Da schliess ich mich euch beiden an.
Mareike (die natürlich nur ganz böse ungerechtfertigte Vorurteile gegen den armen, völlig harmlosen, unschuldigen, verantwortungsvollen Hundehalter hatte)
Na toll, kann ich da nur sagen. Tagelang wurde hier über eventuell überzogene Polizeimaßnahmen geredet, doch der Hundehalter teilweise als unschuldig dargestellt.Haftstrafe für Iburger Hundebesitzer
Für einen 22-jährigen eine "bemerkenswerte Leistung". Mit Sicherheit war es nicht nur die Sonnenbrille von der irgendwann einmal die Rede war.Das Amtsgericht Bad Iburg hat einen 22-jährigen Bad Iburger wegen Einbruchsdiebstahls zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Zudem droht ihm der Widerruf zweier Bewährungen.
Letzteres kann ich zwar nicht beurteilen, doch die Gewaltbereitschaft läßt sich z.B. aus dem Satz erkennen: "Darüber hinaus steht der Angeklagte noch unter doppelter Bewährung wegen Verurteilungen zu einem Jahr und sechs Monaten (Drogenschmuggel) und zwei Jahren (unter anderem räuberische Erpressung)."Während der 22-Jährige Schadenersatz für seine getöteten Hunde verlangt, fordern seine verängstigten Nachbarn, dass der als gewaltbereit geltende Mann nie wieder Hunde halten darf. Er habe seine Tiere immer wieder scharf gemacht.
Wie sagt der Volksmund nicht so treffend: "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm."Denn in einem weiteren Verfahren hat das Amtsgericht Bad Iburg auch der Räumungsklage gegen dessen Vater stattgegeben. Nicht wegen der Hunde des 22-Jährigen, sondern weil er in seiner Wohnung Cannabis angebaut hatte.
Na toll, kann ich da nur sagen. Tagelang wurde hier über eventuell überzogene Polizeimaßnahmen geredet, doch der Hundehalter teilweise als unschuldig dargestellt.
Die Dummen sind in einem solchen Fall leider immer nur die Tiere.
Grüße Klaus
Na toll, kann ich da nur sagen. Tagelang wurde hier über eventuell überzogene Polizeimaßnahmen geredet, doch der Hundehalter teilweise als unschuldig dargestellt.
@Bürste ich als "Internetheld" bleibe dabei das das Verhalten der Polizei völlig überzogen war,
erstens waren es Profis von der Hundestaffeln
zweitens war ja der Vater anwesend den man hätte holen können
drittens wurde gleichzeitig der Halter verhaftet viertens bestand keinerlei gefahr für die öffentlichkeit da die Hund ja sicher im Haus waren
viertens wurde die Gefahr für die Öffentlichkeit erst durch die Polizei selber fabriziert als sie den angeschossenen Hund laufen haben lassen.
Sorry, wenn ich hier eine etwas andere Meinung habe.@Klaus, das war jetzt völlig daneben, das ob der Halter selber straffällig geworden war oder nicht, das war hier in diesem Falle nicht von Belang.
O.K., da magst Du eventuell Recht haben. Ich kenne die Nachbarn nicht, Du?ich spreche den nachbarn einfach mal ab, dass sie zwischen zerrspielen und "scharf abrichten" unterscheiden können.
Sorry, wenn ich hier eine etwas andere Meinung habe.@Klaus, das war jetzt völlig daneben, das ob der Halter selber straffällig geworden war oder nicht, das war hier in diesem Falle nicht von Belang.
Für mich macht es schon einen Unterschied aus, ob ein Polizist eine Wohnung durchsuchen will, in der sich vielleicht ein Steuerbetrüger mit seinem Pudel befindet, die beide noch nie gewalttätig aufgefallen waren, oder ein als "gewaltbereit geltende Mann", der schon wegen Drogenschmuggels und räuberischer Erpressung vorverurteilt wurde und bei dem die Nachbarschaft aussagt "er habe seine Tiere immer wieder scharf gemacht".
Da geht für mich einfach die Sicherheit der Durchsuchungsbeamten vor.
Es kann ja nun wirklich niemand verlangen wollen, dass die komplette Durchsuchungsmannschaft in Schutzanzügen anrückt.
Hat denn jemand von Euch schon einmal versucht, einen (aus welchen Gründen auch immer) durchgeknallten kräftigen Hund in der Enge eines Treppenhauses liebevoll zu bändigen?
Grüße Klaus