Steuer für nicht aggressive Kampfhunde gesenkt
So genannte Kampfhunde in Braunschweig, die lieb und artig und weder
aggressiv noch gefährlich sind, die bisher nicht negativ auffielen, den
Wesenstest bestanden haben beziehungsweise aus Alters- und
Gesundheitsgründen als ungefährlich gelten, dürfen sich - wie ihre Halter
- bald schon freuen: Die Stadtverwaltung hat dem Rat zu dessen Sitzung am
14. November eine Änderung der Hundesteuersatzung vorgelegt; die
Zustimmung des Rates gilt als sicher.
Demnach wird der erhöhte jährliche Steuersatz von derzeit 1200 Mark auf
den Normalsatz (228 Mark) reduziert, wenn die Vierbeiner entweder den
Wesenstest erfolgreich abgelegt haben, wenn eine Bescheinigung über eine
abgelegte Hundeprüfung bei einem anerkannten Hundeverein vorgelegt wird
oder ein tierärztliches Attest vorliegt, aus dem hervorgeht, dass der Hund
harmlos ist.
Wichtig auch dies: "Soweit die Ermäßigungstatbestände bei der Einführung
der Kampfhundesteuer gegeben waren, soll die Ermäßigung rückwirkend
gewährt werden. Die Regelung gilt nicht für Hunde, die nach dem 4. Juli
2000 angeschafft wurden."
Die Stadtverwaltung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass mit der
Neuregelung, die umgehend in Kraft treten könnte, auch die Situation im
Braunschweiger Tierheim am Biberweg entspannt werden könnte. Wie
berichtet, ist die Aufnahmekapazität dieser Einrichtung, gerade was
Kampfhunde angeht, weitgehend erschöpft.
Die Stadtverwaltung hat bisher rund 250 Kampfhunde in Braunschweig
ermittelt. Etwa 100 davon gehören zur Kategorie 1 (Bullterrier, American
Staffordshire, Pit Bull), weitere 100 sind Rottweiler und Dobermänner.
Die Behörde ist zudem der Meinung, dass die "dann doch sehr kurzfristig"
vom Land erlassene Gefahrtierverordnung Wirkung gezeigt habe. Und weiter:
"Die Kampfhundebesteuerung hat zwischenzeitlich an Bedeutung verloren, so
dass in letzter Zeit verstärkt die negativen Wirkungen der
Kampfhundebesteuerung ins öffentliche Licht treten. Der Rat hat deshalb in
seiner letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, eine überarbeitete
Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen."
So genannte Kampfhunde in Braunschweig, die lieb und artig und weder
aggressiv noch gefährlich sind, die bisher nicht negativ auffielen, den
Wesenstest bestanden haben beziehungsweise aus Alters- und
Gesundheitsgründen als ungefährlich gelten, dürfen sich - wie ihre Halter
- bald schon freuen: Die Stadtverwaltung hat dem Rat zu dessen Sitzung am
14. November eine Änderung der Hundesteuersatzung vorgelegt; die
Zustimmung des Rates gilt als sicher.
Demnach wird der erhöhte jährliche Steuersatz von derzeit 1200 Mark auf
den Normalsatz (228 Mark) reduziert, wenn die Vierbeiner entweder den
Wesenstest erfolgreich abgelegt haben, wenn eine Bescheinigung über eine
abgelegte Hundeprüfung bei einem anerkannten Hundeverein vorgelegt wird
oder ein tierärztliches Attest vorliegt, aus dem hervorgeht, dass der Hund
harmlos ist.
Wichtig auch dies: "Soweit die Ermäßigungstatbestände bei der Einführung
der Kampfhundesteuer gegeben waren, soll die Ermäßigung rückwirkend
gewährt werden. Die Regelung gilt nicht für Hunde, die nach dem 4. Juli
2000 angeschafft wurden."
Die Stadtverwaltung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass mit der
Neuregelung, die umgehend in Kraft treten könnte, auch die Situation im
Braunschweiger Tierheim am Biberweg entspannt werden könnte. Wie
berichtet, ist die Aufnahmekapazität dieser Einrichtung, gerade was
Kampfhunde angeht, weitgehend erschöpft.
Die Stadtverwaltung hat bisher rund 250 Kampfhunde in Braunschweig
ermittelt. Etwa 100 davon gehören zur Kategorie 1 (Bullterrier, American
Staffordshire, Pit Bull), weitere 100 sind Rottweiler und Dobermänner.
Die Behörde ist zudem der Meinung, dass die "dann doch sehr kurzfristig"
vom Land erlassene Gefahrtierverordnung Wirkung gezeigt habe. Und weiter:
"Die Kampfhundebesteuerung hat zwischenzeitlich an Bedeutung verloren, so
dass in letzter Zeit verstärkt die negativen Wirkungen der
Kampfhundebesteuerung ins öffentliche Licht treten. Der Rat hat deshalb in
seiner letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, eine überarbeitete
Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen."