Zitat daya: "...wo bitte soll stehen, das die winterfütterung(als beispiel) verboten ist, wenn NICHT im BJG?
und DA steht definitiv NICHT, das die winterfütterung verboten ist....usw...usw..."
stimmt, im BJG steht es nicht explizit.
Aber..... in abschnitt VII § 28 -sonstige beschränkungen in der hege- ist ein verweis auf landesregelungen. und da findet man dann auch was zur winterfütterung und/oder deren verbot bzw. ausnahmeregelungen des jeweiligen bundeslandes.