Der Beschuldigte ließ die Ordnungshüter nicht in die Wohnung. Die Beamten mussten sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Beim Betreten der Wohnung stürmte ein Staffordshiremischlingsrüde auf die Durchsuchungskräfte zu.
Der Aufforderung, den Hund zurück zurufen und zu separieren, kam der Beschuldigte nicht nach.