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  • 14. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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na dann..

irre..
 
Wieso überrascht euch das so?

"Der Hundehalter gab an, er sei beim Türaufsperren gestolpert und gestürzt. Sein Hund sei deswegen erschrocken und habe sich von der Leine losgerissen."

Wenn ihm niemand das Gegenteil beweisen kann, kann man ihm keinen Schuldvorwurf machen. Im Strafrecht gilt nun mal: Im Zweifel für den Angeklagten.
 

was anders gewesen wäre, wäre es ein "kampfhund" gewesen, denn damit wurde ja auch begründet.

merke: mit mischling darfst du stolpern, mit "kampfhund" nicht.

ich frag mich, welche rolle es für das opfer spielt, welcher rasse der hund angehört.
 
Ich denke mal, wenn es ein Kampfhund gewesen wäre, hätte man dem Halter dahingehend Fahrlässigkeit vorgeworfen, dass der Hund keinen Maulkorb trug. Aber bei einem Nicht-Kampfhund? Das hat man jetzt davon

Edit: Für das Opfer macht es nun nicht wirklich einen Unterschied, ob der Hundehalter strafrechtlich belangt wird. Die zivilrechtliche Seite bleibt ja davon unberührt.
 
und wenn der halter behauptet, der mk wäre beim stolpern abgefallen ? müsste man ihm das nicht auch einfach mal "glauben" ?
 
Naja, wenn da dann wirklich ein Maulkorb lag und er demonstrieren kann, wie der abfallen konnte?
 
Ein Sachverständiger sprach aber von keinem Kampfhund, sondern von einem Mischling mit manchen Kampfhund-Eigenschaften.

das hier von dem sachverständigen würde mich echt mal im detail interessieren.
 
Ich finde das Urteil ja grds in sich stimmig. Der Hund war vorher nicht auffällig, der Besitzer gab an den Hund ursprünglich angeleint gehabt zu haben, außerdem galt kein Leinenzwang - somit kann ihm keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.Von daher würde ich mal sagen ein richtiges Urteil wo ma nicht gleich straffällig ist nur weil man einen Hund hält.

Was ich schon schräg finde ist der Satz "es ist ja kein Kampfhund sondern ein Mischling". Aber ja, Kampfhunde sind besonders gefährlich und als Waffen einzustufen, das wissen wi doch alle. Da war wohl dann doch eine gewisse Beeinflussung durch Medien und die Entwicklung der letzten Jahre vorhanden.
 

Irgendwie verstehe ich da die Logik nicht.

Ein "Kampfhund" ist, vom Gesetz her, grundsätzlich gefährlich, auch wenn er nicht beisst.

Ein Mischling ist, vom Gesetz her, grundsätzlich nicht gefährlich, auch wenn er beisst.

...wo ist da das Urteil in sich stimmig ...
 
In dem Urteil geht es um die Strafbarkeit, nicht darum, welche Hunde gefährlich sind. Der Mischling wird jetzt wohl auch als gefährlich gelten, nachdem er so heftig zugebissen hat.
 
In dem Urteil geht es um die Strafbarkeit, nicht darum, welche Hunde gefährlich sind. Der Mischling wird jetzt wohl auch als gefährlich gelten, nachdem er so heftig zugebissen hat.
ich meinte diesen Satz :
...Die Staatsanwaltschaft hielt das Tier ursprünglich für einen American-Staffordshire-Kampfhund und klagte zunächst wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an
...als sich dann rausstellt, das es kein "Kampfhund" ist, war es anscheinend nicht mehr ganz so gefährlich
 
Ich weiß nun nicht, was die Österreicher unter "gefährlichen Verhältnissen" verstehen, ich vermute mal, dass es ein Gesetz gibt, das vorschreibt, dass Kampfhunde MK zu tragen haben. Und das hätte man dem HH dann vorwerfen können.
 

wenn er kein "kampfhund" ist, hat er zudem einen "freibiss".
 
wenn er kein "kampfhund" ist, hat er zudem einen "freibiss".

Ja, nu, ein "Freibiß" ist normal. Menschen haben ja auch einen Freimord und werden dafür bestraft, dass sie die Tat begangen haben, NICHT dafür, dass sie die Tat begehen könnten. Nicht normal ist, wenn man Hunde von vorneherein so behandelt, als wären sie bissig.
 

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