Ich glaub die Desert Eagle im Schrank ist das größere Problem für den Einbrecher. ....
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blos das die polizei nichts zu melden hat und eben nur die daten aufnimmt, entscheiden tut nach wie vor die justiz, ob es eine verfolgung der sache gibt.
und bei einen sehr einfälltigen staatsanwalt,kann dan schon so einiger ärger ins haus stehen.
nun, ich halte es meistens für unangebracht, auf der rechtschreibung herumzureiten aber hier bewundere ich den mut, mit dieser schreibe auf ein thema einzugehen, von dem man offensichtlich nicht den schimmer einer ahnung hat.
pete
Ich glaub die Desert Eagle im Schrank ist das größere Problem für den Einbrecher. ....
solange sie im schrank liegt, hat der einbrecher damit überhaupt kein problem.
pete
p.s.: vielleicht wäre es für einige schon hilfreich mal die wörtliche und juristische bedeutung der begriffe "einbrecher", "einbruch" und "Grundstück" zu hinterfragen.
falsch an deiner aussage ist schlicht, dass ein staatsanwalt, der die sache zur bearbeitung hat alles andere als "einfältig" ist, wenn er sie den gesetzlichen regeln entsprechend behandelt. vielmehr ist er gewissenhaft.
zudem spielt der staatsanwalt, wenn es um die so oft zitierte "klage" des einbrechers geht, nicht die geringste rolle, weil diese lediglich zivilrechtlicher art sein kann.
zudem bleibt es bei meiner empfehlung, welche nicht nur dir gilt, die verwendeten begriffe ein wenig zu sortieren.
pete
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naja ,da gibt da aber noch das ermessen der staatsanwaltschaft die wegen geringfügigkeit abzulehnen und das machen viele bei solchen situationen.
und in solchen fällen muss der hundehalter halter erst schultig gesprochen werden damit der geschädigte einbrecher überhaupt bei einen zivilverfahren eine chance hat.
also muss der einbrecher gegen denn hundehalter erstmal eine anzeige im straffrechtlichen sinne machen.
und wenn das so wäre wie du meinst nur über zivilenweg gehen würde,hat die polizei erst rechts nichts zusagen.
naja ,da gibt da aber noch das ermessen der staatsanwaltschaft die wegen geringfügigkeit abzulehnen und das machen viele bei solchen situationen.
und in solchen fällen muss der hundehalter halter erst schuldig gesprochen werden damit der geschädigte einbrecher überhaupt bei einen zivilverfahren eine chance hat.
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naja ,da gibt da aber noch das ermessen der staatsanwaltschaft die wegen geringfügigkeit abzulehnen und das machen viele bei solchen situationen.
und in solchen fällen muss der hundehalter halter erst schultig gesprochen werden damit der geschädigte einbrecher überhaupt bei einen zivilverfahren eine chance hat.
also muss der einbrecher gegen denn hundehalter erstmal eine anzeige im straffrechtlichen sinne machen.
und wenn das so wäre wie du meinst nur über zivilenweg gehen würde,hat die polizei erst rechts nichts zusagen.
zu absatz 1 muss man anmerken, dass es eine einstellung wegen geringfügigkeit des verletzten rechtsgutes so nicht gibt. wenn einstellung, dann sollte amn genau schauen warum, denn in den meisnten fällen wird ein vorhandenes verschulden unterstellt.
zu absatz 2 kann ich nur sagen, völliger blödsinn. sowas von völliger blödsinn.
pete
naja ,da gibt da aber noch das ermessen der staatsanwaltschaft die wegen geringfügigkeit abzulehnen und das machen viele bei solchen situationen.
und in solchen fällen muss der hundehalter halter erst schuldig gesprochen werden damit der geschädigte einbrecher überhaupt bei einen zivilverfahren eine chance hat.
Das stimmt so aber nicht.
Bei mir war es so: Verfahren wurde eingestellt,Schmerzensgeld muss ich trotzdem zahlen!
glaub ich dir aufs wort.
dann ist das verfahren aber unter der vorraussetzung der zahlung des schmerzensgeld eingestellt worden.
und damit erkennst du deine schuld an.
du hättest aber auch in widerspruch gehen können,wenn du der meinung gewesen wärst das du unschuldig bist.
bei dir hat man das verfahren blos verkürzt und eine lösung gefunden mit denn alle parteien leben können.
glaub ich dir aufs wort.
dann ist das verfahren aber unter der vorraussetzung der zahlung des schmerzensgeld eingestellt worden.
und damit erkennst du deine schuld an.
du hättest aber auch in widerspruch gehen können,wenn du der meinung gewesen wärst das du unschuldig bist.
bei dir hat man das verfahren blos verkürzt und eine lösung gefunden mit denn alle parteien leben können.
Nein. Das Verfahren wurde eingestellt weil ich in Erwartung einer höheren Strafe war. Das Schmerzensgeld wurde in einem Versäumnisurteil festgesetzt.
Es gibt eben mehr als schwarz oder weiß und ich würde sagen das man das so pauschal selten sagen kann. Es kommt oft/meistens auf den Einzelfall an.
Wieso? Das was Pete schreibt, stimmt so. Weiß ich aus eigener Erfahrung
Wieso? Das was Pete schreibt, stimmt so. Weiß ich aus eigener Erfahrung
ich könnte das alles haarfein wiederlegen ,gehört aber nicht in die öffentlichkeit.
sorry.
Wieso? Das was Pete schreibt, stimmt so. Weiß ich aus eigener Erfahrung
ich könnte das alles haarfein wiederlegen ,gehört aber nicht in die öffentlichkeit.
sorry.
widerleg es, ich bin gespannt. insbesondere bin ich gespannt, wie du mir das mit dem schmerzensgeld erklärst. als hilfestellung verlinke ich dir was.
Die Widerlegung würde mich auch interessieren...
Die Widerlegung würde mich auch interessieren...
Eine solche gibt es nicht, da Petes Darstellungen nun mal Fakt sind.
Wir müssen "wellblechdach" ja nicht zwingend dazu provozieren, sich völlig zum Affen zu machen