Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Düsseldorfer Amtsgericht Hund im Garten – Nachbarn vor Gericht
"solle sich der Hund dort nicht mehr "ohne Aufsicht und unangeleint" aufhalten dürfen."
mal ganz im ernst, das halte ich für selbstverständlich, wenn da fremde Kinder im Garten spielen...
wenn ich mir einen Garten teilen muss, muss ich eben dafür sorgen, dass mein Hund dort niemanden belästigt egal, ob die Kinder jetzt dem Hund die Zunge rausstrecken oder nicht
Sein Sohn (15) sei beim Ballspiel vom Hund der Mieterin im Garten "angegriffen" worden. Gebissen hat das Tier nicht, nur gebellt.
-------------------------------
Natürlich ist das hysterisch. Aber dennoch sollte man in einem Mietshaus mit allgemein genutztem Garten seinen Hund, der die anderen Parteien verbellt, nicht allein in den Garten lassen. Ein wenig rücksichtslos finde ich das durchaus.
Sollte jedenfalls selbstverständlich sein, unsere Nachbarn sind auch der Ansicht "wozu sollen wir nen Zaun ziehen, hier ist doch genug Platz" ich "richtig, deshalb dürfen meine Hunde trotzdem nicht die nachbarn belästigen und deshalb kommt ein Zaun und solange wird angeleint"
Einsicht nö, ihr Pudel läuft weiter rum, ist zwar lieb aber nervt trotzdem, ich glaub beim nächsten Mal lass ich Fara ihn mal bespielen mal sehen ob's dann klappt
Sein Sohn (15) sei beim Ballspiel vom Hund der Mieterin im Garten "angegriffen" worden. Gebissen hat das Tier nicht, nur gebellt.
-------------------------------
Sein Sohn (15) sei beim Ballspiel vom Hund der Mieterin im Garten "angegriffen" worden. Gebissen hat das Tier nicht, nur gebellt.
-------------------------------
Ich hätte aber auch keine Lust darauf meinen Hund von meinen Nachbarn "provozieren" zu lassen, so es denn stimmt.
Eigentlich sollten sich gute Nachbarn da so arrangieren können, aber ich denke, hier steckt was anderes hinter, als nur der Hund.
Offenbar wollten die Nachbarn den Garten allleinig nutzen und haben dann den Aufhänger Hund genommen.
Ich finde das Urteil gut, selbst wenn der Hund in Zukunft nicht alleine im Garten rumlaufen sollte.
Aber, er könnte und dürfte!
Dürftest du Recht haben, aber ich finde es positiv, dass hier ein Hund nicht grundsätzlich als gefährlich abgestempelt wird.
Andererseits war das nachbarschaftliche Verhältnis wohl spätestens mit der einstweiligen Anordnung gestört!
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Düsseldorfer Amtsgericht Hund im Garten – Nachbarn vor Gericht“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an:
Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
Vor allem, wenn sich eh niemand um den Hund kümmert, dann sollte man dem Hund doch bitte die Chance auf ein besseres Zuhause gönnen.
Was ist denn das für eine seltsame, egoistische, sogenannte LIEBE?
...
Beppo wurde am Sonntagnachmittag aus dem Tierheim Paderborn gestohlen:
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Bitte verteilt es und wer im Düsseldorfer Raum wohnt... haltet bitte die Augen auf.
Fragen über nähere Umstände kann ich leider nicht beantworten.