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Micha

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aus den Seiten des WDR unter:

Hunde an die Leine?

Diskussionen um geplantes Landeshundegesetz gehen weiter

Generelle Anleinpflicht: ja oder nein?

Der Leinenzwang für alle Hunde soll offenbar gelockert werden. So sah es der Entwurf für das geplante Landeshundegesetz zumindest bis heute vor.
Die Grünen-Landtagsfraktion will jedoch jetzt auf die generelle Leinenpflicht verzichten. Das teilte Reiner Priggen, Fraktionsvize der Grünen, am Freitagnachmittag mit. Eine solche Regelung ginge "über einen fachlich zu begründenden Umgang mit Hunden hinaus", sagte er.

In einer Anhörung wurde am Vormittag im Düsseldorfer Landtag über den Entwurf beraten. Der Agrarausschuss des Parlaments lud dazu Experten von Tierschutz-, Hunde- und Jagdverbänden, Tierärzte und Juristen ein.

Kritik an Regelungen

Schutz vor gefährlichen Hunden

Eckard Uhlenberg, agrarpolitischer Sprecher der Union, und Stefan Grüll, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der Liberalen, kritisierten die generelle Anleinpflicht für alle Hundearten. Auch die Listen mit den als gefährlich eingestuften Rassen wurden erneut diskutiert. Deshalb forderten CDU und FDP nach wie vor eine grundlegende Änderung des Entwurfs für das Landeshundegesetz. Laut Grüll müsse es ein Gesetz geben "das die Menschen wirksam schützt, ohne die Hundehalter zu entmündigen".

Der vorgesehene Leinenzwang im gesamten öffentlichen Stadtgebiet wurde als "tierschutzwidrig" bezeichnet. Hunde brauchen regelmäßigen Auslauf. Der ist aber nur auf freien Feldern und speziellen Auslaufflächen gestattet. Die Landespolizeischule für Diensthundeführer warnte: "Hunde, die ausnahmslos an der Leine geführt werden, werden nicht artgemäß gehalten und können sich gerade in Folge dessen neurotisch und übersteigert gefährlich entwickeln". In diesem Zusammenhang stieß auch die Einstufung der Gefährlichkeit von Hunden auf breite Kritik. Weder die Größe, noch das Gewicht eines Tieres sagen etwas über sein Verhalten aus. Auch kleine Hunde können aggressiv und bissig sein.

Nach fast zweijähriger Debatte hatte Umwelministerin Bärbel Höhn im März 2002 den Entwurf im Landtag eingebracht. Das Gesetz soll die bestehende Landeshundeverordnung vom 30. Juni 2000 ersetzen. Noch vor der Sommerpause soll es verabschiedet werden.

Micha
 
  • 17. Mai 2024
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