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Der Hotelbesitzer hat ja eingewilligt. Da wird nichts mehr kommen.
 
  • 28. April 2024
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Der Hotelbesitzer hat ja eingewilligt. Da wird nichts mehr kommen.

Der Hotelbesitzer hat doch nirgends zugestimmt?
Eingewilligt hat der Hotalmitarbeiter/-manager, weil er Nebenkläger und damit am Strafverfahren beteiligt war.

Ich kenne die Abrede natürlich nicht, aber im Regelfall geht es nur darum, das Strafverfahren zu beenden. Es geht also darum, dass Ofarim nicht strafrechtlich verurteilt wird, nicht dass damit der Fall abschließend beendet wird.

Auch wenn im Strafverfahren Zahlungen geleistet werden, z.B. als Voraussetzung für die Einstellung des Verfahrens, haben diese normalerweise keinen abschließenden Charakter. Man muss sich die Zahlung auf weitere zivilrechtliche Schadens- oder Schmerzensgeldansprüche zwar anrechnen lassen, aber die Zahlung schließt die zivilrechtliche Geltendmachung weiterer Schäden eben nicht aus.

So könnte theoretisch der Mitarbeiter weitere Zahlungen verlangen, allerdings ist davon auszugehen, dass man sich da außergerichtlich und unter Ausschluss der Öffentlichkeit einigen wird, damit es kein zweites zivilrechtliches Verfahren gibt.
Ebenso könnte das Hotel versuchen, investierte Kosten zurückzubekommen etc.
 

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