Wuffin
Eine Geldbuße von 250,- EUR gegen einen Hundehalter wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht, ist unvertretbar hoch. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Das Amtsgericht Krefeld hatte gegen einen Hundehalter wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht ein Bußgeld in Höhe von 250,- EUR verhängt hatte. Der Betroffene ließ seinen Hund, einen Münsterländer mit einer Widerristhöhe von 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg, unangeleint laufen, obwohl ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Krefeld aufgefordert hatte, das Tier anzuleinen.
Das Oberlandesgericht setzte die Geldbuße auf 20,- EUR herab. Obwohl § 20 Abs. 3 des Landeshundegesetzes einen Bußgeldrahmen bis zu 100.000,- EUR vorsehe, sei die erkannte Geldbuße von 250,- EUR unvertretbar hoch.
aus
Das Amtsgericht Krefeld hatte gegen einen Hundehalter wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht ein Bußgeld in Höhe von 250,- EUR verhängt hatte. Der Betroffene ließ seinen Hund, einen Münsterländer mit einer Widerristhöhe von 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg, unangeleint laufen, obwohl ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Krefeld aufgefordert hatte, das Tier anzuleinen.
Das Oberlandesgericht setzte die Geldbuße auf 20,- EUR herab. Obwohl § 20 Abs. 3 des Landeshundegesetzes einen Bußgeldrahmen bis zu 100.000,- EUR vorsehe, sei die erkannte Geldbuße von 250,- EUR unvertretbar hoch.
aus