Dogo Argentino

ChrisG

15 Jahre Mitglied
Hallo

Habe vor mir in naher Zukunft eine Dogo Argentino Hündin als Zweithund zu holen.

Da ich zur Zeit einen Hund habe der nicht auf der Liste steht, kenne ich mich nicht so genau mit den Gesetzen in NRW aus.

Muß ich für den Hund einen Erlaubnisantrag stellen??

Darf ich mir auch einen Welpen kaufen? Oder nur Einen aus dem Tierheim, da ja kein "privates Interesse" besteht?

Muß ich die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt machen, oder reicht die Prüfung beim Haustierarzt (mit Zulassung)?


Danke

Chris
 
  • 28. März 2024
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Hi ChrisG ... hast du hier schon mal geguckt?
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Woher kommst Du denn?
Wie soll man denn etwas dazu sagen ohne das Bundesland zu kennen aus dem Du kommst, die Verordnungen unterscheiden sich diesbezüglich zwischen den einzelnen Bundesländern teilweise erheblich.
 
Öps, ich sollte mal genauer lesen, sorry hab ich nicht gesehen. :rolleyes:

Hier gibt es die Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer zum nachlesen:
 
ChrisG schrieb:
Muß ich für den Hund einen Erlaubnisantrag stellen??
Ja.
ChrisG schrieb:
Darf ich mir auch einen Welpen kaufen? Oder nur Einen aus dem Tierheim, da ja kein "privates Interesse" besteht?
Für Dogos gilt in NRW kein Zuchtverbot und es ist kein besonderes Interesse für eine neue Haltung erforderlich, d.h., du kannst auch einen Welpen kaufen.
ChrisG schrieb:
Muß ich die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt machen, oder reicht die Prüfung beim Haustierarzt (mit Zulassung)?
Sachkundeprüfung für die Erlaubnis und Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht müssen nicht unbedingt durch amtliche Tierärztin/amtlichen Tierarzt abgenommen werden, sondern können auch durch anerkannte Stellen abgenommen werden. Frag mal, was dein TA nimmt, möglicherweise ist es beim Amtsvet billiger (i.d.R. 25 € für Sachkunde und 50 € für VT).

Gothic schrieb:
Hier gibt es die Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer zum nachlesen: ...
Dafür mußt du nicht mal auf fremde Seiten verlinken; alle Verordnungen gibt es bei uns unter http://ksgemeinde.de/html/info_verordnungen.html .
 
Hallo,

Sachkundeprüfung in NRW für einen Dogo muss beim Amtsveterinär gemacht werden, so war es bei uns der Fall.

Gruss
Heike
 
Heike P. schrieb:
Sachkundeprüfung in NRW für einen Dogo muss beim Amtsveterinär gemacht werden, so war es bei uns der Fall.
Das wurde mit dem neuen LHundG NRW am 01.01.2003 geändert.
 
Hallo Wolfgang,

dann weiss unser OA augenscheinlich nicht Bescheid, weil wir haben im Juli 2003 die Sachkunde beim Amtsveterinär machen müssen. Und im Landeshundegesetz steht dieses auch so drin. Siehe .
Hier stehen auch die Verwaltungsvorschriften, wobei diese sicherlich von den Ordnungsämtern unterschiedlich ausgelegt werden
. Durch persönliche Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich vor der Anschaffung eines "gefährlichen Hundes" nach Landeshundegesetz mit dem zuständigen OA in Verbindung zu setzen.

Grüsse
Heike
 
Heike P. schrieb:
Hallo Wolfgang,

dann weiss unser OA augenscheinlich nicht Bescheid, weil wir haben im Juli 2003 die Sachkunde beim Amtsveterinär machen müssen.
Das wundert mich nicht; ich habe öfters mit Ordnungsämtern zu tun, die mit der Durchführung des LHundG NRW überfordert sind :( .

Heike P. schrieb:
Und im Landeshundegesetz steht dieses auch so drin.
Wenn du das LHundG mal aufmerksam liest, wirst du feststellen, daß es dort genau anders drinsteht:

§ 10
Hunde bestimmter Rassen

(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.


Heike P. schrieb:
Durch persönliche Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich vor der Anschaffung eines "gefährlichen Hundes" nach Landeshundegesetz mit dem zuständigen OA in Verbindung zu setzen.
Durch persönliche Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich vor Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt lieber selbst mit den gesetzlichen Vorschriften vertraut zu machen. Dann weiß zumindest einer der Gesprächspartner Bescheid ;) .
 
Hallo Wolfgang,

Danke, ich sollte demnächst etwas aufmerksamer lesen, wobei dies aber eine "Kannbestimmung" ist, das heisst doch, das das OA dem folgen kann, es aber nicht muss, oder?

Grüsse
Heike
 
Heike P. schrieb:
Danke, ich sollte demnächst etwas aufmerksamer lesen, wobei dies aber eine "Kannbestimmung" ist, das heisst doch, das das OA dem folgen kann, es aber nicht muss, oder?
Nein, im Gesamtkontext eröffnet dieser Wortlaut nicht der Behörde, sondern dem Antragsteller die Möglichkeit, sich für eine von verschiedenen Handlungsvarianten entscheiden zu können, sprich, die Sachkundeprüfung beim AmtsVet oder bei einem anderen Sachverständigen abzulegen.
 
Falls Du noch eine suchst, wir haben eine wunderschöne zuckersüsse Dogo-Argentino- (Mix?) -Hündin im Bonner Tierheim. Lebt mit Rüden zusammen, sehr folgsam, zart beim Schmusen, anhänglich und verschmust. Nur bei großen fremden Männern manchmal anfangs etwas unsicher. Das gibt sich aber. Sie ist wirklich ein absoluter schatz. Bei Interesse einfach mal unter schauen --> Hunde --> Lina Öffnungszeiten Di-Sa 14.00-17.00

LG, Marie
 
Marie J. schrieb:
Bei Interesse einfach mal unter schauen --> Hunde --> Lina Öffnungszeiten Di-Sa 14.00-17.00
Das ist doch ein ganz heißer Tip für Chris, zumal er gleich die Ecke rum wohnt ;) .
 
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