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Solange die Besuche nicht so häufig sind und nicht so lange dauern, daß der Aufenthalt nicht mehr den Charakter eines Besuches hat, kann er das nicht. Ich unterstelle jetzt mal, daß der Besuch aus Halter und Hund besteht.
Kommt wie gesagt drauf an. Hier ein paar Urteile zu dem Thema:
Das AG Osnabrück (Urt. v. 17.7.87, Az. 14 C 202/87, WM 1987, S. 380) stellt fest, dass "das mietvertragliche Tierhaltungsverbot ... nicht den stundenweisen Aufenthalt eines Hundes in Begleitung des Tierhalters anlässlich von Besuchen" umfassen soll (ebenso AG Bergisch Gladbach, Urt. v. 17.5.94, Az. 23 C 662/93, ZMR 3/95, S. l). Andererseits ist es aber als Hundehaltung mit allen Konsequenzen anzusehen, "wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt" (AG Frankfurt/Main, Urt. v. 23.4.87, Az. 33 C 105/87?29, DWW 1988, S. 86).
Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag, bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von 3 Tagen aufzunehmen. Dagegen ergibt es sich aus dem vereinbarten Verbot der Hundehaltung nicht das Verbot des Empfangs von Besuch in Begleitung eines Hundes.
AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93
Solange die Besuche nicht so häufig sind und nicht so lange dauern, daß der Aufenthalt nicht mehr den Charakter eines Besuches hat, kann er das nicht. Ich unterstelle jetzt mal, daß der Besuch aus Halter und Hund besteht.
Doch kann er. Bei uns hat die Eigentümerversammlung mehrheitlich festgelegt das pro Wohnung max. zwei Hunde zu Besuch kommen dürfen und diese nicht grösser als 60 cm sein dürfen und keine Kampfhunde sind. Das Gericht hat dem zugestimmt, das dies Rechtens ist. Ich klage zwar noch weiter, aber ob ich das noch umbiegen kann weiss ich nicht.
D.h. die Mieter haben sich dann natürlich auch entsprechend daran zu halten.
@Shiva
Ich hätte das auch nie für möglich gehalten. Ich bin jetzt gezwungen mehr oder weniger mir was anderes zu suchen, wenn der Beschluss so bleibt.
Meine Freunde haben alle 2 Wauzels oder mehr, und einer ist bei allen über 60cm. D.h. meine Freunde können mich mit Wauzels nie mehr besuchen. Die meisten wohnen aber weiter weg und wenn sie zu Besuch kommen sind natürlich die Hunde dabei. Alternative, die Hunde müssen im Auto bleiben, aber das geht auch nur, wenns nicht zu kalt und nicht zu warm ist.
Bei diesen Beschlüssen geht auch gezielt gegen mich, um mich zum Ausziehen zu zwingen. Leider wird dies initiiert von einer Person die bei unserer WEG sehr viel Einfluss hat. Dem Richter war das aber sowas von egal, es war ihm sogar egal das gelogen wurde. Z.b. wurde behauptet die Hunde hätte gebellt, wo nachweislich kein Hund in meiner Wohnung war. Mein Hund hätte in die Wiese vor der Tür gekackt, mein Hund war nicht angeleint usw.
Ich werde dieses Jahr auf alle Fälle ausziehen, egal wie es ausgeht.
@Xana: Eigentümerversammlungen, Mehrheitsbeschlüsse... Das war einer der Gründe nie den Erwerb einer ETW in Erwägung zu ziehen. Da gehören dir nur die Innenwände
Gerade bei Tierhaltung ist ein eigenes Haus Gold wert.
@Xana: Eigentümerversammlungen, Mehrheitsbeschlüsse... Das war einer der Gründe nie den Erwerb einer ETW in Erwägung zu ziehen. Da gehören dir nur die Innenwände
Gerade bei Tierhaltung ist ein eigenes Haus Gold wert.
Doch kann er. Bei uns hat die Eigentümerversammlung mehrheitlich festgelegt das pro Wohnung max. zwei Hunde zu Besuch kommen dürfen und diese nicht grösser als 60 cm sein dürfen und keine Kampfhunde sind. Das Gericht hat dem zugestimmt, das dies Rechtens ist. Ich klage zwar noch weiter, aber ob ich das noch umbiegen kann weiss ich nicht.
D.h. die Mieter haben sich dann natürlich auch entsprechend daran zu halten.
Xana, die Frage lautete "Kann mir der Vermieter auch den Besuch von einem Listenhund verbieten?" und nicht "Kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluß fassen, daß Bewohner keine Besucher mit Listenhund empfangen dürfen?".
Welche Instanz hat denn den Beschluß als rechtmäßig beurteilt? Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Urteil in einer höheren Instanz Bestand haben wird.
Aber selbst wenn, in einem Mietrechtsstreit wird ein Vermieter damit keinen Erfolg haben. Ein Vermieter kann natürlich in die Hausordnung reinschreiben, was er will (z.B. kein Damenbesuch nach 22:00, kein Besuch von Rauchern etc.), aber als Mieter muß ich mich an solche sittenwidrigen Regelungen nicht halten. Als Mieter und auch als selbstbewohnender Eigentümer hätte ich gar keine Bedenken, einen entsprechenden Prozeß zu führen.
Xana, die Frage lautete "Kann mir der Vermieter auch den Besuch von einem Listenhund verbieten?" und nicht "Kann die Eigentümergemeinschaft einen
Beschluß fassen, daß Bewohner keine Besucher mit Listenhund empfangen dürfen?".
Entschuldige das ich etwas weiter ausgeholt habe, aber in dem Moment wo Eigentümer so etwas festlegen und Ihre Wohnung vermietet haben ist sowas schon von Belang. Denn der Vemieter hat dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mieter sich an solche Beschlüsse halten.
Wolfgang schrieb:
Welche Instanz hat denn den Beschluß als rechtmäßig beurteilt? Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Urteil in einer höheren Instanz Bestand haben wird.
Amtsgericht Nürnberg und da ich noch nicht aufgeben habe, hoffe ich du magst recht behalten.
Wolfgang schrieb:
Aber selbst wenn, in einem Mietrechtsstreit wird ein Vermieter damit keinen Erfolg haben. Ein Vermieter kann natürlich in die Hausordnung reinschreiben, was er will (z.B. kein Damenbesuch nach 22:00, kein Besuch von Rauchern etc.), aber als Mieter muß ich mich an solche sittenwidrigen Regelungen nicht halten. Als Mieter und auch als selbstbewohnender Eigentümer hätte ich gar keine Bedenken, einen entsprechenden Prozeß zu führen.
Bei uns in der Nähe gibt es ein Mehrfamilienhaus, welches schon außen vor der Tür ein Schild hängen hat mit dem Spruch: "Wir müssen draußen bleiben." und eben das Bild eines Hunde darauf.
Ich habe das bislang für einen üblen Witz gehalten.
Als krasses Bsp erwähne ich mal meinen Vermieter:
Er fragt immer, wann es denn endlich Welpen gibt.... Er scheint immer sehr enttäuscht, wenn ich ihm sage, dass ich Nova nicht decken lasse...
Hat sich der Mieter individualvertraglich, also nicht durch einen Formularmietvertrag, bindend verpflichtet, in seiner Mietwohnung keinen Hund zu halten, ist er nicht berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von 3 Tagen aufzunehmen. AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93
Mal rauskram weil aktuell. Naja zumindest so ähnlich.
Also ich besitze eine ETW in der Hundehaltung verboten ist.
Seit gestern bis Sonntag haben wir die beiden Hunde aus der Familie von Männe in Pflege. Da wir gesehen wurden, war gleich das Geschrei von den anderen groß (typisch schwäbisch hauptsache sich über andere aufregen ). Aber erst seit dem es gerade eben gesehen wurde! Es handelt sich hierbei um eine Jacky-Hündin und eine mittelgroße Mischlingshündin.
*zu Wolfgang schiel und ganz lieb guck*
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Kommt jetzt darauf an, wie groß der JTR ist, falls der problemlos in eine Sporttasche paßt kostet er meines Wissens nach eh nichts, da er als Handgepäck gilt. Somit wäre in dem Fall dann das WE-Ticket auch kein Prob, bei nem größeren Hund sieht das anders aus, leider. Am Besten einfach mal bei...