Düsseldorfer Amtsgericht Hund im Garten – Nachbarn vor Gericht

  • 28. April 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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"solle sich der Hund dort nicht mehr "ohne Aufsicht und unangeleint" aufhalten dürfen."

mal ganz im ernst, das halte ich für selbstverständlich, wenn da fremde Kinder im Garten spielen...
wenn ich mir einen Garten teilen muss, muss ich eben dafür sorgen, dass mein Hund dort niemanden belästigt egal, ob die Kinder jetzt dem Hund die Zunge rausstrecken oder nicht:rolleyes:
 
Ich würde das auch für selbstverständlich halten.

Aber die Frau hat den Hundeführerschein, die wird schon wissen, was sie tut. :eg:
 
Sein Sohn (15) sei beim Ballspiel vom Hund der Mieterin im Garten "angegriffen" worden. Gebissen hat das Tier nicht, nur gebellt.
-------------------------------

So ein gefährlicher Hund, der muß weg :eg:
 
Natürlich ist das hysterisch. Aber dennoch sollte man in einem Mietshaus mit allgemein genutztem Garten seinen Hund, der die anderen Parteien verbellt, nicht allein in den Garten lassen. Ein wenig rücksichtslos finde ich das durchaus.
 
Sollte jedenfalls selbstverständlich sein, unsere Nachbarn sind auch der Ansicht "wozu sollen wir nen Zaun ziehen, hier ist doch genug Platz" ich "richtig, deshalb dürfen meine Hunde trotzdem nicht die nachbarn belästigen und deshalb kommt ein Zaun und solange wird angeleint"
Einsicht nö, ihr Pudel läuft weiter rum, ist zwar lieb aber nervt trotzdem, ich glaub beim nächsten Mal lass ich Fara ihn mal bespielen mal sehen ob's dann klappt :D
 
Sein Sohn (15) sei beim Ballspiel vom Hund der Mieterin im Garten "angegriffen" worden. Gebissen hat das Tier nicht, nur gebellt.
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So ein gefährlicher Hund, der muß weg :eg:

Hat doch nicht nur was mit gefährlich zu tun aber hast du lust dich in deinem Garten von nem Hund anpöbeln zu lassen?
Oder deine Gäste?

Ein Hund muss doch nicht immer direkt gefährlich sein, damit andere sich gestört fühlen dürfen:rolleyes:
 
Sein Sohn (15) sei beim Ballspiel vom Hund der Mieterin im Garten "angegriffen" worden. Gebissen hat das Tier nicht, nur gebellt.
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So ein gefährlicher Hund, der muß weg :eg:

Hat doch nicht nur was mit gefährlich zu tun aber hast du lust dich in deinem Garten von nem Hund anpöbeln zu lassen?
Oder deine Gäste?

Ein Hund muss doch nicht immer direkt gefährlich sein, damit andere sich gestört fühlen dürfen:rolleyes:

Ich hätte aber auch keine Lust darauf meinen Hund von meinen Nachbarn "provozieren" zu lassen, so es denn stimmt.
Eigentlich sollten sich gute Nachbarn da so arrangieren können, aber ich denke, hier steckt was anderes hinter, als nur der Hund.
 
Seh ich ebenso und ich würde gerne mal die Sicht des HH hören, denn schließlich bezahlt er ja mit seiner Miete auch den Gartenanteil mit ;)
 
:zufrieden: Offenbar wollten die Nachbarn den Garten allleinig nutzen und haben dann den Aufhänger Hund genommen.
Ich finde das Urteil gut, selbst wenn der Hund in Zukunft nicht alleine im Garten rumlaufen sollte.
Aber, er könnte und dürfte!

Gut, dass auch mal für Hunde geurteilt wird.
 
Ja, aber glücklich werden diese Nachbarn wohl so oder so nicht miteinander.
 
Ja, aber glücklich werden diese Nachbarn wohl so oder so nicht miteinander.

Dürftest du Recht haben, aber ich finde es positiv, dass hier ein Hund nicht grundsätzlich als gefährlich abgestempelt wird.
Andererseits war das nachbarschaftliche Verhältnis wohl spätestens mit der einstweiligen Anordnung gestört!
 
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