In wie weit sind interne Bestimmungen überhaupt Rechtens? Soweit ich weiß steht in der Verordnung von RLP nämlich nichts davon, das man keine Listis aus Tierheimen aus anderen Bundesländern aufnehmen darf.
LG
Cathrin
Morgen rufen sie Hr. Weidemann an und bitten noch um einen Termin diese Woche...oder schnellst möglich..........sie wollen klagen...sie haben das nötige Kleingeld und einen sehr langen Atem:
Da hieß es nur, das berechtigte Interesse besteht bei einem Tierheimhund.
Diese Frage wurde von einem anderen Verein auch an Hr. Kuhn gestellt - er hat es ans Innenministerium weritergeleitet.Wie wohl begründet wird, dass das Interesse eine Rheinland-Pfälzers an einem Hund aus einem TH in RLP bejaht wird, aber an einem Hund aus einem TH in Hessen z.B. nicht?
EbenEs ist unglaubwürdig, erst die Vermittlung von TH-Hunden so hoch zu hängen, dass dies sogar zur Haltung eines "gefährlichen Kampfhundes" berechtigt, dann dieses überragende Interesse aber auf fast magische Weise an der Landesgrenze enden soll.
Ja das ist in der Tat eine Frechheit.Amüsant finde ich auch das Argument, so lange irgend ein SoKa in RLP sitzt, müsse man schließlich nicht rüber nach Hessen fahren.....Damit wird nämlich unterstellt, dass es einem nur um "irgendeinen Hund dieser Rasse" ginge, keinesfalls aber um ein bestimmtes Individuum. Schon eine Frechheit.
... Und es geht ums Prinzip!Alsoo meine Lieben......
klar wäre es einfach einen Staff aus einem Tierheim in PLP zu bekommen aber es geht hier um diese eine Hündin nicht darum hauptsache Staff !!!
... Und es geht ums Prinzip!Alsoo meine Lieben......
klar wäre es einfach einen Staff aus einem Tierheim in PLP zu bekommen aber es geht hier um diese eine Hündin nicht darum hauptsache Staff !!!