immunitätsdauer drei Jahre beträgt. Die Übersicht ist halt nur auf dt., aber ich habe jetzt gerade beschlossen, mich nicht länger verrückt zu machen, sondern einfach darauf zu vertrauen, dass die sich nach dem richten, was im Impfpass steht, und gut ist.
Worst case wäre, dass wir wieder zurück fahren und den Hund bei Freunden unterbringen müssten. Das wäre zwar echt ätzend, aber die Welt würde davon auch nicht untergehen. Für mich halt nur nicht wirklich ein Urlaub, wenn der Hunde-Mann nicht dabei ist ...
 
Ihr schreibt beide, dass das Gültigkeitsdatum gilt, wie es vom Hersteller angegeben wird. Ich habe vom Paul-Ehrlich-Institut (= die sind in Dtschl. für die Anerkennung der Dauer von Impfstoffen zuständig) eine Übersicht, in der aufgeführt ist, dass die Immunitätsdauer drei Jahre beträgt.
Wichtig ist, daß die drei Jahre auch im EU-Ausweis eingetragen sind. Dann gilt das auch für GB, egal, wie Du einreist!

LG
Ute
 
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