Die Widerlegung würde mich auch interessieren...
Eine solche gibt es nicht, da Petes Darstellungen nun mal Fakt sind.
Wir müssen "wellblechdach" ja nicht zwingend dazu provozieren, sich völlig zum Affen zu machen
Die Widerlegung würde mich auch interessieren...
Eine solche gibt es nicht, da Petes Darstellungen nun mal Fakt sind.
Wir müssen "wellblechdach" ja nicht zwingend dazu provozieren, sich völlig zum Affen zu machen
menno jetzt habt ihr mich durchschaut...
Wegen Nichtbeachtung des vor dem Hund warnenden Schildes muss sich die Klägerin daher ein nicht unerhebliches Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) am Zustandekommen ihrer Bissverletzungen anrechnen lassen. Ohne weiteres wäre es ihr möglich gewesen, den Wohnungsschlüssel in einen neben dem Hoftürchen in einen Betonpfosten eingebrachten Briefkastenschlitz zu werfen oder, wenn sie dies nicht verantworten zu können glaubte, wieder mitzunehmen.
Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.
(BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04)
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Es gibt auch mindestens ein Urteil, wo jemand das Grundstück trotz Hundegebells betreten hat und, will nichts falsches schreiben, zumindest eine Teilschuld bekam.
Vielleicht finde ich es wieder!?
Zumeist sind das Banden, die vorher die Häuser auskundschaften.
Häuser mit HUnden werden im Allgemeinen gemieden.
Mein Mann baut Alarmanlagen, ich kenne in all den Jahren nur einen Fall wo trotz Hund eingebrochen wurde. Da hat man dem HUnd Wurst mit einem Beruhigungsmittel gegeben und die Bude ausgeräumt.Ansonsten ist die rechtliche Lage für HUndehalter eher schwierig, deswegen können wir von Alarmanlagen auch gut leben
............... genauso sind mir Fälle bekannt, wo der Richter dem Einbrecher ein Schmerzensgeld zugesprochen hat...............
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Ich habe mir jetzt mehrfach ´nen Wolf gesucht, aber noch kein Urteil dieser Art gefunden.
Kann mir vielleicht mal jemand sagen, bei welchem Gericht das gewesen sein soll und mir das entsprechende Aktenzeichen nennen?
Bei der Zucht kein WunderBei uns wurde trotz Kangal und Alarmanalge eingebrochen... wenn ich noch mal einen auf unserem Grundstück erwische, brauche ich wahrscheinlich keine Polizei mehr- vielleicht einen guten Rechtsanwalt. Um bei uns einzudringen, muss man über den Zaun klettern, Tor lässt sich nur mit Schlüssel öffnen- aller 10 m hängt am Zaun ein Warnschild!
Unser Einbrecher wurde bis heute nicht gefasst.... der hat Glück!
Bei der Zucht kein WunderBei uns wurde trotz Kangal und Alarmanalge eingebrochen... wenn ich noch mal einen auf unserem Grundstück erwische, brauche ich wahrscheinlich keine Polizei mehr- vielleicht einen guten Rechtsanwalt. Um bei uns einzudringen, muss man über den Zaun klettern, Tor lässt sich nur mit Schlüssel öffnen- aller 10 m hängt am Zaun ein Warnschild!
Unser Einbrecher wurde bis heute nicht gefasst.... der hat Glück!
Ich habe bei allen diesen Hunden, die ich bislang live erlebte, keinerlei Schutztrieb feststellen können.
einbrecher ist man erst, wenn man einbricht. wer durch den garten läuft will vielleicht mal ein einbrecher werden. das ist ein großer unterschied. nur am rande.
pete
wenn das Gartentor (2 m hoch) verriegelt ist, ist es dann Einbruch, wenn einer auf dem Grundstück läuft?
genau, und weil die wenigsten hunde diese unterscheidung erkennen würden, fällt es schwer, diese als zur notwehr eingesetzte mittel zu betrachten. notwehr setzt zwingend einen notwehrwillen voraus.Ich glaube, mein Hund würde den feinen Unterschied nicht sicher erkennen
hausfriedensbruch kann es sein, aber dieser führt ja nicht zwingend zu einer bedrohlichkeitssituation, welche eine unvermittelte gewaltanwendung rechtfertigt. und da der hund die ausübung seines unmittelbaren zwangens wahrscheinlich nicht vorher mehrsprachig ankündigt, scheint hier die verhältnismäßigkeit der mittel zweifelhaft.einbrecher ist man erst, wenn man einbricht. wer durch den garten läuft will vielleicht mal ein einbrecher werden. das ist ein großer unterschied. nur am rande.
pete
Richtig...
Fällt das nicht aber unter hausfriedensbruch?
Also wenn das Grundstück ein eingezäuntes Privatgrundstück ist? (Nur mal so interessehalber!
Dann müßte man aber so konsequent sein und Wachhunde generell verbieten, denn anders ist's nicht logisch. Oder vorschreiben, sein Grundstück wie Port Knox zu sichern, damit sich kein nichteinbrechenwollender Einbrecher versehentlich über einen 1,80 m - Zaun quält.genau, und weil die wenigsten hunde diese unterscheidung erkennen würden, fällt es schwer, diese als zur notwehr eingesetzte mittel zu betrachten. notwehr setzt zwingend einen notwehrwillen voraus.Ich glaube, mein Hund würde den feinen Unterschied nicht sicher erkennen