Gültigkeit (dauer) vom Sachkundenachweis

sebi

Hallo.
Ich habe zwar noch keinen Hund, möchte mir aber (hoffentlich bald) gerne einen Dogo Argentino holen.
Da er bei uns auf Liste 2 steht, muss ich ja einen Sachkundenachweiß machen.
Nun meine Frage: Wie lange ist er gültig?
Möchte ihn nicht unbedingt 2x machen, falls das mit dem Hund noch längere Zeit dauert. Möchte das nämlich nicht überstürzen, sondern mich erst genügend informieren.
Hier aufm Amt sagt mir jeder etwas anderes.:verwirrt:
Ach ja. Ich wohne in Leichlingen NRW.

Und so wie ich das verstanden habe, muss mein Polizeiliches Führungszeugniss einwandfrei sein (kein Problem), ich muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben (bevor ich den Hund habe?) und er muss gechipt sein.
Stimmt das so?
Wars dass? Oder muss ich noch was haben/machen?
Ich blick da nicht so ganz durch.

(hoffe die Frage wurde hier nicht schon ZU OFT gestellt)

Danke
 
  • 25. April 2024
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Hi sebi ... hast du hier schon mal geguckt?
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sebi schrieb:
Nun meine Frage: Wie lange ist er gültig?
Unbegrenzt.
sebi schrieb:
Hier aufm Amt sagt mir jeder etwas anderes.:verwirrt:
Das wundert mich nicht wirklich :D .
sebi schrieb:
Ach ja. Ich wohne in Leichlingen NRW.

Und so wie ich das verstanden habe, muss mein Polizeiliches Führungszeugniss einwandfrei sein (kein Problem),
Yep (immer schön sauber bleiben ;) ).

sebi schrieb:
ich muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund haben (bevor ich den Hund habe?) und er muss gechipt sein.
Stimmt das so?
Du mußt bei der Beantragung der Erlaubnis eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und in Höhe von zweihundertfünfzigtausend Euro für sonstige Schäden nachweisen. Es genügt auch eine den Betrag von fünfhunderttausend Euro überschreitende, pauschale Versicherungssumme, sofern alle versicherbaren Gefahren im Zusammenhang mit der Hundehaltung abgedeckt sind.

sebi schrieb:
Wars dass? Oder muss ich noch was haben/machen?
Das war's noch nicht. Du brauchst noch den Nachweis zur ausbruchsicheren Unterbringung. [edit: Ausführungen zum "besonderen Interesse" gelöscht, da es um einen Liste 2-Hund geht.]


sebi schrieb:
(hoffe die Frage wurde hier nicht schon ZU OFT gestellt)
Nö, bisher erst 999 mal (der Tausendste wird erschossen :D ).
 
Wolfgang schrieb:
du mußt ein besonderes privates öffentliches Interesse nachweisen. In der Regel kannst du das nur, wenn du einen Hund aus dem Tierheim bzw.von einem Tierschutzverein übernimmst.

Aber doch nicht bei einem Hund ,der Liste 2 ist.
 
devilblack schrieb:
Aber doch nicht bei einem Hund ,der Liste 2 ist.
Damit hast du natürlich völlig Recht. Ich habe es korrigiert (war wohl doch schon 'n bißchen spät heute Nacht).
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Denke, jetzt weiß ich bescheid. Bin nun nicht mehr ganz so verwirrt.

Also nochmal MERCI
 
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