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watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
04.01.2001
Amtsgericht verurteilte Hundebesitzer


Plettenberg. (nin) Ausnahmen bestätigen immer wieder die Regel: Obwohl in der Vier-Täler-Stadt Zwischenfälle mit Kampfhunden gegen Null tendieren, kam es Ende vergangenen Jahres zu mehreren Zwischenfälle mit einem Halter und seinem Staffordshire Mischling.


Am 12. Dezember war der Termin zur Verhandlung vor dem Plettenberger Amtsgericht. "Sachbeschädigung und fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen", lautete die Anklage.

Sowohl der Hund als auch der Halter selbst hatten mehrere Personen angegangen und sie verletzt. Bisswunden und Hämatome sowie ein Schaden am Pkw eines Zeugen waren die Folge. Im Streit hatte der Halter den Zeugen, einen ausländischen Mitbürger, zunächst verbal und körperlich angegriffen, dann an den Kofferraum dessen Wagen getreten und diesen nicht unerheblich beschädigt.

Das Ordnungsamt Plettenberg war schon Mitte vergangen Jahres auf den Hundehalter aufmerksam geworden. Er ließ sein Tier frei herumlaufen, sodass es zu mehreren Zwischenfällen mit Beißattacken und Personenschäden kam. Noch vor Inkraftsetzung der Landeshundeverordnung hatte das Ornungsamt im Juni 2000 einen Leinen- und Maulkorbzwang für den Staffordshire ausgesprochen.

Sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung Nach der Verhandlung am Plettenberger Amtsgericht erging das Urteil auf eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte erhielt außerdem die Auflage, im Zeitraum von drei Jahren keine Kampfhunde mehr zu halten und zu züchten.

"Wird der Angeklagte ein weiteres Mal auffällig oder mit seinem Hund gesehen, werden wir das natürlich an das Gericht weitergeben", erklärte gestern Ordnungsamtsmitarbeiter Manfred Frieling.
 
Na toll, innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren keine Kampfhunde mehr halten dürfen... Andere Hunde schon und nach den 3 Jahren auch wieder Kampfis !! Der Typ dürfte lebenslang keine Hunde mehr halten dürfen.

Gruss

Mark
 

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Dürftest du Recht haben, aber ich finde es positiv, dass hier ein Hund nicht grundsätzlich als gefährlich abgestempelt wird. Andererseits war das nachbarschaftliche Verhältnis wohl spätestens mit der einstweiligen Anordnung gestört!
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