An Alle Hamburger !!!

Mike

20 Jahre Mitglied
Wie ihr sicherlich wisst,hat sich Frau Heidi
Kabel sich sehr positiv für uns auf der Hamburger-Demo ausgesprochen.
Bedanken könnt ihr Euch unter [email protected]
Diese nette Frau ist mittlerweile 86.Jahre
und hat einen persönlichen "Draht" zum Hamburger-Senat.....
HP=www.heidikabel.de
 
  • 30. April 2024
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Hi Mike ... hast du hier schon mal geguckt?
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Verordnung-Verfassungwidrig

Die Hamburger Kampfhundeverordnung bleibt weiter im Kreuzfeuer der Kritik.
Ein neues Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis,dass die Verordnung verfassungswidrig ist.Das erklärte Dr. Wollenteit am Donnerstag in Hamburg.
Nach der Verordnung werden, Pittbuls , American Staffordshire und Staffordshire-Bullterrier grundsätzlich als gefährlich eingestuft.
Das verstößt laut Gutachten gegen den Gleichheitsgrundsatz.Der lebenslängliche
Maulkorbzwang sei zudem mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar,
so das Gutachten.
 
Verordnung-Verfassungwidrig

Die Hamburger Kampfhundeverordnung bleibt weiter im Kreuzfeuer der Kritik.
Ein neues Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis,dass die Verordnung verfassungswidrig ist.Das erklärte Dr. Wollenteit am Donnerstag in Hamburg.
Nach der Verordnung werden, Pittbuls , American Staffordshire und Staffordshire-Bullterrier grundsätzlich als gefährlich eingestuft.
Das verstößt laut Gutachten gegen den Gleichheitsgrundsatz.Der lebenslängliche
Maulkorbzwang sei zudem mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar,
so das Gutachten.
 
Verordnung-Verfassungwidrig

Die Hamburger Kampfhundeverordnung bleibt weiter im Kreuzfeuer der Kritik.
Ein neues Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis,dass die Verordnung verfassungswidrig ist.Das erklärte Dr. Wollenteit am Donnerstag in Hamburg.
Nach der Verordnung werden, Pittbuls , American Staffordshire und Staffordshire-Bullterrier grundsätzlich als gefährlich eingestuft.
Das verstößt laut Gutachten gegen den Gleichheitsgrundsatz.Der lebenslängliche
Maulkorbzwang sei zudem mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar,
so das Gutachten.
 
Hundeverordung ist verfassungswidrig!

Die neue Hamburger Kampfhundeverordnung ist nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens in weiten Teilen verfassungswidrig.
Das erklärte Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gestern. Pitbulls, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier werden
in der Verordnung stets als gefährlich eingestuft. Das verstößt laut Gutachten seines Rechtsanwaltbüros gegen den
Gleichheitsgrundsatz und das Grundrecht auf Eigentum. Der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für diese Rassen verstoße
zudem gegen geltendes Tierschutzrecht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

"Es ist nicht einzusehen, dass auf Grund der Versäumnisse von Politik und Verwaltung einzelne Rassen ausgerottet werden sollen und
unbescholtene Bürger über Nacht kriminalisiert werden - ohne jede Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit ihrer Hunde einbringen
zu dürfen", kritisierte Wollenteit. Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag einer "Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster
Hundehalter" erstellt, die eine Überarbeitung der Hundeverordnung fordert.

Der tödliche Kampfhundeangriff auf den sechsjährigen Volkan in Wilhelmsburg hatte im Juli bundesweit zu Verboten, Auflagen und
verschärften Kontrollen für Kampfhunde und andere, als gefährlich eingestufte Hunderassen geführt. Das Kind war auf einem Schulgelände
von zwei Kampfhunden zerfleischt worden (MOPO berichtete). In der verschärften Hamburger Hundeverordnung gelten Hunde von drei
Rassen nun stets als gefährlich. Für sie gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang, ihre Halter müssen ihre Zuverlässigkeit und ein "berechtigtes
Interesse" für die Haltung belegen. Bei weiteren elf Rassen müssen die Tiere in einem so genannten Wesenstest ihre Ungefährlichkeit
beweisen.

Erst Ende vergangenen Monats hatte das Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Polizei Kampfhunde einziehen darf.
Den Besitzern darf die Hundehaltung untersagt werden, wenn diese ihre Vierbeiner ohne Maulkorb und Leine (vorgeschrieben) ausführen. Die
Richter hatten auch abzuwägen, ob man nach der neuen Verordnung von der Gefährlichkeit aller Hunde von drei Rassen ausgehen dürfe oder
ob die unterschiedliche Behandlung einzelner Rassen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Nach Auffassung des Gerichts reichten die
aufgeworfenen Zweifel nicht aus, um die neue Verordnung in einem Eilverfahren außer Kraft zu setzen, hieß es zur Begründung.

Mysteriöser Zwischenfall am Großmoordamm (Harburg) in einem der neuen Tierheime für gefährliche Hunde: Dort raste in der Nacht zum
Donnerstag ein Autofahrer in einen Wach-Container. Der Unbekannte flüchtete.
 
Hallo Mike,

einmal auf "Antwort erstellen" klicken reicht, hilfeeeeeee.

watson
 
In einem der neuen Tierheime für gefährliche Hunde.....

DAS IST EIN KZ FÜR HUNDE !!!
OHNE AUSLAUF , NIEMAND SOLL ES MITBEKOMMEN!!!
DER DEUTSCHE-TIERSCHUTZBUND BETEILIGT SICH AUS ANGST VOR REPRESSALIEN !!!

MIKE
 
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