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Das Amt des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen wurde 1992 per Volksentscheid in Zürich eingeführt. In seinen 18 Jahren seines Bestehens hat es sich bestens bewährt: die Sensibilisierung für die Anliegen der Tiere in Bevölkerung und bei Behörden hat deutlich zugenommen, Fälle nicht tolerierbarer Tierquälerei wurden strenger bestraft als in anderen Kantonen, die Staatsanwaltschaft und andere Behörden wurden kostengünstig entlastet. <!--[endif]-->
Per Ende 2010 soll dieses gut funktionierende, einen konsequenten strafrechtlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes garantierende Amt überraschend und unbegründet abgesetzt werden. Schlimmer noch: künftig soll keine spezialisierte Behörde mehr die Möglichkeit haben, die Anliegen der Tiere im Strafverfahren zu vertreten. Dies bedeutet einen gewaltigen Rückschritt in einer zunehmend sensibilisierten Gesellschaft.
Kostenersparnis kann in diesem Zusammenhang kein Argument sein: der Tieranwalt kostet den Kanton jährlich 80'000 Franken – gegenüber den rund 100 Millionen Franken, die der Kanton jedes Jahr für die Strafverfolgung insgesamt ausgibt. Der Tieranwalt ist also erwiesenermassen ein kostengünstiges und effizientes Instrument, um Tierquälerei zu sanktionieren und weitere Fälle von Tierleid zu verhindern. Fürchten muss ihn nur, wer sich wegen einem Tierschutzdelikt strafbar macht.
Wird das Amt des Tieranwalts und die Möglichkeit der Tierschutzvertretung im Strafverfahren aufgehoben, so bedeutet dies, dass der Kanton Zürich sein fortschrittliches Modell auf Kosten des Gerechtigkeitsgedankens aufgibt und den Stellenwert von Tieren in unserer Gesellschaft massiv abwertet.
Das Tierschutzgesetz ist Ausdruck des Volkswillens. Die Verantwortung für die richtige Umsetzung des Tierschutzgesetzes liegt dabei beim Kantonsrat. Durch die Abschaffung des bewährten Tieranwalts tragen die Mitglieder des Kantonsrats ihrer Verantwortung aber in keiner Weise Rechnung.
Wir plädieren für einen auch künftig fortschrittlichen und vorbildlichen Tierschutzvollzug und damit für die Beibehaltung des Tieranwalts!
Das Amt des Rechtsanwalts für Tierschutz in Strafsachen wurde 1992 per Volksentscheid in Zürich eingeführt. In seinen 18 Jahren seines Bestehens hat es sich bestens bewährt: die Sensibilisierung für die Anliegen der Tiere in Bevölkerung und bei Behörden hat deutlich zugenommen, Fälle nicht tolerierbarer Tierquälerei wurden strenger bestraft als in anderen Kantonen, die Staatsanwaltschaft und andere Behörden wurden kostengünstig entlastet. <!--[endif]-->
Per Ende 2010 soll dieses gut funktionierende, einen konsequenten strafrechtlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes garantierende Amt überraschend und unbegründet abgesetzt werden. Schlimmer noch: künftig soll keine spezialisierte Behörde mehr die Möglichkeit haben, die Anliegen der Tiere im Strafverfahren zu vertreten. Dies bedeutet einen gewaltigen Rückschritt in einer zunehmend sensibilisierten Gesellschaft.
Kostenersparnis kann in diesem Zusammenhang kein Argument sein: der Tieranwalt kostet den Kanton jährlich 80'000 Franken – gegenüber den rund 100 Millionen Franken, die der Kanton jedes Jahr für die Strafverfolgung insgesamt ausgibt. Der Tieranwalt ist also erwiesenermassen ein kostengünstiges und effizientes Instrument, um Tierquälerei zu sanktionieren und weitere Fälle von Tierleid zu verhindern. Fürchten muss ihn nur, wer sich wegen einem Tierschutzdelikt strafbar macht.
Wird das Amt des Tieranwalts und die Möglichkeit der Tierschutzvertretung im Strafverfahren aufgehoben, so bedeutet dies, dass der Kanton Zürich sein fortschrittliches Modell auf Kosten des Gerechtigkeitsgedankens aufgibt und den Stellenwert von Tieren in unserer Gesellschaft massiv abwertet.
Das Tierschutzgesetz ist Ausdruck des Volkswillens. Die Verantwortung für die richtige Umsetzung des Tierschutzgesetzes liegt dabei beim Kantonsrat. Durch die Abschaffung des bewährten Tieranwalts tragen die Mitglieder des Kantonsrats ihrer Verantwortung aber in keiner Weise Rechnung.
Wir plädieren für einen auch künftig fortschrittlichen und vorbildlichen Tierschutzvollzug und damit für die Beibehaltung des Tieranwalts!