Bad Homburg: Jäger erschießt Hund und will ihn als Fuchsköder verwenden

Wie kam Flash zu Tode?

Grävenwiesbach. Er werde «jeden verklagen, der es wagen sollte, unseren Hund noch nach seinem Tod durch den Dreck zu ziehen», sagt Jürgen Stamm, gemeinsam mit Romy Meybauer Halter des am 19. Februar bei Grävenwiesbach tot aufgefundenen Rhodesian-Ridgeback-Mischlings Flash. Wie berichtet waren die Halter davon ausgegangen, dass Flash von einem Jäger mit der Schrotflinte erschossen worden war. ....

Quelle & kompletter Text:
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Lewis7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich versteh langsam nur noch Bahnhof und Abfahrt :unsicher:
 
das liest sich doch schon sehr viel differenzierter....:unsicher:

Allerdings. Ich hoffe, es wird weitere Infos dazu geben.

Aber ich hatte die ersten Beitraege so verstanden, dass der 2. Hund garnicht dort lebt sondern mit Freunden zu Besuch war.
 
Klingt für mich wie ein typischer Nachbarschaftsstreit... dem möglicherweise sogar (vielleicht indirekt) der Hund zum Opfer gefallen ist.

Finde es schwer zu beurteilen, wer da "angefangen" hat - kann man ja in der Regel auch nicht. Da ergibt dann immer ein Wort das andere, bis alles eskaliert.
 
ich weiss, das klingt jetzt sehr herzlos, aber...wenn ich einen tödlichen treffermit schrot anbringe, noch dazu auf so einem verhältnismässig grossen hund....dann sind da aber deutlich mehr schrote drauf , als nur das eine, was gefunden wurde....und, an einem schrot stirbt der hund nur dann, wenn es sich den komplizierten weg durch auge oder gehör ins hirn gesucht hat...klingt beides für mich unwahrscheinlich....und wäre mit sicherheit auch im bericht erwähnt worden...
das klingt für mich viel eher nach: ich weiss zwar nicht genau, was meinem hund passiert ist, aber hauptsache ich kann irgendwem die schuld dafür geben....
das es instinktlos war, den hund einfach liegen zu lassen, bzw dem halter mit so einer antwort zu kommen, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren...aber das stellt nach meinen kenntnissen auch keine straftat dar....
 
ich weiss, das klingt jetzt sehr herzlos, aber...wenn ich einen tödlichen treffermit schrot anbringe, noch dazu auf so einem verhältnismässig grossen hund....dann sind da aber deutlich mehr schrote drauf , als nur das eine, was gefunden wurde....
Dabei lässt du aber etwas entscheidendes außer acht:
Das eine, im Rückgrat des bis auf den Kopf und zwei Läufe gänzlich aufgefressenen Hundes gefundene Schrotkorn sei zwar ein Anhaltspunkt, mehr aber auch nicht. Natürlich könne der Hund auch gezielt erschossen worden sein, «das wissen wir noch nicht», hieß es dazu weiter.
Viel zum darin suchen (und finden) war ja nicht vorhanden. ;) Und korrigiere mich wenn ich falsch liege, mit Schrot schießt man eher auf den Körper als auf Kopf und Läufe und auf die notwendige Entfernung ist die Streuung auch noch nicht so groß das der ganze Hund getroffen wird.
 
ich weiss, das klingt jetzt sehr herzlos, aber...wenn ich einen tödlichen treffermit schrot anbringe, noch dazu auf so einem verhältnismässig grossen hund....dann sind da aber deutlich mehr schrote drauf , als nur das eine, was gefunden wurde....
Dabei lässt du aber etwas entscheidendes außer acht:
Das eine, im Rückgrat des bis auf den Kopf und zwei Läufe gänzlich aufgefressenen Hundes gefundene Schrotkorn sei zwar ein Anhaltspunkt, mehr aber auch nicht. Natürlich könne der Hund auch gezielt erschossen worden sein, «das wissen wir noch nicht», hieß es dazu weiter.
Viel zum darin suchen (und finden) war ja nicht vorhanden. ;) Und korrigiere mich wenn ich falsch liege, mit Schrot schießt man eher auf den Körper als auf Kopf und Läufe und auf die notwendige Entfernung ist die Streuung auch noch nicht so groß das der ganze Hund getroffen wird.

qasi richtig, allerdings sind die schrote, wenn der treffer tödlich ist , auch nur über einen relativ kleinen bereich, nicht grösser als ein hase verteilt....dazu besteht eine "normale " schrotladung aus roundabout 200 schroten...wie kann das sein, das wirklich nur EINS gefunden wurde? selbst bei dem verwesung bzw frasszustand müsste da mehr sein...irgendwie kommt mir die ganze sache sehr dubios vor...ein rhodesian richback, der nur noch aus haupt und vorderläufen besteht...wer zum henker hat daran gefuttert?
entweder waren da die sauen am werk, oder die haben da mehr füchse, als ich je gesehen habe...
letzlich wird es darauf hinaus laufen, das dem jäger nichts zu beweisen sein wird...da kann sich dann sein halter aufregen, wie er will, letztlich hat ER ihn laufen lassen, oder nicht aufgepasst, und der hund durfte es ausbaden...
wenn ich schon weiss, das scheinbar alle gegen meinen hund sind, dann lasse ich besondere sorgfalt walten, DAMIT mein hund NICHT der leidtragende ist...
nun ist es zu spät.:(
 
Allein das eine Schrotkorn im Rückgrat beweist doch das auf den Hund geschossen wurde, oder? Selbst wenn der Hund nur angeschossen wurde, bestünde die Pflicht zur Nachsuche.
Ein Fehlverhalten des Jägers liegt also vor, und wenn es "nur" ein moralisches ist, nähmlich den Halter nicht über den Verbleib des Hundes zu informieren.

Damit will ich nicht den Halter in Schutz nehmen, der ist letztlich für den Hund verantwortlich. Aber der Jäger scheint auch nicht das Gelbe vom Ei zu sein. :unsicher:
 
nein, das beweist nur, das zumindest GROB in richtung des hundes geschossen wurde( randschrote prallen zum teil sogar im rechten winkel aus der garbe!), zu welchem zeitpunkt, oder ob der hund da noch lebte, sagt uns das NICHT.
allerdings hätte der jäger in der tat den toten hund melden SOLLEN...das dazu eine gesetzliche PFLICHT besteht, habe ich noch nicht gelesen, aber auch ich kann nicht das komplette deutsche jagdrechtswesen im kopf haben...man möge mir das also nachsehen, falls ich mich irre.
 
allerdings hätte der jäger in der tat den toten hund melden SOLLEN...das dazu eine gesetzliche PFLICHT besteht, habe ich noch nicht gelesen, aber auch ich kann nicht das komplette deutsche jagdrechtswesen im kopf haben...man möge mir das also nachsehen, falls ich mich irre.

Ich dachte, ich haette hier (andernthreads) nur mal gelesen, dass ein abgeschossener Hund meldepflichtig sei.

Aber gibt es nicht auch Bestimmungen zum Seuchenschutz, die das liegenlassen von Tierkadavern nicht gestatten?
 
das würde die anlage von luderplätzen verbieten, und ich bin mir sicher, das DAS nicht verboten ist...
jetzt bin ich auch mal neugierig...muss ich selbst mal googlen, wie das geregelt ist.
 
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