Ja. Aber man könnte argumentieren, dass er nicht die Straftat verdecken wollte, sondern in dem Moment einfach ausgetickt ist als er kontrolliert wurde und damit geistig überhaupt nicht mehr in der Lage war die planvolle Absicht zu hegen die Straftat mit dem Erschießen der Polizisten zu verdecken.
Von den Mordmerkmale ist arg- und wehrlos immer noch am besten auszuermitteln, weil das im Bereich der Opfer liegt. Während man Motive wie Grauskeit oder Verdeckung einer Straftat immer beim Täter suchen muss und der sich ja entspannt äußern kann und es so darstellen kann, dass es kein Mord war.
An Ende halte ich eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wegen der nicht versteuerten Einnahmen aus dem Wildhandel für am aller Wahrscheinlichsten und den Rest muss man sehen was sie StA da ermittelt.
"Argumentieren" kann man alles. Die Frage ist doch einfach, wie realistisch es ist, dass das Gericht einer solchen Argumentation folgt.
Hier wird teilweise so getan, als wenn es unglaublich schwierig wäre, hier zu einem Mord zu kommen.
Das Gegenteil ist der Fall, es ist unglaublich schwierig, keinen Mord zu sehen.
Wenn einer z.B. betrunken jemanden anfährt und dann wegfährt, obwohl er damit rechnet, dass der andere dann vielleicht stirbt, liegt darin sehr häufig ein Verdeckungsmord. Das ist übliche Rechtsprechung.
Wenn aber jemand, der bei einer Verkehrskontrolle mit Wild erwischt wird und sich dann entschließt, die Polizisten mit Kopfschüssen hinzurichten, ist der "geistig" nicht in der Lage zu wissen, was er da macht?
Ernsthaft?
Naja so bald die das wild gesehen haben hätte ihnen zumindest klar sein können, dass die zwei Waffen haben und damit schießen können.
Die Argumentation mag schräg sein, aber die Verteidigung muss es ja versuchen. Es ist ja schließlich rechtens, dass alle Argumente pro und kontra zur schlimmsten Strafe gesammelt werden.
Am Ende kommt es darauf an zu welchen Schlüssen die Richter kommen.
Mit der Verdeckungsmord braucht man eigentlich kein zweites Mordmerkmal.
Aber auch in dem von mir zitierten Fall, wussten die Polizisten, dass der Täter Waffen zu Hause hat.
So wie ich es verstanden habe, waren die vor seiner Tür, um die Waffen, die er vorher legal hatte, zu beschlagnahmen.
Hier hieß es:
Das Landgericht hat zu dem Merkmal der Arglosigkeit ausgeführt, dass sich die Polizisten und der Schlüsseldienstinhaber - trotz der routinemäßigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie wie bei jeder Türöffnung ergriffen - in der konkreten Situation keines Angriffs auf ihre körperliche Unversehrtheit versehen hätten, vielmehr aufgrund des ihnen bekannten Vorlebens des polizeilich zu keiner Zeit in Erscheinung getretenen Angeklagten davon ausgegangen seien, dass er die ehemals legal besessenen Waffen ordnungsgemäß in einem Waffen- schrank gelagert habe und lediglich versuche, deren Beschlagnahme hinauszuzögern.
Zumal bei Auffinden von Wild ja gar nicht klar ist, dass da auch schussbereite Waffen "an Bord sind".
Normalerweise würde man ja davon ausgehen, dass das ein Jäger oder Händler ist.
Ein Händler hätte gar keine Waffe und ein Jäger darf keine "schussbereite" Waffe mitführen. Vielmehr muss er diese vor dem Transport entladen und entsprechend aufbewahren.
Aber ein Mordmerkmal macht nicht unbedingt einen Mord. Es ist ein Merkmal. Zb wenn man nach Hause kommt und die Frau vögelt den Bruder, Mann tickt aus, greift das Küchenmesser und ersticht den Bruder.
Das ist Eifersucht als niedriger Bewegrund und Heimtücke. Aber Totschlag. Die Tat war nicht geplant, nicht vorhersehbar und geschah in Raserei.
Ein Mordmerkmal macht aus einer vorsätzlichen Tötung einen Mord.
Unter Umständen sagt man in bestimmten Situationen, dass der Täter nicht im Stande war seine gedanklichen und triebhaften Regungen zu beherrschen und willensmäßig zu steuern, weshalb bestimmte subjektive Elemente des Mordmerkmals fehlen und es deshalb eben doch nicht erfüllt wurde.
Das sind aber ganz andere Fallkonstellationen.
Hier hat er ja kooperiert. Er hat seine Papiere übergeben, er hat das Wild gezeigt. Der Polizist, der gesichert hat, hat diese Stellung aufgegeben.
Der hat nicht unkontrolliert gehandelt.
Aber ja, wir werden sehen.