Unglaublich, und es wird einfach mal so geglaubt...ich kann dir dazu nichts sagen. Ich würde - auch wenn ihr keine Sorge habt vor einer Prüfung- trotzdem einen Anwalt einschalten, wenn es nämlich richtig dumm läuft, gilt euer Hund zukünftig als gefährlicher Hund und das total grundlos.Da meine Frau allein war und die andere Hundebesitzerin behauptet unser Hund hätte sich losgerissen und wäre in Tötungsabsicht auf ihren los steht nun Aussage gegen Aussage. Sie behauptet knallhart das ihr Hund angeleint war.
Wir sind beim Anwalt, haben sogar durch andere Zeugen bei denen die Dame auch gestanden hat das ihr Hund nicht angeleint war. Die Zeugen haben das schriftlich bestätigt. Trotzdem hat weder das Ordnungsamt noch vor Gericht die Leinen und Maulkorbpflicht erlassen. Auch ein Gutachten welches wir über den Hund erstellen lassen haben durch einen Hundetrainer mit 7 Videos wurde nicht berücksichtigt. Es wäre nur die Begutachtung der Polizei ausschlaggebend. Der Fall zieht sich schon fast ein Jahr. Haben jetzt 6 Monate auf einen Termin gewartet. Jetzt kommt die Polizei aber wir wissen nicht was Sie genau machen werden. Naja wir haben wie gesagt keine Angst. Aber es bleibt trotzdem ein komisches Gefühl.Unglaublich, und es wird einfach mal so geglaubt...ich kann dir dazu nichts sagen. Ich würde - auch wenn ihr keine Sorge habt vor einer Prüfung- trotzdem einen Anwalt einschalten, wenn es nämlich richtig dumm läuft, gilt euer Hund zukünftig als gefährlicher Hund und das total grundlos.
Verstehe ich total, bei soviel Willkür die im Vorhinein stattgefunden hat. Zum kotzen.Aber es bleibt trotzdem ein komisches Gefühl.
Naja, neutral gesehen ist halt Aussage gegen Aussage (welche stimmt, ist halt tatsächlich nur den 2 Personen bekannt) und "nur" 1 Hund verletzt, so wie ich es gelesen habe. Wo da Willkür sein soll weiss ich nun grad nicht.Verstehe ich total, bei soviel Willkür die im Vorhinein stattgefunden hat. Zum kotzen.
Ich drücke euch die Daumen...kannst du nicht mal bei der Polizei anfragen wie der Ablauf ist?
Schade das ihr schon einen Anwalt habt, ich hätte einen guten gehabt der wirklich Ahnung hat und sicher auch diese Frage hätte beantworten können.
Lars Weidemann
Naja, wir haben 2 Zeugen die schriftlich niedergeschrieben haben, dass die Dame gesagt hat das ihr Hund nicht angeleint war und auf meine Frau los ist. Da wir aber nicht für die Tierarztrechnung bezahlen wollten hat Sie sich dann ihre Version ausgedacht. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt akzeptiert nur die Begutachtung durch die Polizei und interessiert sonst nix.Naja, neutral gesehen ist halt Aussage gegen Aussage (welche stimmt, ist halt tatsächlich nur den 2 Personen bekannt) und "nur" 1 Hund verletzt, so wie ich es gelesen habe. Wo da Willkür sein soll weiss ich nun grad nicht.
Ob das nun überzogen ist und so ne ganze "Untersuchung" rechtfertigt, weiss ich nicht. Ich finds heftig, ich kenn das hier nicht. Hier muss schon mehr passieren, bis es eine Begutachtung gibt.
Würde vermutlich auch erst mal die rechtliche Seite, vor allem meine rechtlichen Möglichkeiten für den "was wäre wenn Fall" in Erfahrung bringen.
Bei uns hier auch, das eingereichte Gutachten von uns hat keinen Interessiert beim Ordnungsamt.@pat_blue
Wenn‘s gemeldet wird, wird halt geprüft…
Und bis dahin gibt es uU Auflagen.
Selbst wenn der Eigentümer einiges an Belegen beibringen kann, ist halt in BaWü zB mW das Urteil der Polizei das einzig anerkannte.
Ich glaub, kritisch war hier vor allem, dass es wegen Corona so lange keine Termine für die Prüfung gegeben hat.
Sie wollen sich angucken wie der Hund lebt und schauen wie er in "Alltagssituationen" sich verhält. Mehr erfährst du nicht. Wie gesagt, wir haben keine Angst bei unserem Dicken aber wäre halt cool wenn hier jemand mit sowas Erfahrung gemacht hätte und diese teilen könnte.Verstehe ich total, bei soviel Willkür die im Vorhinein stattgefunden hat. Zum kotzen.
Ich drücke euch die Daumen...kannst du nicht mal bei der Polizei anfragen wie der Ablauf ist?
Schade das ihr schon einen Anwalt habt, ich hätte einen guten gehabt der wirklich Ahnung hat und sicher auch diese Frage hätte beantworten können.
Lars Weidemann
Sie hat es inzwischen zugegeben das sie gelogen hat, und es gibt Zeugen. Trotzdem wird daran festgehalten, also Willkür in meinen Augen.Naja, neutral gesehen ist halt Aussage gegen Aussage
Leider ist dem wohl so.Die Einstufung als gefährlicher Hund ist halt auch nicht davon abhängig wer an der Leine war oder wer angefangen hat, sondern wer wen verletzt hat.
Naja, wir haben 2 Zeugen die schriftlich niedergeschrieben haben, dass die Dame gesagt hat das ihr Hund nicht angeleint war und auf meine Frau los ist. Da wir aber nicht für die Tierarztrechnung bezahlen wollten hat Sie sich dann ihre Version ausgedacht. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt akzeptiert nur die Begutachtung durch die Polizei und interessiert sonst nix.
Naja, wir haben 2 Zeugen die schriftlich niedergeschrieben haben, dass die Dame gesagt hat das ihr Hund nicht angeleint war und auf meine Frau los ist. Da wir aber nicht für die Tierarztrechnung bezahlen wollten hat Sie sich dann ihre Version ausgedacht. Aber wie gesagt, das Ordnungsamt akzeptiert nur die Begutachtung durch die Polizei und interessiert sonst nix.
Bei uns hier auch, das eingereichte Gutachten von uns hat keinen Interessiert beim Ordnungsamt.
Zeugen sind die Personen erst bei der Polizei oder bei behördlichen "Befragungen", rechtlich gesehen sind das alles "Parteibehauptungen".Sie hat es inzwischen zugegeben das sie gelogen hat, und es gibt Zeugen. Trotzdem wird daran festgehalten, also Willkür in meinen Augen.
Ich stimme den mal zu.Zeugen sind die Personen erst bei der Polizei oder bei behördlichen "Befragungen", rechtlich gesehen sind das alles "Parteibehauptungen".
Ich denke nicht, dass das in D anders ist als hier.
Ich hab nicht gesagt, dass ich es gut finde, nur halt meine Feststellung
Ja in Bezug auf die Zeugen magst du recht haben, aber es bleibt die Einlassung der Frau das sie gelogen hat, aber das findet keine Beachtung.Zeugen sind die Personen erst bei der Polizei oder bei behördlichen "Befragungen", rechtlich gesehen sind das alles "Parteibehauptungen".
Ich denke nicht, dass das in D anders ist als hier.
Ich hab nicht gesagt, dass ich es gut finde, nur halt meine Feststellung
meine Meinung ist das es Willkür ist...das ist meine FeststellungNaja, neutral gesehen ist halt Aussage gegen Aussage (welche stimmt, ist halt tatsächlich nur den 2 Personen bekannt) und "nur" 1 Hund verletzt, so wie ich es gelesen habe. Wo da Willkür sein soll weiss ich nun grad nicht.
Wir sind beim Anwalt, haben sogar durch andere Zeugen bei denen die Dame auch gestanden hat das ihr Hund nicht angeleint war. Die Zeugen haben das schriftlich bestätigt. Trotzdem hat weder das Ordnungsamt noch vor Gericht die Leinen und Maulkorbpflicht erlassen.
Ich stimme den mal zu.
Es ist ja nicht so, dass man überhaupt schön geprüft hat wer recht hat. Man ist ja da erst noch dabei sich ein Urteil zu bilden und bis dahin gibt es eben Auflagen um eventuelle sich nicht noch vorwerfen lassen zu müssen, dass man nicht gehandelt hat.