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Aja, nach dreimal durchlesen hab sogar ich das verstanden
 
Ich denke,als nicht direkt Betroffene sollten wir die Emotionen nicht zu hoch kochen lassen und uns weiter in zu wilden Spekulationen ergehen. Sonst müssen wir u. U. weit zurückrudern.Die Richtung wird dann noch festzulegen sein. Die nächsten 2 Wochen werden vllt. ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
in dubio pro reo , ungeachtet dessen wer im Moment auf das Schafott muss
 
Aber wenn die Tierhüterhaftpflicht lt. Uelzener in der Pensionshaftpflicht enthalten ist, wären doch in diesem Fall die Türen von Alex' (Tierhüter) Vermieter (Dritter) abgedeckt?

Verwirrt
 
Marion schrieb:
Aber wenn die Tierhüterhaftpflicht lt. Uelzener in der Pensionshaftpflicht enthalten ist, wären doch in diesem Fall die Türen von Alex' (Tierhüter) Vermieter (Dritter) abgedeckt?

Verwirrt

Nein, weil der Tierhüter (Alex) nicht haftet, sondern der Halter (FFF) haftet für die Türen.

Würde der Tierhüter haften, würde die Tierhüterversicherung auch greifen.
Der Tierhüter würde dann haften, wenn er die Aufsicht des Tieres (etc.) vernachlässigt hätte bzw. die Sorgfaltspflicht etc.

So viel zu meinem Verständnis, zu Wolfgangs Ausführungen in Post #14.
 
Marion, ohne die Police und die Versicherungsbedingungen zu kennen, kann man dazu nichts sagen. Wer ist (mit-)versicherte Person? Sind Schäden (mit-)versicherter Personen von der Deckung ausgeschlossen? Ist es ein Mietsachschaden, der von der Deckung ausgeschlossen ist? Alles Fragen, die man nur nach Einsicht in o.a. Papiere beantworten kann.

Aber, ich sage es zum wiederholten Male: Ob eine Versicherung für diese Schäden besteht oder nicht, ist nicht das Problem des Geschädigten, sondern das Problem des Tierhalters (FFF), der für diesen Schaden haften muß. Hat er keine Versicherung oder deckt die Versicherung bestimmte Schäden, für die er gesetzlich haftbar ist, nicht ab, muß der Verein, wie jeder andere Hundehalter auch, den Schaden eben aus eigener Tasche zahlen.

Vielleicht ist das besser verständlich als meine Erklärungen:

 
Danke für den Link.


Nun liegt es dann doch an Alex, dies zu beweisen...
 
Okay, danke Wolfgang.

In meiner Versicherungspolice heißt es nur, daß Schäden am Eigentum Dritter abgedeckt sind, wenn der Hund in der Obhut eines Tierhüters ist - Da hab ich das wohl durcheinandergebracht.
 

Also eine klassische Abmahnung. Armseelig, absolut armseelig. Ich hatte es geahnt, als ich was von "liegt beim Anwalt" gelesen hatte, konnte es mir aber eigentlich nicht denken.

Das ist eine der feigesten Aktionen, die ich seit langem gesehen habe. Punkt, aus. Eine Abmahnung auf eine Privatperson loszulassen, die nach Wochen einfach nur den legitimen Weg der Öffentlichkeit nutzt, um zu ihrem RECHT zu kommen, ist mehr als mies.

Und ich bin mir 100% sicher, dass ihr mit genau diesem Schritt euch dermaßen heftig ins eigene Knie geschossen habt, nicht nur aufgrund einer solchen öffentlich geäußerten Reaktion:


Für mich hat sich das Thema FFF insoweit erledigt.

Hey FFF, wenn euch meine Meinung oder gar die von einem der vielen anderen bislang an diesem Thema aktiv Beteiligten nicht passen sollte, bekommen wir dann auch eine Abmahnung? Ich habe gehört, dass Anwälte immer ganz stark hinter solchen Massenabmahnungen hinterher sind - bringt jede Menge Geld ein.

Ich bin mega enttäuscht von euch.
 
Manchmal schießen Anwälte auch über ihr Ziel hinaus und bringen Sachen, die so nicht abgesprochen waren.
Habe es selbst schon erlebt. In so einem Fall kann ich nur sagen: schlecht gewählt...

Irgendwie falle ich immer mehr in die Verteidigungsposition von FFF. Ich will nur sachlich bleiben und nicht voreilige Schlüsse ziehen. In der Hoffnung, hier alsbald Aufklärung zu erhalten.
 

Schragi schrieb:
Nun liegt es dann doch an Alex, dies zu beweisen...
Was hier oben umschrieben wird, ist die Möglichkeit, daß der Tierhüter sich - im Gegensatz zum Tierhalter - exculpieren kann (siehe mein Beitrag #14). Ich versuche mal, das an einem Beispiel zu erklären:

Bevor der Tierhüter mit dem Hund Gassi geht, prüft er Leine und Halsband auf äußere Beschädigungen und macht einen Reißfestigkeitstest. Als er mit dem Hund an einer Straße entlanggeht, zerrt der Hund an der Leine, weil er zu einem Hund auf der anderen Straßenseite will. Dabei reißt die Leine, der Hund stürzt auf die Straße und verursacht dabei einen Verkehrsunfall.

Grundsätzlich würde der Tierhüter nach § 834 BGB für den Schaden haften. Da er aber nachweisen kann, daß er die gerissene Leine vorher sorgfältig geprüft hat und somit bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, kann er sich aus der Haftung befreien = exculpieren.

Es geht also nicht um Schäden, die dem Tierhüter selbst entstanden sind. Wenn dem Tierhüter ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem entstandenen Schaden vorgehalten werden kann, so wird dieses als Mitverschulden gewertet, was den Schadenersatzanspruch mindern oder gänzlich ausschließen kann. Beispiel: Der Tierhüter läßt den Hund 1 Woche ohne Futter und Wasser alleine in der Wohnung zurück, woraufhin der Hund die Wohnungstür zerbeißt, um sich zu befreien.
 
Also, wenn ich das mal in eigenen Worten umschreiben darf?!

ich habe ein Pflegehund, Pflegehund sieht eine Mücke, springt hoch und wirft mein Fernseher um, Fernseher fällt auf Boden, implodiert und mir fackelt die Bude ab.

udn wenn ich nach 6 Wo mal höflich frage wie's mit der Versicherung aussieht udn ob man nicht doch was machen kann bekomm ich dann ne Anzeige wegen Versicherungsbetrug und ne Strafandrohung damit ich mein Maul halte...

Toll.

@Alex
Wenn's soweit ist sag bescheid, viel kann ich nicht geben aber mit so 50 - 100 € beteilige ich mich bei den 5000.- €

auch ne art an Spendengelder zu kommen.
 
Nach dem, was sich hier noch im Laufe des Nachmittags herausgestellt hat, verfestigt sich bei mir eine Vermutung, die ich schon hatte, als Alex mir von der ganzen Geschichte erzählte.

Ich gehe davon aus, dass tatsächlich alle FFF'ler davon ausgingen, dass eine Haftpflicht für die Hunde besteht, bis Alex' Schadensfall kam. Dann haben sie mit Schrecken festgestellt, dass es nur die Pensionsversicherung gibt, die Pflegestellen nicht abdeckt. Vielleicht ist es den Verantwortlichen einfach "durch die Lappen gegangen", den Versicherungsschutz abzuändern. Das ist zwar ganz übel und darf nicht passieren, aber manchmal passieren einfach Fehler.

Das eigentlich Schlimme an der ganzen Sache, ist, wie die Verantwortlichen von FFF jetzt reagieren. Es wäre so einfach gewesen: Man hätte sich glücklich schätzen können, dass dieser Fehler durch einen vergleichsweise kleinen Schaden aufgefallen ist und es bisher keine Unfälle gab. Man hätte die Pflegestellen informieren können und mit Alex reden. Wenn der Verein im Moment nicht das Geld hat, um die Türen reparieren zu lassen, dann wäre Alex sicher die Letzte gewesen, die auf eine sofortige Reparatur bestanden hätte. Man hätte schnellstmöglich eine Versicherung abgeschlossen und danach erleichtert aufatmen können. Alex hätte nichts öffentlich gemacht und der Verein hätte nur einen Sachschaden erlitten.

Statt dessen mauert man sich ein, redet nicht mit Alex, sitzt es aus. Alex macht die Sache öffentlich und es passiert genau das, was ich ihr prophezeit hatte: Sie wird mit Dreck beworfen. Und schlimmer noch: Sie wird mit rechtlichen Schritten bedroht, die ihre Existenz und die ihrer Familie in Frage stellen würden. Die klassische Vorgehensweise: Man ermordet den Überbringer schlechter Nachrichten.

Sorry, aber das alles ist so überflüssig wie ein Kropf. Und ich finde es mehr als traurig, dass ein Verein, den ich nach wie vor in seiner Arbeit für seriös halte, einen solchen Imageschaden erleidet, weil die Verantwortlichen offenbar nicht in der Lage sind, mit dieser Krise angemessen umzugehen.

Wie gesagt, das ist die Version, die ich mir zusammen reime, wenn ich die mir bisher bekannten Informationen und den menschlichen Faktor in meine Überlegungen einbeziehe. Aber es würde mich nicht wundern, wenn es so oder so ähnlich gelaufen ist.

Viele Grüße
Petra
 
Scheint ein weitverbreitetes Phänomen zu sein, daß Leute, die nicht mehr auf Linie sind, mundtot gemacht bzw. anderweitig verunglimpft werden. Neu angeworbene Günstlinge, die sich noch nicht so mit der Materie auskennen, sind flink bereit, die ihnen zugeworfenen Krümel aufzusammeln, die andere Leute fallengelassen haben.
 
Es macht mich total traurig, was ich eben lesen mußte.

Als ich beim Lesen beim Stand von gestern angekommen war, hatte ich vor, FFF in Schutz zu nehmen und auf einen guten Ausgang zu hoffen.

FFF hat sich entschieden, es nicht gut ausgehen zu lassen. Ich werde hinsichtlich meiner Unterstützung von FFF meine Konsequenzen ziehen. Ich finde das sehr, sehr schade und schädlich für die Arbeit zugunsten der Hunde. Silke und Bianca haben immer meine volle Unterstützung gehabt und ich werde weiter Hundetransporte und andere Maßnahmen unterstützen, wenn mich diese beiden darum biten.

Das Ansehen von FFF, vertreten durch Petra und Ulrike, hat mit deren völlig unverständlicher Entscheidung, bei mir unwiderbringlich gelitten.

Wenn jemand ins Ausland geht und dort erhebliche Kommunikationsprobleme hat, muß jemand anderes die Geschäfte führen. Aufgrund der bekannten Probleme in Spanien nicht zu reagieren, ist nicht nachvollziehbar. Wer die Voraussetzungen für einen Tätigkeit nicht gewährleisten kann, muß diese Funktion einem anderen übertragen.

Ich befürchte, FFF ist es nicht bewußt, dass der Schaden durch wegbleibende Unterstützung wesentlich höher sein wird, als der Abschluß der zugesagten Haftpflichtversicherung und auch als der Betrag, den FFF für den Schaden direkt hätte zahlen können.

Es wäre so einfach gewesen, den Schaden mittels Spendenaktion oder auf anderem Wege zu begleichen. Was nun passiert, geht zu Lasten des Ansehens einer bislang respektierten Organisation und damit auch zu Lasten der Tiere, denen in Zukunft weniger Spendengeld und weniger Hilfe zukommen wird.
 
Schragi schrieb:
Seitens FFF ist mit dieser "Sache"hier noch gar nicht "umgegangen" worden. Die offizielle Seite von FFF hat sich doch noch gar nicht geäussert...

Hallo!

Doch das hat sie! Es wurde eine Anwältin eingeschaltet und bevor diese tätig wird, muß ein Bevollmächtigter des FFF eine sog. Vertretungsvollmacht unterschreiben. Ab diesem Zeitpunkt handelt die Anwältin offiziell für den FFF! Und diese Anwältin hat umgehend eine Unterlassungsandrohung an die TE geschickt und sich somit (sehr unrühmlich) geäußert.

Was mich dabei stutzig macht, ist, warum FFF umgehend nach dem Öffentlich machen eine Anwältin einschaltet und Mitglieder dazu bringt, die TE als Versicherungsbetrügerin zu betiteln? Eine Organisation, die so massiv handelt und nicht will, daß gewisse Dinge bekannt werden, ist mir ehrlich gesagt sehr suspekt.

Auch das Argument, daß sich aufgrund von 'Computer- und Internetprobleme, da sie ja in Spanien öfter mal ausfallen', FFF sind bislang nicht äußern konnte, fällt mir äußerst schwer zu glauben. Mein Schwager wohnt seit Jahren in Spanien und wir hatten (trotz regem Kontakt) nie auch nur das kleinste Problem ihn über Festnetz, sowie über e-mail oder auch Handy zu erreichen. Und sonderbarer Weise waren aber dann die Leitungen wieder in Ordnung, um hier einer Anwältin das okay für ein mehr als unangemessenes Eingreifen zu geben. Oder sollte das ein unabgesprochener Alleingang gewesen sein?

Auf jeden Fall hat FFF gezeigt, wie mit den Menschen einer Pflegestelle umgegangen wird, sollte es dort zu Schäden kommen. Und jeder, der einmal überlegt hat, von dort einen Hund in Pflege zu nehmen, wird schnellstens davon wieder Abstand nehmen. Denn er muß befürchten, daß er bei Schäden die der Hund angerichtet hat, als Versicherungsbetrüger betitelt wird, Unterlassungsandrohungen von Anwälten bekommt und dann noch auf dem Schaden sitzen bleibt!

Der Schaden, dem FFF jetzt entstanden ist, ist um ein vielfaches höher, als wenn man versucht hätte, sich irgendwie gütlich einigen. Aus diesem Grund muß sich FFF die Frage gefallen lassen, ob es DAS wirklich wert war?

Viele Grüße

Trollmama
 

So wie whitevelvet666 das Leiden der Tür geschildert hat, wäre es für mich sehr erststaunlich, wenn die Versicherung - welche auch immer - von keinerlei Mitverschulden spräche. Ich als Pflegestelle würde auf jeden Fall nicht von keinerlei eigenem Verschulden sprechen. Es war doch nichts, was völlig unvorhersehbar war (Arbeit) oder unabwendbar (Kratzen bei Anwesenheit).

Im Anwaltsschreiben wird auch nur davon geschrieben, dass die unwahren Äußerungen unterbleiben müssen. Wo ist also das Problem, wenn alles der Wahrheit entspricht?

Desweiteren ist es schon interessant, welche Beweggründe es gibt, einen Verein zu unterstützen - eigentlich sollte das ja das Interesse an der Hilfe für's Tier sein. Und dazu sehe ich kein widerlegendes Argument. Oder ist mir die massenhafte Unterschlagung von Versicherungsgeldern zuungunsten der Schützlinge entgangen?

Im Prinzip weiß keiner was, aber dem einen wird geglaubt, dem anderen nicht. Äußert sich Far From Fear nicht, so wird das angekreidet - äußert sich Far From Fear, dann wird auch das angekreidet, da es nicht in der geforderten Manier geschieht.

Aber eigentlich ist sowieso jedes weitere Wort zuviel, da schließlich Wolfgang für Klarsicht sorgt und einen Nachweis der Haftpflicht verlangt hat - natürlich nur, weil der für die Hundeschule gefordert wird und diese Forderung rein zufällig mit dem Thread hier zusammenfällt.

Wo wir aber schon beim Nennen von Versicherungsnamen sind:
Welche Versicherung versichert denn noch Tierheimhunde (nicht einzeln, sondern als komplett sozusagen), die in einer Pflegestelle untergebracht sind? Ich weiß lediglich von Versicherungen, die genau diese Verträge aufgekündigt haben, da ihnen zu viele Schäden am Mobiliar gemeldet wurden.
 

Mag sein, aber das sollte die Pflegestelle ja dann auch wissen / mitgeteilt bekommen, wenn keine entsprechende Haftpflicht besteht (warum auch immer), damit sich die Pflegestelle in diesem Fall selbst absichern kann.
 

Bei uns im TH ist bekannt, das die Hunde auf Pflegestellen sowie ohne Leine keinen Versicherungsschutz haben. Also hab ich als Gassi-geher meinen damaligen Patenhund selbst versichert um ihn ohne leine laufen lassen zu können.
Wenn man das weiß, kann man damit umgehen.
 
knupsel schrieb:
So wie whitevelvet666 das Leiden der Tür geschildert hat, wäre es für mich sehr erststaunlich, wenn die Versicherung - welche auch immer - von keinerlei Mitverschulden spräche.
Für mich wäre es sehr erstaunlich, wenn die Versicherung - welche auch immer - eine Prüfung des Falles vornehmen und eine Beurteilung hinsichtlich eines Mitverschuldens des Geschädigten abgeben würde, obwohl sie mehrfach bestätigt hat, daß der Verein gar keine Halterhaftpflichtversicherung bei ihr hat.

knupsel schrieb:
Im Anwaltsschreiben wird auch nur davon geschrieben, dass die unwahren Äußerungen unterbleiben müssen. Wo ist also das Problem, wenn alles der Wahrheit entspricht?
Die "unwahren Äußerungen" beziehen sich doch nur auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, nicht auf den Schadensfall. Man halte sich das im übrigen mal vor Augen: Als Geschädigter wende ich mich an den Hundehalter, der mich an seine Versicherung verweist, die mir aber schriftlich bestätigt, daß der Hundehalter gar nicht bei ihr versichert ist. Statt nun diesen Widerspruch aufzuklären oder den Schaden zu regulieren, hetzt man dem Geschädigten einen Anwalt auf den Leib, weil der gewagt hat, entsprechend dem Schreiben der Versicherung zu behaupten, daß keine Versicherung bestehe. Ja geht's denn noch ?

Wieso beauftragt FFF überhaupt einen Anwalt und geht somit ein Kostenrisiko ein, wenn doch angeblich eine Halterhaftpflichtversicherung besteht . Dann meldet man als Halter den Schadensfall seiner Versicherung, die prüft, ob eine Haftung des Halters gegeben ist und wehrt ggfs. auch nicht berechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Du kannst dir deinen sarkastischen Unterton sparen und es gänzlich mir überlassen, ob ich blauäugig ins offene Messer renne oder nicht!
 

*andieStirnklatsch*

Hallo Wolfgang!
Dein Satz hat mich drauf gebracht!
Ich muß jetzt etwas weiter ausholen: Egal, was vertragsmäßig schriftlich fixiert ist, sobald mir ein Vertreter dieser Firma (oder auch Organisation) etwas anderes zusichert, muß sich die Firma/Organisation auch dran halten.
Ein Beispiel: Vor ein paar Jahren habe ich einen Anwalt mit einer Angelegenheit betraut und mich im Vorfeld mit meinem Versicherungsvertreter abgesprochen, ob die Sache auch von der Rechtsschutz-Versicherung übernommen wird. Dies wurde mir vom Vertreter zugesichert. Als der Anwalt dann bei der Versicherung abrechnen wollte, bekam ich ein Schreiben, daß öffentliches Recht nicht versichert sei (stand auch im Vertrag). Ich habe daraufhin protestiert und der Versicherung mitgeteilt, daß der Vertreter mir Kostendeckung zugesagt hat. Der Vertreter wiederum hat das dann zähneknirschend der Versicherung gegenüber bestätigt und somit mußte sie die RA-Kosten tragen.
Und jetzt stelle ich mal eine Vermutung auf:
Die TE fragte im Vorfeld nach der Halterhaftpflichtversicherung, die RL von FFF erklärte, daß eine bestehen würde. Aber was ist, wenn bei FFF von einer solchen Versicherung nie die Rede war? Und doch wurde sie bestätigt!
Jetzt tritt der Schadensfall ein und auf einmal (vermutlich beim Besuch bei der Anwältin) wird klar, die RL hat (vielleicht) etwas zugesichert, an das sich FFF gar nicht halten kann. Ooooh, böse Falle. Also muß eine Unterlassungsandrohung gegen die TE her, damit sie bloß nicht mehr behauptet, es bestehe ein Halterhaftplichtversicherung.
Tja, wäre ich anstelle der TE würde ich gaaanz schnell einen Anwalt aufsuchen, ach ja, und da gibt es ja noch das Wörtchen 'Versicherungsbetrug'. Und eine Strafanzeige kostet nichts......
Viele Grüße
Trollmama
 

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