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Das ist sicher vom Einzelfall abhänig.
Es ging doch, als Abby ins Spiel kam, alleine darum, ob das das auch unter Resozialisierung fallen sollte.
Ob Gefahr von diesem Hund ausgeht, spielte keine Rolle.
Resozialisierung in beiden Fällen, weil das Ziel einer Resozialisierung doch nur sein kann, dem Hund ein lebenswertes Leben zu ermöglichen. Das trifft auf beide zu.
Für mich zumindest ist das Kriterium, ob der Hund Lebensqualität hat und wenn nicht, diese zu schaffen.