Erb-/Immobilienrecht, Einheitswert - böhmische Dörfer!

wauzi

KSG-Grinsekeks™
15 Jahre Mitglied
Moin..

ist hier zufällig jemand, der von sowas ne Ahnung hat? Was mich grad interessiert ist, nach welchen Kriterien und mit welcher Berechnungsgrundlage ein Einheitswert für Haus und Grundstück festgesetzt wird. Ich hab Freund Google mal bemüht, nur kommen da tausend Links, die mir was von der Steuer hinterher erzählen, aber nicht über die eigentliche Festsetzung. Und ich hab von sowas rein gar keinen Plan.
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wauzi
 
  • 26. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi wauzi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Ich hab mich da auch mal erkundigt (ist aber schon etwas her, deswegen hab ich leider nur noch Bruchstücke im Kopf).

Der Einheitswert ist auf jeden Fall gestiegen. Man kann die Steuer umgehen indem man sich jährlich 10% des Hauses schenken läßt. Auf Schenkungen zahlt man keine Steuern.

Frag mal bei einem Steuerberater nach, der weiß so etwas auf jeden Fall.

Lieben Gruß
Meike
 
Original erstellt von wauzi:
Was mich grad interessiert ist, nach welchen Kriterien und mit welcher Berechnungsgrundlage ein Einheitswert für Haus und Grundstück festgesetzt wird.
Wauzi, ich glaub nicht, dass du diesem Geheimnis wirklich auf den Grund gehen willst
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.

Falls doch, kannst du dir ja mal das zu Gemüte führen (Grundvermögen: §§ 68 ff.). Viel Spaß dabei!
 
Wolfgang danke..... aber.... das ist nicht Dein Ernst, oder?
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Ist das überhaupt der Einheitswert, oder brauch ich den Verkehrswert?

*kaumüberfordert*

wauzi
 
Super Link Wolfgang
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Also ich dachte wenn man 10% des Wertes des Hauses überträgt braucht man keine Schenkungssteuer zu bezahlen?
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Wie gut das das meine Ma schon alles geregelt hat und ich im Fall der Fälle nix bezahlen müsste (das könnte ich auch gar nicht)

Mensch ist das kompliziert...

Lieben Gruß
Meike
 
Hi.
Meine Großmutter hat das Haus in dem meine Eltern jetzt leben, meinen Eltern zu Lebzeiten überschrieben. So wurden sämtliche Steuern umgangen
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Sandra
 
Einheitswert:

ist der steuerlich festgesetzte Wert für z.B. ein Grundstück. Er gilt für die Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer und Gewerbesteuer.
Der Einheitswert wird aufgrund des Bewertungsgesetzes von 1965 festgesetzt. Das Verfahren ist in §§ 179ff Abgabenordnung geregelt.
Allgemein wird der Einheitswert alle 6 Jahre für den Grundbesitz festgestellt.

Auf deutsch - der Einheitswert wird benötigt um z.B. die Höhe der Grundsteuer festzulegen. Oder wenn das Grundstück verkauft wird und die Grunderwerbssteuer festgelegt werden muß.

watson
 
Hi!

Habe zwar noch gar keine Ahnung vom Gesetz oder der gleichen, aber wenn du magst kann ich mich ja mal umhören. Arbeite ja an der Quelle
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Ich kann es hier von ausdrucken und auch mit nehmen oder fasse es in einer Mail mal zusammen und ich frage einfach mal nach... Außer du hast deine antworten schon bekommen, bleibt dir überlassen.

Gruß Gizmo
 
Wauzi, für die Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist der Einheitswert nicht maßgeblich.

Ich hab dir mal ein paar Links zusammengestellt, anhand derer du dir einen ersten Überblick über die Materie verschaffen kannst:









Es gibt ja - abhängig vom Verwandschaftsverhältnis - recht hohe Steuerfreibeträge. Man sollte auf jeden Fall den Rat eines Notars oder Rechtsanwaltes einholen!
 
Danke für die Infos erstmal
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In erster Linie geht es mir eben noch nicht um die Steuer. Es geht darum, daß die Beträge, die irgendwann zur Auszahlung kommen werden, berechnet werden müssen. Und in diese Rechnung werden ein Haus mit Grundstück mit einfließen - nur in welcher Höhe ist die entscheidende Frage. Daraus wird sich nämlich ergeben, ob ich das Haus meines Vaters verkaufen muß oder nicht..

wauzi
 
Wegen der Erbschaftssteuer wirst du das Haus bestimmt nicht verkaufen müssen.

Klingt so, als ginge es um eine künftige Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. In diesem Fall ist der Verkehrswert des Hauses maßgebend, also das, was zum Zeitpunkt des Erbfalles bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird im Zweifelsfall von einem vereidigten Sachverständigen ermittelt.
 
Original erstellt von Wolfgang:
Wegen der Erbschaftssteuer wirst du das Haus bestimmt nicht verkaufen müssen..
Eben, deshalb hat die mich auch erstmal nicht so sehr interessiert.

Klingt so, als ginge es um eine künftige Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. In diesem Fall ist der Verkehrswert des Hauses maßgebend, also das, was zum Zeitpunkt des Erbfalles bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Der Verkehrswert wird im Zweifelsfall von einem vereidigten Sachverständigen ermittelt.
Ja.. das ist leider so wie es klingt. Und die Erklärung hilft mir schon ganz entscheidend weiter. Danke
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wauzi
 
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