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watson
Das Jahr 2002 in NRW für große Hunde
Wer sich einen Schäferhund, Riesenschnauzer, Boxer oder einen zotteligen Bobtail zulegen will, sollte sich schon mal mit entsprechender Fachliteratur eindecken. Ab dem kommenden Jahr muss Sachkunde nachgewiesen werden, sonst wird´s nichts mit einem Gefährten auf vier Beinen.
Die Landes-Hundeverordnung vom Sommer des vergangenen Jahres ist von den Ministerialbeamten nicht nur für Kampfhunde entwickelt worden. Auch Tiere, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm sind, werden zum Aktenvorgang in den Ämtern. Ab 1. Juni müssen auch diese Hunde, die nicht in der Verordnung als Kampfhunde eingestuft sind, bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Und ab 1. Januar 2002 muss der Halter der Tiere dem Amt, neben anderen Unterlagen, eine Bescheinigung seiner Sachkunde vorlegen. "Da müssen wir ein paar hundert neue Ordner anlegen", sagt Veronika Birkenheuer, zuständige Mitarbeiterin im Mescheder Ordnungsamt.
Ausnahmen gibt´s laut Hunde-Verordnung auch: Wer bereits seit drei Jahren einen großen Hund besitzt, bei dem wird die nötige Sachkunde unterstellt, auch wer Hunde züchtet oder Jäger ist.
Wie der Hundefreund an die erforderliche Bescheinigung bekommt, darüber brüten zuzeit noch die Beamten in den Landesbehörden. Fest scheint zu stehen, dass die Tierärzte-Kammer Westfalen-Lippe die nötige Sachkunde attestiert. Die Prüfung wird wahrscheinlich auf die örtlichen Tierärzte abgewälzt.
25 Fragen zur Hundehaltung "Wie die Sachkunde festgestellt werden soll, steht noch nicht fest", sagt Hans-Joachim Reichstein, Geschäftsführer der Kammer in Münster. Möglich, dass der Hundehalter einen Fragebogen über Hundehaltung und -pflege beim Veterinär ausfüllen muss, ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung. Aber: "Details müssen erst mit dem zuständigen NRW-Mnisterium geklärt werden", sagt Reichstein. Gesetzeslage ist: Wer erstmals einen großen Hund sein Eigen nennt und ab kommendem Jahr keine Sachkunde nachweisen kann, muss das Tier wieder abgeben, falls er es zuvor überhaupt angemeldet worden ist. "Wie hoch die Dunkelziffer in Meschede sein wird, kann niemand sagen", so Veronika Birkenheuer. Genauso wenig kennt sie die Zahl der Halter, die "schwarz" einen Kampfhund besitzen. Die 35 Mescheder, die einen Pit Bull oder Dobermann gemeldet haben, müssen im kommenden Monat ihren "Hundeführerschein" machen. Das Veterinäramt lädt die Besitzer in diesen Tagen ein. 25 Fragen zum richtigen Verhalten und zur Erziehung des Tieres müssen beantwortet werden. Wer nicht kommt, muss seinen Hund im Tierheim abliefern. Wer durchfällt, darf noch einmal wiederholen. Geht die Prüfung erneut daneben, ist er seinen Kampfhund los. "Die Prüfung kostet 50 Mark", sagt Wolfgang Drees vom Veterinäramt des Hochsauerlandkreises.
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Das Jahr 2002 in NRW für große Hunde
Wer sich einen Schäferhund, Riesenschnauzer, Boxer oder einen zotteligen Bobtail zulegen will, sollte sich schon mal mit entsprechender Fachliteratur eindecken. Ab dem kommenden Jahr muss Sachkunde nachgewiesen werden, sonst wird´s nichts mit einem Gefährten auf vier Beinen.
Die Landes-Hundeverordnung vom Sommer des vergangenen Jahres ist von den Ministerialbeamten nicht nur für Kampfhunde entwickelt worden. Auch Tiere, die größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm sind, werden zum Aktenvorgang in den Ämtern. Ab 1. Juni müssen auch diese Hunde, die nicht in der Verordnung als Kampfhunde eingestuft sind, bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden. Und ab 1. Januar 2002 muss der Halter der Tiere dem Amt, neben anderen Unterlagen, eine Bescheinigung seiner Sachkunde vorlegen. "Da müssen wir ein paar hundert neue Ordner anlegen", sagt Veronika Birkenheuer, zuständige Mitarbeiterin im Mescheder Ordnungsamt.
Ausnahmen gibt´s laut Hunde-Verordnung auch: Wer bereits seit drei Jahren einen großen Hund besitzt, bei dem wird die nötige Sachkunde unterstellt, auch wer Hunde züchtet oder Jäger ist.
Wie der Hundefreund an die erforderliche Bescheinigung bekommt, darüber brüten zuzeit noch die Beamten in den Landesbehörden. Fest scheint zu stehen, dass die Tierärzte-Kammer Westfalen-Lippe die nötige Sachkunde attestiert. Die Prüfung wird wahrscheinlich auf die örtlichen Tierärzte abgewälzt.
25 Fragen zur Hundehaltung "Wie die Sachkunde festgestellt werden soll, steht noch nicht fest", sagt Hans-Joachim Reichstein, Geschäftsführer der Kammer in Münster. Möglich, dass der Hundehalter einen Fragebogen über Hundehaltung und -pflege beim Veterinär ausfüllen muss, ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung. Aber: "Details müssen erst mit dem zuständigen NRW-Mnisterium geklärt werden", sagt Reichstein. Gesetzeslage ist: Wer erstmals einen großen Hund sein Eigen nennt und ab kommendem Jahr keine Sachkunde nachweisen kann, muss das Tier wieder abgeben, falls er es zuvor überhaupt angemeldet worden ist. "Wie hoch die Dunkelziffer in Meschede sein wird, kann niemand sagen", so Veronika Birkenheuer. Genauso wenig kennt sie die Zahl der Halter, die "schwarz" einen Kampfhund besitzen. Die 35 Mescheder, die einen Pit Bull oder Dobermann gemeldet haben, müssen im kommenden Monat ihren "Hundeführerschein" machen. Das Veterinäramt lädt die Besitzer in diesen Tagen ein. 25 Fragen zum richtigen Verhalten und zur Erziehung des Tieres müssen beantwortet werden. Wer nicht kommt, muss seinen Hund im Tierheim abliefern. Wer durchfällt, darf noch einmal wiederholen. Geht die Prüfung erneut daneben, ist er seinen Kampfhund los. "Die Prüfung kostet 50 Mark", sagt Wolfgang Drees vom Veterinäramt des Hochsauerlandkreises.