tolles urteil. kannman nicht meckern.
da in hessen die SK auf einen best. hund bezogen ist,und herr murat den ja wohl hat (also hund und SK) , läge nichts ferner, als ihm die SK abzusprechen . weil er welpen zu jung,todkrank,aus unerfindlichen quellen verscherbelt hat. seuchengefahr etc mal ganz weggelassen.weil,, seine SK muss und kann un d darf sich ja nciht auf seine verkaufstiere beziehen. ach woher denn.
somit ist das urteil logisch und nachvollziehbar und die abartig hohe geldstrafe zu vertreten.
ich hab zuwenig lieblingskaffeetassen-sonst wär die jetzt an der wand.