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Ich glaube nicht, das er den Jagdschein wider bekommt.

Ganz einfach, weil es mehr als grob fahrlässig war, ein Pferd für ein Wildschwein zu halten, zumal unter den im Artikel beschriebenen Bedingungen.

Allerdings ist mir der Entzug des Scheins zu wenig, der müsste noch ordentlich latzen, obwohl das den Verlust des Pferdes nicht aufwiegt.
 
Auf der Koppel, wo das erschossene Pferd stand, waren ja noch 5 weitere Pferde, dann müßte er die ja auch für Wildschweine gehalten haben, soviel Tomaten kann man ja garnicht auf den Augen haben.
Deswegen glaube ich nicht, daß er noch irgendwo Recht bekommt.
 


Zu diesem Fall gab es gestern das Urteil: "8 Monate auf Bewährung ", desweiteren muß der 68 jährige, ehemalige Sportlehrer eine Geldzahlung an die Hinterbliebenen (3 jähriger Sohn) des Opfers leisten,Höhe steht noch nicht fest.

Quelle:Bild Leipzig
 
Witzlos, ganz ehrlich . 8 Monate Bewährung ist nicht gerade viel.

Hoffentlich fällt der Betrag entsprechend hoch aus.
 
Na da sieht man halt, das auch ein Mensch nicht wirklich was wert ist ...
 

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