Ganz klar: wären die Hunde abstrakt gefährlich, dann hätte man alle möglichen Auflagen durchgesetzt, die schließlich auch Geld über die MWSt, die EKSt des Gutachters und die Gemeindegebühren bringen.
Bei konkret gefährlichen Hunden macht plötzlich "Diese Gemengelage (mache) die Sache...