Woher kommst Du denn?
Wie soll man denn etwas dazu sagen ohne das Bundesland zu kennen aus dem Du kommst, die Verordnungen unterscheiden sich diesbezüglich zwischen den einzelnen Bundesländern teilweise erheblich.
Für Dogos gilt in NRW kein Zuchtverbot und es ist kein besonderes Interesse für eine neue Haltung erforderlich, d.h., du kannst auch einen Welpen kaufen.
ChrisG schrieb:
Muß ich die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt machen, oder reicht die Prüfung beim Haustierarzt (mit Zulassung)?
Sachkundeprüfung für die Erlaubnis und Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht müssen nicht unbedingt durch amtliche Tierärztin/amtlichen Tierarzt abgenommen werden, sondern können auch durch anerkannte Stellen abgenommen werden. Frag mal, was dein TA nimmt, möglicherweise ist es beim Amtsvet billiger (i.d.R. 25 € für Sachkunde und 50 € für VT).
Gothic schrieb:
Hier gibt es die Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer zum nachlesen: ...
dann weiss unser OA augenscheinlich nicht Bescheid, weil wir haben im Juli 2003 die Sachkunde beim Amtsveterinär machen müssen. Und im Landeshundegesetz steht dieses auch so drin. Siehe
.
Hier stehen auch die Verwaltungsvorschriften, wobei diese sicherlich von den Ordnungsämtern unterschiedlich ausgelegt werden
. Durch persönliche Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich vor der Anschaffung eines "gefährlichen Hundes" nach Landeshundegesetz mit dem zuständigen OA in Verbindung zu setzen.
Wenn du das LHundG mal aufmerksam liest, wirst du feststellen, daß es dort genau anders drinsteht:
§ 10
Hunde bestimmter Rassen
(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.
Heike P. schrieb:
Durch persönliche Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich vor der Anschaffung eines "gefährlichen Hundes" nach Landeshundegesetz mit dem zuständigen OA in Verbindung zu setzen.
Durch persönliche Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich vor Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt lieber selbst mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen. Dann weiß zumindest einer der Gesprächspartner Bescheid .
Danke, ich sollte demnächst etwas aufmerksamer lesen, wobei dies aber eine "Kannbestimmung" ist, das heisst doch, das das OA dem folgen kann, es aber nicht muss, oder?
Danke, ich sollte demnächst etwas aufmerksamer lesen, wobei dies aber eine "Kannbestimmung" ist, das heisst doch, das das OA dem folgen kann, es aber nicht muss, oder?
Nein, im Gesamtkontext eröffnet dieser Wortlaut nicht der Behörde, sondern dem Antragsteller die Möglichkeit, sich für eine von verschiedenen Handlungsvarianten entscheiden zu können, sprich, die Sachkundeprüfung beim AmtsVet oder bei einem anderen Sachverständigen abzulegen.
Falls Du noch eine suchst, wir haben eine wunderschöne zuckersüsse Dogo-Argentino- (Mix?) -Hündin im Bonner Tierheim. Lebt mit Rüden zusammen, sehr folgsam, zart beim Schmusen, anhänglich und verschmust. Nur bei großen fremden Männern manchmal anfangs etwas unsicher. Das gibt sich aber. Sie ist wirklich ein absoluter schatz. Bei Interesse einfach mal unter
So kann man sich täuschen: Aslan hat nicht wirklich viel Zeit zum Eingewöhnen bekommen - er wurde bereits Anfang Januar wieder zurückgegeben, da er angeblich lieber Einzelprinz sein möchte. :(
Glücklicherweise konnte Aslan wieder in seine Pflegestelle zurück, wo er nun als Gnadenbrothund...
VERMITTLUNG EINGESTELLT!
Leider hat sich so kurzfristig kein geeigneter Platz gefunden. Glücklicherweise haben die Halter aber gestern Abend die Zusage eines sehr gut geführten und ländlich gelegenen Tierheims in Brandenburg erhalten, Oggi aufzunehmen und sie auf eine Vermittlung vorzubereiten...
Revierleiter / Ansprechpartner
Herr S. Wolf
s.wolf@tierheim-koeln-zollstock.de
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Ist eben wie in so vielen Bereichen, hinterher ist man überaus bestürzt und beschwert sich bitterlich. Das KONNTE man doch nicht wissen. Doch, konnte man, wenn man es denn gewollt hätte... :(:sauer: