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Raskal

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

wir, wohnhaft in Niedersachsen, wollen uns demnächst einen Bulli zulegen.

Nun überlegt man sich ja, wo kann man den Hund mal in Ausnahmesituationen unterbringen kann, wenn man ihn mal nicht mitnehmen kann, z.B. Urlaub.

Die Schwester meiner Freundin lebt ih HH, die könnte den Hund ggf. für ein paar Tage (oder sagen wir mal im extremfall 2 Wochen) in Pflege nehmen.

Was ist bei "Besuchshunden" in HH zu beachten?

Hat da jmd schon Erfahrungen?
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Raskal ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
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Ich denke wenn der nur zu Besuch da ist, brauchste nicht viel beachten.
Nur das die Schwester deiner Freundin keine Probleme mit ihrem Vermieter bekommt und wenn es ein Standart Bullterrier ist, dann halt noch ein Mauellkorb.
Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege.
Lg
 
hey die hundeverordnung ist schon seit 2006 nicht mehr gültig denn leider gottes steht der bullterrier auf kategorie 1 seit 2006 ich weiss es so genau denn ich habe seit 1998 bullterrier.wenn du also zu besuch bist müsstest du leider gottes einen maulkorb tragen bzw.der bulli.liebe grüsse petra und t-jay
 
hm....

das müsste die aktuelle Fassung sein




heißt dass nicht, dass Sie die Auflagen nicht erfüllen muss, weil der Hund ja in Nds gemeldet ist und Sie ihn nur ne Woche in Pfelge hat?


Also gilt nicht:

§ 14
Haltungsverbot, Erlaubnispflicht
(1) Das Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten. Wer einen
gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen
Behörde.
 

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