Eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen ist gar nicht so schwer. Direkt an die Behördenleitung (in Nidda Bürgermeisterin?) adressieren.
Dienstaufsichtsbeschwerde als Betreff drauf und dann den Sachverhalt und das unverhältnismäßige Verhalten des entsprechenden Sachbearbeiters XY schildern, auf bereits vorhandenen Schriftverkehr verweisen und um Überprüfung bitten.
Allerdings würde ich mir überlegen, ob ich diese Beschwerde VOR einer Entscheidung über die Ablegung des Wesenstest (darum geht es sicher?) durch ein Gericht einreiche.
Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Mir persönlich wäre es zu heikel in einem schwebenden Verfahren die Gegenseite zusätzlich zu verärgern.
Kann man nachher immer noch machen und damit den Sachbearbeiter rüffeln. Selbst wenn Du nach außen nicht viel mit Deiner Beschwerde ausrichten kannst, so stört sie doch den weiteren Beförderungsweg des Bearbeiters, ganz besonders dann, wenn Du gewinnst.