*händereib* offenbar habe ich jemanden gefunden, mit dem man fröhlich(!) Haarspalterei betreiben kann.
Es steht aber nicht so im Gesetz. Klar weiß jeder, was ein Kampfhund ist und das Wort selber gibt es auch (okay war etwas unklug von mir ausgedrückt
), aber es geht ja darum, was im Gesetz steht (ich habe mich damit nämlich schon mal befasst, weil mein Vermieter eine Klausel im Mietvertrag hat, laut der die Haltung von Kampfhunden verboten sei in seiner Wohnung. Da der "Kampfhund" aber nicht in Gesetztestexten auftaucht, ist die Klausel eigentlich ungültig).
In einem Gesetzestext würdest Du einen solchen "Überbegriff" auch nicht finden, denn damit wäre die Prozesswelle darüber, welcher Hund unter den Begriff "Kampfhund" fällt, vorprogrammiert. Die Politiker, die diese Gesetze verbrochen haben, haben zwar viele handwerkliche und vor allem sachliche Fehler begangen, aber ganz so blöd waren sie denn doch nicht.
Allerdings glaube ich nicht, dass Du vor Gericht mit der Argumentation durchgekommen wärst, dass "Kampfhund" im Gesetz nicht auftaucht und ergo die entsprechende Klausel im Mietvertrag ungültig sei. ...da gibt es immer noch sowas wie "allgemeiner Sprachgebrauch", und man hätte sich allenfalls im Falle einer eher abwegigen Rasse darüber streiten können, ob speziell diese Rasse nun von dem verallgemeinernden Begriff "Kampfhund" erfasst ist oder nicht. (ich liiiebe Haarspaltereien
)
Vor allem *überleg* ist selbst die Dudendefintion im Vergleich zur gesetzlichen irgendwie widersprüchlich, denn nicht jeder per Gesetz als gefährlich definierter Hund wurde ja für den Kampf abgerichtet. Gezüchtet, ja , in gewissem Sinne noch, da es die Rassen ja sonst nicht gäbe.
Aber nicht jeder Hund, der heutzutage wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft wird, wurde ja für den Kampf abgerichtet.
Was für ein netter Widerspruch!
Danke für den Dudenhinweis.
Der Duden ist auch nicht dafür da, gesetzliche Definitionen wiederzugeben oder gar allgemeingültige, sondern um die Bedeutung eines Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch zu erklären. Der Duden gibt quasi die Gesamtheit des aktuellen, aktiven Wortschatzes wieder (worüber man nun auch wieder streiten könnte, weil überarbeitete Ausgaben nicht so häufig sind, dass sie immer absolut aktuell sein können, die Auswahl trotz allem in bestimmten Punkten subjektiv ist/sein muss und sich im Duden noch viele Worte finden, die heute nur noch von den allerwenigsten Menschen aktiv verwendet werden - aber das ist zumindest der Anspruch).
Für eine universelle Definition müsste bspw. der Brockhaus herhalten (der aber zumindest online das Wort "Kampfhund" nicht kennt). Ob man mit dessen Definition aber glücklich wäre, ist eine andere Frage.
Nur als kleines Extrembeispiel die universelle Definition für ein Loch (aus einem Brockhaus der 30er Jahre
"Eine partielle Negation einer an sich komplex strukturierten Totalität".
Alles klar?
Viele Grüße
Petra (die aus lauter Spieltrieb inkauf nimmt, furchtbar OT zu sein)