Zunächst mal ging es mir lediglich darum, solche Aussagen zu widerlegen, die du ja auch "bekräftigt" hast.
Doch, kann man eben.
Und inwieweit man jemanden als unzuverlässigen Hundehalter betrachten kann, ist ja nun zu prüfen. Deshalb der vielfache Rat, sich einen Anwalt zu nehmen. Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob jemand eine Ordnungswidrigkeit (z.B. dein genanntes Verkehrdelikt) begangen hat oder ob er wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde und diese Strafe noch nicht einmal verbüßt ist.
Für einen großen Hund muss man kein Führungszeugnis vorlegen. Man muss lediglich eine Sachkunde beim Arzt nachweisen und je nach Ort den Hund anmelden.
Ein Führugszeugnis kann man nicht verlangen, wenn der Hund kein Listenhund ist.
Doch, kann man eben.
Und inwieweit man jemanden als unzuverlässigen Hundehalter betrachten kann, ist ja nun zu prüfen. Deshalb der vielfache Rat, sich einen Anwalt zu nehmen. Es ist nämlich schon ein Unterschied, ob jemand eine Ordnungswidrigkeit (z.B. dein genanntes Verkehrdelikt) begangen hat oder ob er wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde und diese Strafe noch nicht einmal verbüßt ist.