Meine Frau hatte mal irgendwas gefunden (kann jetzt nicht mit nem Link dienen), dass man aus eben diesem Grund verpflichtet ist, mit einem deutlich sichtbaren Schild auf den Hund hinzuweisen.
Natürlich ist es nicht erlaubt, in den Wohnbereich eines anderen einzudringen. Aber wenn man gegen diese Regel verstößt, muss man abwägen können, ob man nur einen Gesetzesverstoß begeht oder auch ein gesundheitliches Risiko eingeht.
Wie schon geschrieben, macht das auch versicherungstechnisch einen Unterschied.
Gruß
Rene