Ich gebe zu, dass ich das Testverfahren der Richterin für genauso schlau oder dumm halte, wie den Wesenstest in NRW, bei dem der Hund den absurdesten Bedingungen ausgesetzt wird bzw. ihm ein teilweise absurdes Verhalten abverlangt wird.
Hier geht es darum, dass einem Soka und seinem Halter diese nachsichtige Behandlung nicht wiederfahren wird.
Wir haben hier einen Mann, der mit seinem großen Hund im besoffenen Kopf irgendeinen Blödsinn hat machen lassen, der dann zu einem Biß geführt hat und das obwohl sein Hund kurz davor einem anderen Menschen ins Gesicht gebißen hat.
Weder die Tatsache, dass der Hund zwei Male einem Menschen ins Gesicht gebißen hat, noch das der Halter augenscheinlich keine verantwortungsvolle Person ist, lässt das Gericht an diesem Hund und Haltergespann zweifeln oder zur Erkenntnis kommen, dass Handlungsbedarf besteht?
Wenn es ein Pit gewesen wäre, der einem Menschen ins Gesicht gebißen hat, wäre bereits schluss gewesen. Aber sogar dann, wenn der Halter seinen Hund dann weiterhin hätte behalten dürfen, so dass die Gelegenheit zum zweiten Vorfall möglich gewesen wäre, hätte man einen besoffenen Soka-Halter, der seinen Hund einer solchen Situation aussetzt, jegliche Befähigung abgesprochen, so einen Hund halten zu dürfen.
Alle hätten erklärt, dass der Soka-Halter total unverantwortlich gehandelt hat, weil er seinen Hund von einer besoffenen Person, die auf allen Vieren zu ihm gekrochen kam, an die Hoden hat packen lassen. Dazu kann es hier doch ernsthaft keine zwei Meinungen geben.
Es kann doch niemand bezweifeln, dass es eine unglaubliche Ungerechtigkeit ist, dass ein Soka eingeschläfert wird, weil er im Wesenstest einen Schäferhund anbellt, aber ein Schäferhund-Mix mit augenscheinlich verantwortungslosem Halter nach einwenig Kuscheln mit der Richterin wieder aus dem Gerichtssaal spazieren.
Das bedeut nicht, dass der Schäfer-Mix auch eingeschläfert werden sollte, sondern mit Sokas ebenfalls nachsichtig umgegangen werden sollte.