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Sera
... wurde gelöscht.
Druck auf Höhn wächst: Kritik von SPD, CDU und FDP
Düsseldorf, 6.7.01
Nach massiver Kritik auch der Datenschutzbeauftragten an der umstrittenen Landeshundeverordnung wächst der Druck auf Umweltministerin Höhn (Grüne).
Auch der SPD-Koalitionspartner geht auf Distanz und hat gestern einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt, falls die Ministerin nicht bis zum Herbst eine einheitliche und "einfache" bundesweite Regelung erreicht. Die derzeitigen NRW-Rechtsvorschriften sind nach Ansicht der Sozialdemokraten zu kompliziert; sie müssten für jeden Bürger verständlich und "einfach überprüfbar" sein.
Die Landesdatenschutzbeauftragte Sokol hält die Verordnung sogar für verfassungswidrig, weil die Halter verschiedener Hunderassen darin zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet werden. Dabei geht es vor allem um die Offenlegung möglicher Vorstrafen. Für diesen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fehle der NRW-Verordnung die gesetzliche Grundlage. Dagegen halten Umwelt-, Innen- und Justizministerium nach Angaben eines Höhn-Sprechers die bestehende Rechtsgrundlage für ausreichend.
FDP-Fraktionsvize Grüll forderte wegen "der Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze" eine sofortige Löschung der bei den Kommunen gesammelten Daten. Der Verstoß gegen zwingendes Verfassungsrecht bedeute, so Grüll, "ohne wenn und aber" die Nichtigkeit der betroffenen Rechtsvorschrift. Die Ankündigung des Umwelt-Staatssekretärs Griese, alles bleibe wie es ist, sei ignorant und offenbare ein seltsames Rechtsverständnis.
Wie die FDP verlangt auch die CDU einen "wirksamen und rechtlich einwandfreien" Schutz der Bevölkerung vor tatsächlich gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern. Die Verordnung müsse endlich durch ein Landesgesetz abgelöst werden. Es sei auch erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Umweltministerin Höhn die mit dem Vollzug der Landeshundeverordnung verbundene Probleme ignoriere, kritisierte der CDU-Vize-Fraktionschef Uhlenberg.
CDU bestätigt Unfähigkeit von Höhn:
Zur Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Bettina Sokol, an der Landeshundeverordnung (LHV) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Eckhard Uhlenberg:
"Die vernichtende Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz an der LHV ist ein weiterer Beweis für die Unfähigkeit von Umweltministerin Höhn, einen wirksamen und rechtlich einwandfreien Schutz der Bevölkerung vor tatsächlich gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern sicherzustellen. Wir brauchen in NRW endlich eine gesetzliche Grundlage, um diesem Problem Herr zu werden. Auf mehrere parlamentarische Initiativen der CDU hat Frau Höhn nicht reagiert. Die Kritik der Datenschutzbeauftragten zeigt, wie dringend eine gesetzliche Grundlage ist. Wir fordern die Ministerin auf, endlich zu handeln und nicht mit Arroganz über die Probleme hinwegzugehen.
Es ist schon erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Frau Höhn wiederholt die mit dem Vollzug der LHV verbundenen Probleme ignoriert, z. B. die Situation in den völlig überfüllten Tierheimen. Sie erklärt Experten wie Frau Dorit Fedderson-Petersen wahrheitswidrig als wissenschaftliche Kronzeugen vor allem für ihre völlig verfehlte Rasseliste 2 (29 Hunde). Dieses doppelbödige Spiel kann so nicht weitergehen. Wir haben deshalb eine öffentliche Anhörung des Fachausschusses beantragt, die im Herbst stattfinden wird. Wir werden dazu auch Frau Sokol und Frau Fedderson-Petersen einladen. Wenn Frau Höhn sich bis dahin nicht bewegt, werden spätestens die Ergebnisse der Anhörung in die Vorlage eines Landeshundegesetzes münden. Frau Höhn kann nicht mit Ignoranz über rechtliche Notwendigkeiten hinweggehen."
Grüll(FDP Rechtswidrig gesammelte Daten durch Hundeverordnung sofort löschen
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Grüll hat von NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn angesichts der Verfassungswidrigkeit der NRW- Hundeverordnung das sofortige Löschen der gesammelten Daten verlangt. Nach übereinstimmender Ansicht mit der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol, die Grüll die Verfassungswidrigkeit in einem Schreiben bestätigt hatte, verstößt die Verpflichtung von Haltern bestimmter Hunderassen zur Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze und ist damit verfassungswidrig.
Grüll: „Die Grünen forschen die Menschen im Land aus. Das ist rechtsstaatlich gesehen unhaltbar." Die Ankündigung von Höhns Staatssekretär Griese, alles bleibe wie es ist, sei angesichts der Verfassungswidrigkeit „vollkommen ignorant und offenbart ein seltsames Rechtsverständnis". Der Verstoß gegen zwingendes Verfassungsrecht bedeute, so der FDP Politiker, "ohne wenn und aber" die Nichtigkeit der betroffenen Rechtsvorschrift. Grüll forderte, endlich die verfassungswidrige Verordnung durch ein Landeshundegesetz ab- zulösen, das die Menschen wirksam vor gefährlichen Hun- den und unverantwortlichen Hundehaltern schütze, ohne die Grundrechte in verfassungswidriger Weise zu verletzen.
In einer Stellungnahme vom 25. Juni auf Anfrage Grülls hatte Sokol im Einzelnen dargelegt, dass die Verordnung keine rechtmäßige Grundlage sein kann, einen so weit reichenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen. Ausdrücklich stellte die Datenschutzbeauftragte fest, dass § 26 Ordnungsbehördengesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage ist. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Insgesamt erfüllt damit die LHV NRW2000 nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheits- gebots des Artikel 70 der Landesverfassung sowie des in Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz verankerten Zitiergebotes."
Ich wünsche ja nun wirklich keinem Menschen was schlechtes,aber Bärbel Höhn gehört gestoppt,meiner Meinung nach.
Bis dann Sera und die Sabberbande
Düsseldorf, 6.7.01
Nach massiver Kritik auch der Datenschutzbeauftragten an der umstrittenen Landeshundeverordnung wächst der Druck auf Umweltministerin Höhn (Grüne).
Auch der SPD-Koalitionspartner geht auf Distanz und hat gestern einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt, falls die Ministerin nicht bis zum Herbst eine einheitliche und "einfache" bundesweite Regelung erreicht. Die derzeitigen NRW-Rechtsvorschriften sind nach Ansicht der Sozialdemokraten zu kompliziert; sie müssten für jeden Bürger verständlich und "einfach überprüfbar" sein.
Die Landesdatenschutzbeauftragte Sokol hält die Verordnung sogar für verfassungswidrig, weil die Halter verschiedener Hunderassen darin zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet werden. Dabei geht es vor allem um die Offenlegung möglicher Vorstrafen. Für diesen Eingriff in das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fehle der NRW-Verordnung die gesetzliche Grundlage. Dagegen halten Umwelt-, Innen- und Justizministerium nach Angaben eines Höhn-Sprechers die bestehende Rechtsgrundlage für ausreichend.
FDP-Fraktionsvize Grüll forderte wegen "der Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze" eine sofortige Löschung der bei den Kommunen gesammelten Daten. Der Verstoß gegen zwingendes Verfassungsrecht bedeute, so Grüll, "ohne wenn und aber" die Nichtigkeit der betroffenen Rechtsvorschrift. Die Ankündigung des Umwelt-Staatssekretärs Griese, alles bleibe wie es ist, sei ignorant und offenbare ein seltsames Rechtsverständnis.
Wie die FDP verlangt auch die CDU einen "wirksamen und rechtlich einwandfreien" Schutz der Bevölkerung vor tatsächlich gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern. Die Verordnung müsse endlich durch ein Landesgesetz abgelöst werden. Es sei auch erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Umweltministerin Höhn die mit dem Vollzug der Landeshundeverordnung verbundene Probleme ignoriere, kritisierte der CDU-Vize-Fraktionschef Uhlenberg.
CDU bestätigt Unfähigkeit von Höhn:
Zur Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Bettina Sokol, an der Landeshundeverordnung (LHV) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Eckhard Uhlenberg:
"Die vernichtende Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz an der LHV ist ein weiterer Beweis für die Unfähigkeit von Umweltministerin Höhn, einen wirksamen und rechtlich einwandfreien Schutz der Bevölkerung vor tatsächlich gefährlichen Hunden und deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern sicherzustellen. Wir brauchen in NRW endlich eine gesetzliche Grundlage, um diesem Problem Herr zu werden. Auf mehrere parlamentarische Initiativen der CDU hat Frau Höhn nicht reagiert. Die Kritik der Datenschutzbeauftragten zeigt, wie dringend eine gesetzliche Grundlage ist. Wir fordern die Ministerin auf, endlich zu handeln und nicht mit Arroganz über die Probleme hinwegzugehen.
Es ist schon erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit Frau Höhn wiederholt die mit dem Vollzug der LHV verbundenen Probleme ignoriert, z. B. die Situation in den völlig überfüllten Tierheimen. Sie erklärt Experten wie Frau Dorit Fedderson-Petersen wahrheitswidrig als wissenschaftliche Kronzeugen vor allem für ihre völlig verfehlte Rasseliste 2 (29 Hunde). Dieses doppelbödige Spiel kann so nicht weitergehen. Wir haben deshalb eine öffentliche Anhörung des Fachausschusses beantragt, die im Herbst stattfinden wird. Wir werden dazu auch Frau Sokol und Frau Fedderson-Petersen einladen. Wenn Frau Höhn sich bis dahin nicht bewegt, werden spätestens die Ergebnisse der Anhörung in die Vorlage eines Landeshundegesetzes münden. Frau Höhn kann nicht mit Ignoranz über rechtliche Notwendigkeiten hinweggehen."
Grüll(FDP Rechtswidrig gesammelte Daten durch Hundeverordnung sofort löschen
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Grüll hat von NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn angesichts der Verfassungswidrigkeit der NRW- Hundeverordnung das sofortige Löschen der gesammelten Daten verlangt. Nach übereinstimmender Ansicht mit der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol, die Grüll die Verfassungswidrigkeit in einem Schreiben bestätigt hatte, verstößt die Verpflichtung von Haltern bestimmter Hunderassen zur Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze und ist damit verfassungswidrig.
Grüll: „Die Grünen forschen die Menschen im Land aus. Das ist rechtsstaatlich gesehen unhaltbar." Die Ankündigung von Höhns Staatssekretär Griese, alles bleibe wie es ist, sei angesichts der Verfassungswidrigkeit „vollkommen ignorant und offenbart ein seltsames Rechtsverständnis". Der Verstoß gegen zwingendes Verfassungsrecht bedeute, so der FDP Politiker, "ohne wenn und aber" die Nichtigkeit der betroffenen Rechtsvorschrift. Grüll forderte, endlich die verfassungswidrige Verordnung durch ein Landeshundegesetz ab- zulösen, das die Menschen wirksam vor gefährlichen Hun- den und unverantwortlichen Hundehaltern schütze, ohne die Grundrechte in verfassungswidriger Weise zu verletzen.
In einer Stellungnahme vom 25. Juni auf Anfrage Grülls hatte Sokol im Einzelnen dargelegt, dass die Verordnung keine rechtmäßige Grundlage sein kann, einen so weit reichenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen. Ausdrücklich stellte die Datenschutzbeauftragte fest, dass § 26 Ordnungsbehördengesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage ist. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Insgesamt erfüllt damit die LHV NRW2000 nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bestimmtheits- gebots des Artikel 70 der Landesverfassung sowie des in Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz verankerten Zitiergebotes."
Ich wünsche ja nun wirklich keinem Menschen was schlechtes,aber Bärbel Höhn gehört gestoppt,meiner Meinung nach.
Bis dann Sera und die Sabberbande