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teska

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen.

Hat jemand von euch schon mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das ansässige Ordnungsamt geschrieben??? Ich hab es empfohlen bekommen. Nur leider hab ich keine Ahnung wie man sowas am geschicktesten formuliert...

LG
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi teska ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 26 Personen
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Eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen ist gar nicht so schwer. Direkt an die Behördenleitung (in Nidda Bürgermeisterin?) adressieren.
Dienstaufsichtsbeschwerde als Betreff drauf und dann den Sachverhalt und das unverhältnismäßige Verhalten des entsprechenden Sachbearbeiters XY schildern, auf bereits vorhandenen Schriftverkehr verweisen und um Überprüfung bitten.

Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich diese Beschwerde VOR einer Entscheidung über die Ablegung des Wesenstest (darum geht es sicher?) durch ein Gericht einreiche.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Mir persönlich wäre es zu heikel in einem schwebenden Verfahren die Gegenseite zusätzlich zu verärgern.

Kann man nachher immer noch machen und damit den Sachbearbeiter rüffeln. Selbst wenn Du nach außen nicht viel mit Deiner Beschwerde ausrichten kannst, so stört sie doch den weiteren Beförderungsweg des Bearbeiters, ganz besonders dann, wenn Du gewinnst.
 
Nur leider hab ich keine Ahnung wie man sowas am geschicktesten formuliert...
Das kann ganz formlos geschehen. Die Formulierung richtet sich natürlich nach dem Fall.
Hier ein Beispiel:
Wichtig dabei: Als Zieladresse den obersten Amtsvorstand persönlich benennen.
Mach Dir aber nicht viel Hoffnungen.
Grüße Klaus
 
Mach Dir aber nicht viel Hoffnungen.

Nicht umsonst wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde auch als "fff" tituliert.
(formlos, fristlos, fruchtlos)

Natürlich kann man einen solchen Vorgang auch als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ansehen. Schließlich muss der betroffene Beamte / Sachbearbeiter sich auf den ***** setzen und eine Stellungnahme schreiben. Damit hat sich für mich schon eine Dienstaufsichtsbeschwerde rentiert.

LG
Merlin

Das mit dem "formlos" kann man wörtlich nehmen! Ein dicker Edding und eine Rolle Klopapier tun es fantastisch. Bei Kontrollen durch Angehörige einer Polizeidienststelle, dürfen die Damen und Herren die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Quittung sofort mitnehmen.
 
...form-, frist- und fruchtlos...lern jeder verwaltungsjurist als erstes....grins

pete
 
Das mit dem "formlos" kann man wörtlich nehmen! Ein dicker Edding und eine Rolle Klopapier tun es fantastisch. Bei Kontrollen durch Angehörige einer Polizeidienststelle, dürfen die Damen und Herren die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Quittung sofort mitnehmen.:lol
vermutlich der grund dafür das sie nicht ernstgenommen werden...
 

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Danke:) Ich denke wir haben uns beide missverstanden und sind irgendwie vom ursprünglichen Thema abgekommen:):):) Aber nun weiß ich ja wie Du es meintest, hab Dich nur falsch verstanden, verzeih wenn ich dann überreagierte ist nicht meine Art aber gewisse Punkte...naja da gehts dann eben mit mir...
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