Boxer/Amstaff Mischling

chrissisteve

10 Jahre Mitglied
Hallo, wir haben mal folgende Frage: Und zwar haben wir einen Boxer/Amstaff Weipen gesehen und würden uns den gerne holen. Wir wohnen aber in Bayern wo ja generell Kampfhunde Stufe 1 verboten sind, aber der kleine ist ja ein Mischling. Geht das Ihn als solchen anzumelden oder machen die uns totzdem Auflagen weil ein Amstaff drin ist?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

MFG:) Steve / Christina
 
  • 26. April 2024
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Hi chrissisteve ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi,

das gilt leider auch für die Mixe, das könnt Ihr leider vergessen.
 
mmmmmmmhhhhhhhhhh.....und meiinste ich kann einfach nur boxer Mischling angeben? Ich würde Ihn ja von einem privaten Verkäufer holen? Er ist jetzt 5 Monate schaut aber im Moment noch eher einem boxer ähnlich!

MFG:)
 
Laß den Blödsinn, das kann für den Hund böse nach hinten losgehen!
Ich an deiner Stelle würde das ehrlich gesagt nicht riskieren.
 
Wenn Du nicht ausschließen kannst das ein Stafford beteiligt ist( und Du hörst Dich sehr sicher an, was in dem Hund steckt), würde ich dem Hund zuliebe auf so ein Experiment verzichten.
Der Leidtragende ist der Hund, wenn ihr in ein paar Wochen, Monaten oder Jahren kontrolliert werdet.
Also nehmt bitte Abstand davon, einen Boxer/ AmStaff zu holen.
 
Eben da reicht eine Anzeige eines ungnädigen Nachbarn, oder auch eine von mir aus unverschuldete Beisserei.....und dein Hund ist im TH .. wo er u. U nicht wieder rauskommt da erin Bayern keine Chance auf Vermittlung hat..

Es gibt genug nicht- BY listenhunde in den Ths ... und hier in der TV

Einfach sein lassen, oder in ein anderes BL umziehen :).
 
Bloß nicht machen. Gibt mit Sicherheit nur Probleme..
Hier in Niedersachsen hab ich jemanden getroffen, der einen Pitbull angeblich als Bulldogge angemeldet hat... Ob man wirklich so dumm sein kann, weiß ich nicht.. Aber nun gut..
 
Ich würde mal das geschnattere von Mitgliedern anderer Bundesländern die keine Ahnung von Bayern haben ignorieren und abwarten was die Bayern-Fraktion, ich denke da u. a. an Scotty zu sagen haben.

Das Gesülze von Möchtegern-Wichtigtuern kannst du eh in die Tonne treten.
 
Für alle Mixe von Kat 1 Hunden gelten die Auflagen (unabhängig vom Bundesland weil dies im Bundesgesetz schon festgelegt ist) entweder ihr könnt und wollt die Auflagen erfüllen und bekommt die Genehmigung für den Hund oder nicht. Falsche Angaben zur Rasse können böse nach hinten losgehen (Hund im TH und für die Halter u.U. Strafgelder)
Bekommt ihr die Halteerlaubniss könnt ihr den Hund ja nehmen, sonst geht es eben nicht.

@ Legolas die Gesetze in Bayern sind sehr scharf das wissen hier alle, und wenn man es selbst nicht genau weiss sollte man gar nichts sagen statt anderen dumm zu kommen.
 
Ich bin damals mit AmStaff nach Bayern gezogen und hab da doch recht lange gelebt - gilt das auch als Möchtegern-Wichtigtuer? :rolleyes:

Fakt ist:
Ich habe seeeeehr viele angebliche Boxer-Labbi-Mixe durch Bayern stromern sehen. Einige dieser angeblichen Mischlinge stammten sogar aus bayrischen Tierheimen!

ABER: Das ist kein Garant dafür, dass der eigene Hund nicht doch bei einer Kontrolle eingezogen und ins TH verfrachtet wird!
Und dann wird es für den Hund extrem unangenehm, denn eine Vermittlung in Bayern ist unmöglich. Wenn man dann nicht ein TH in einem anderen Bundesland findet (oder z.B. eine Vermittlung hier über diese Seite oder die anderen, die es so gibt), dann wird der arme Kerl im TH verschimmeln!
Sorry, aber mit solchen Gedanken im Hinterkopf sollte man als Hundefreund von der Idee einen List-1-Mix in Bayern anschaffen meilenweit Abstand nehmen!

Was dem Besitzer bei einer illegalen Haltung passieren kann ist mir ehrlich gesagt ziemlich schnuppe - hier ist mir der Hund wichtiger.
 
Für alle Mixe von Kat 1 Hunden gelten die Auflagen (unabhängig vom Bundesland weil dies im Bundesgesetz schon festgelegt ist) entweder ihr könnt und wollt die Auflagen erfüllen und bekommt die Genehmigung für den Hund oder nicht. Falsche Angaben zur Rasse können böse nach hinten losgehen (Hund im TH und für die Halter u.U. Strafgelder)
Bekommt ihr die Halteerlaubniss könnt ihr den Hund ja nehmen, sonst geht es eben nicht.

@ Legolas die Gesetze in Bayern sind sehr scharf das wissen hier alle, und wenn man es selbst nicht genau weiss sollte man gar nichts sagen statt anderen dumm zu kommen.

Erstens, dein Geblubbere von Mixen usw, ist völliger Blödsinn, weil laut Urteil vom BVG von 2004 das jetzt Ländersache ist.


Zweitens habe ich überhaupt nix zu der Situation in Bayern gesagt sondern nur betont das man auf die Experten von dem jeweilligen Bundesland warten sollte. und genau das meine ich mit dumm kommen,
 
Ich bin damals mit AmStaff nach Bayern gezogen und hab da doch recht lange gelebt - gilt das auch als Möchtegern-Wichtigtuer? :rolleyes:

Fakt ist:
Ich habe seeeeehr viele angebliche Boxer-Labbi-Mixe durch Bayern stromern sehen. Einige dieser angeblichen Mischlinge stammten sogar aus bayrischen Tierheimen!

ABER: Das ist kein Garant dafür, dass der eigene Hund nicht doch bei einer Kontrolle eingezogen und ins TH verfrachtet wird!
Und dann wird es für den Hund extrem unangenehm, denn eine Vermittlung in Bayern ist unmöglich. Wenn man dann nicht ein TH in einem anderen Bundesland findet (oder z.B. eine Vermittlung hier über diese Seite oder die anderen, die es so gibt), dann wird der arme Kerl im TH verschimmeln!
Sorry, aber mit solchen Gedanken im Hinterkopf sollte man als Hundefreund von der Idee einen List-1-Mix in Bayern anschaffen meilenweit Abstand nehmen!

Was dem Besitzer bei einer illegalen Haltung passieren kann ist mir ehrlich gesagt ziemlich schnuppe - hier ist mir der Hund wichtiger.


Und wenn du 100 Jahre in Bayern mit was weiss ich gelebt hast und 1000 Pitbulls als Was-weis-ich Mixe gesehen hast, ändert das nichts an den gesetzlichen Tatsachen die jetzt gefragt sind, und irgendwelche Gute-Nacht-Geschichten von irgendwelchen Mixen helfen dem Ersteller nicht viel.
 
Und wenn du 100 Jahre in Bayern mit was weiss ich gelebt hast und 1000 Pitbulls als Was-weis-ich Mixe gesehen hast, ändert das nichts an den gesetzlichen Tatsachen die jetzt gefragt sind, und irgendwelche Gute-Nacht-Geschichten von irgendwelchen Mixen helfen dem Ersteller nicht viel.

Gehts dir irgendwie nicht gut? Man, warum so pampig?
Fakt ist nunmal, dass man in Bayern für Liste-1-Mixe keine Genehmigung bekommt! Mir ist kein Fall bekannt, bei dem das berechtigte Interesse nachgewiesen werden konnte!
Reicht dir das als Aussage?
Nein, dann sieh eben selbst hier nach:
-->

und
-->
 
Tatlim001 hat einen AmBull Schäferhund Mix, sie hat mit ihrer Süßen den Wesentest grandios bestanden und darf ihre Hündin halten. Und ja sie wohnt in Bayern!!! Es ist nicht aussichtslos eine Haltegenehmigung zu bekommen, man muss sich aber im Klaren sein das Auflagen erfüllt werden müssen und das dies auch Geld kostet.
Mit 5 Monaten ist es im Übrigen kein Welpe mehr- warum wird der Hund jetzt abgegeben? Gibt es schon Stress mit dem Amt oder dem Hund?
 
Anna&Odin: Das was Du beschreibst ist die absolute Ausnahme !!! Grundsätzlich ist es fast unmöglich, einen Listenhund in Bayern genehmigt zu bekommen.
 
Ich wollte ja auch nur sagen das es NICHT UNMÖGLICH ist- das es einfach ist hab ich nie gesagt. Besonders in Bayern ist es extrem schwer, aber dennoch möglich. Denke doch auch positive Ausnahmen sollten mal erwähnt werden oder?
 
@Anna+Odin:
Du schreibst, dass es ein AmBull x DSH ist. Ein Am Bulldog steht auf Liste zwei, also ist das kein Problem.
 
Entschuldigt den Doppelpost, die Zeit zum ändern des Beitrages ist abgelaufen gewesen.

Der American Bulldog ist ein Kat 2 Hund. Deshalb ist es möglich diesen Hund in Bayern zu halten. Der Hund muss den Wesentest ablegen und die aufwendige Haltegenehmigung entfällt.

Zitat:
"Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden."




(weiter hier:)


Es wäre also unnötig den Hund illegal als Boxer/ Labbi o.ä. anzumelden- gibt nur Stress und Ärger. Der Wesenstest (und idealerweise Sachkundenachweis des Halters) machen natürlich Arbeit und kosten Geld, darüber sollte sie sich unbedingt im Klaren sein.

Ich geh mal davon aus das die Elterntiere keine Gesundsheitlichen Auswertungen bezüglich der Hüfte und Ellenbogen haben, das muss natürlich auch bedacht werden. Wie schon mal gesagt: Frage auch warum der Hund mit 5 Monaten abgegeben wird? Ist eine Menge zu bedenken bei den Entscheidung für oder gegen den Hund.

P.S war jemand schneller ;) im Übrigen ging es hier hja auch um einen AmBull/ Boxer Mix
 
Aber die Threaderstellerin schreibt von einem Boxer/ Staff-Mix, da wäre es ja schon ein Problem.
 
Anna&Odin:

Kat2 ist auch nicht das Thema, die werden dir mittlerweile zu 90% genehmigt. Kategorie 1 Hunde jedoch kannst du vergessen, ausser du hast wirklich verdammtes Glueck in einer der bayernweit handvoll Gemeinden zu leben denen das egal ist.

Ist auch ganz egal - VOR der Anschaffung nachfragen und von privat einen Mix nehmen wird wohl auf lange Sicht beschissen fuer den Hund ausgehen.
 
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