Und das k o t z t mich dermaßen an und ich hoffe wirklich inständig, dass diese Petition und diese "Geschichte insgesamt" zum gewünschten Erfolg führt,
nämlich, dass die Vet-Ämter etwas unternehmen und den Hundehöllen der Garaus gemacht wird und jetzt mit meinen Wuffels und dem solch einer Hundehölle entkommenem Hund ins Feld gehe und bezeiten vor dem Fernseher sitze
)
LG Idefix40
Da kommen wir zum Punkt,
etwas was ich hier die ganze Zeit versuche deutlich zu machen.
In dieser Geschichte ist Frau Kuhn und ihre Taten nicht das wichtigste.
Das wichtigste ist das dieses VErhalten und Halten von Hunden bei Frau Kuhn eben kein
Einzelfall ist. Es gibt davon hunderte bei uns..............
Solange es hier nicht gelingt,
diese Einmalige Chance zu Nutzen die die Popularität von Frau Kuhn und vor allem Frau Zietlow beinhaltet,
und vor allem der Unglaubliche Einsatz der Frau Zietlow und ihres Teams,
der Mut auch gegen Behörden anzugehen,
den Amtsveterinär mit einer Strafanzeige (keine Sinnfrei Dienstaufsichtsbeschwerde) zu belegen,
wenn es nicht gelingt daraus etwas zu machen - ändert sich nichts bei uns und den hunderten Frau Kuhns!
Siehe Vitzeroda, 30 Hunde halten in dieser alten Kaserne,
ohne Wasser, Strom, Heizung, ein einziges heiles Fenster, Holzfussböden, auf 4 Etagen (samt Keller),
bei einer Hartz 4 Empfängerin (was wohl im Notfall, ärztliche Behandlung, oder so passiert?),
ist vom Amtsveterinär und seiner Behörde abgesegnet.
Mal ein Auszug aus der Hundehaltungsverordnung:
TierSchHuV § 5 Anforderungen an das Halten in Räumen schrieb:
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen.
(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1. diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2. außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.
Diese Erlaubnis für 30 Hunde ist ein Massiver Verstoß gegen geltende Gesetze!
Auch ohne die Vorgeschichte in Vitzeroda zu berücksichtigen ist es unglaublich das dies
in Deutschland so geht und durchgeht. Das läßt sich nur mit Erfolg in diesem Fall der Frau
Kuhn ändern. Deswegen fällt mir hier Verständnis für so manchen Beitrag zu diesem Thema
so schwer.