AmStaff in Osnabrück auf Spielplatz angeschossen

Crabat

10 Jahre Mitglied


Osnabrück. Auf dem Spielplatz am Rubbenbruchsee wurde ein freilaufender Hund angeschossen. Der American Staffordshire Terrier, ein sogenannter Kampfhund, erlitt einen glatten Durchschuss. Die Polizei fahndet nach dem Schützen. Den Besitzer des Hundes erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Da liegt der Hund in der Klinik, weil jemand innerorts, auf einem Spielplatz, herumballert! Und der Besitzer bekommt erstmal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren... :gruebel:
 
  • 28. April 2024
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Vielleicht ein ganz aufmerksamer geBILDeter Mensch, der die armen Kinder vor der Bestie schützen wollte...
 
Ohne zweifel das der schuetze einen idioten ist, aber wer sein amstaff in juli 2015 ohne leine ( sogar an der leine entgeht mir den sinn) auf einen kinderspielplatz rumlaufen laesst, hat sie doch echt nicht mehr alle.
 
Vielleicht ist der Hund weggelaufen? War ja scheinbar erstmal kein Besitzer dabei.
Das nächste Mal wenn ein Kind vom Spielplatz verschwindet, erstmal Anzeige gegen die Eltern stellen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. :gerissen:
 
Immerhin wird in dem Bericht tatsächlich auch von Tierquälerei gesprochen und nicht die 'er hätte ja auch alle Kinder fressen können'-Schiene gefahren.

Und irgendwer scheint ja auch gehandelt und den Hund in eine Tierklinik gebracht zu haben, das stimmt mich ein kleines bisschen positiv.

Was das Rumlaufenlassen ohne Leine betrifft: Ist ja grade Ferienzeit, vielleicht wurde das Tier ja auch ausgesetzt.
 
Vielleicht ist der Hund weggelaufen? War ja scheinbar erstmal kein Besitzer dabei.
Das nächste Mal wenn ein Kind vom Spielplatz verschwindet, erstmal Anzeige gegen die Eltern stellen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. :gerissen:


Ist klar, wenn der hund weggelaufen ist, hat der halter natürlich keine schuld:tuete:
 
Ich bin der meinung das man eine besondere verantwortung hat mit ein listenhund. Und ich bleibe dabei.

Erstens damit dem hund nichts passiert und zweitens um keine negativ werbung fuer die rassen zu machen.

Amen.
 
Genau genommen gibt es in Osnabrück laut Landeshundegesetz schon seit mehreren Jahren keine Listenhunde.

Und ja, vielleicht waren die Halter fahrlässig (man weiß es nicht) ... trotzdem gibt das keinem das Recht, auf einem Spielplatz auf das Tier zu schießen! Und das geht für meinen Geschmack ein bisschen unter, wenn man sich ausschließlich mit den Haltern und deren mutmaßlichen Verfehlungen beschäftigt.

Der Rubbenbruchsee ist in Osnabrück ein sehr beliebtes Ausflugsziel und ich gehe da auch ab und an mal spazieren. Da wird mir echt ein bisschen anders, wenn ich mir überlege, dass da offenbar scharf geschossen wird.
 
Da schießt ein unbekannter auf ein Lebenwesen und hier im Forum kommen einige nicht über Listenhund und schlechter Hundehalter hinaus. Wie beschränkt diese Denke. Auch wenn der Typ des dt liebsten Feind angeschossen hat; ich hoffe, die Polizei setzt alles ein, um den zu kriegen. Ich glaube nicht, das der ewig im Gebüsch lag und die Welt vor "Kampfhunden" retten wollte. Da wollte wer töten. Aber selbst dazu ist diese Kreatur zu dämlich.
 
Crabat,

erstens war am Mittwoch noch Brut- und Setzzeit (es herrschte also generell Leinenpflicht) und zweitens herrscht am Rubbenbruchsee, wie ich mittlerweile weiß, grundsätzlich auch eine solche. Und zwar nicht nur für Listenhunde, die es in NDS ja auch gar nicht in dem Sinne gibt.

Jeder Hundehalter, der seinen Hund dort hat unangeleint laufen lassen, hätte also ein Bußgeld bekommen. Da scheinen die auch recht streng zu sein - wenn es denn auffällt. Nicht nur Listis gegenüber, sondern generell.

Ich finde zwar auch, es zeugt nicht gerade von Charaktergröße, das jemandem aufzudrücken, dessen Hund eh schon schwer verletzt ist, aber Charaktergröße ist nichts, was ich unbedingt mit einem ganzen Amt in Verbindung bringe. ;)

Wenn da nur jeder seinen Job macht und nicht weiter nachdenkt, kommt halt sowas bei raus. :unsicher:

Und außerdem: wenn der Hund einen Unfall verursacht hätte (die A1 ist nicht weit), wäre der Besitzer auch haftbar gemacht worden. - Egal, wie es dem Hund dabei gegangen wäre.
 
Ja, ich weiß. Das ändert aber nichts an der Unverhältnismäßigkeit (und Lächerlichkeit) so eines Verfahrens, wenn der eigentliche Klops ein Mensch ist der dort herumballert. Tatsächlich wird, wie ich hier andeutete, auch gegen Eltern ermittelt, wenn ihren Kindern etwas schreckliches durch Dritte zustößt. Und das ist unmöglich, egal was in irgendeinem Gesetz, oder einer VO steht. Aber irgendwer muss ja gehängt werden, wenn man den echten Täter schon nicht hat.
Aber das muss sich auch nicht ändern, wenn der gute Deutsche sowieso ins gleiche Horn bläst. Und so ist der Ausdruck "Gutmensch" auch zum Schimpfwort geworden. Zu recht.

(Und ein Unfall durch den Hund, oder ein Kind ;) , verursacht ist eine andere Sachlage. Da gibt es keinen kriminellen Täter bei der mit Vorsatz handelt, sondern der Verantwortliche haftet eben für die Unfallursache. )
 
Entschuldigung, aber ein unangenehmer Hund hat auf nem Spielplatz nichts verloren... Aber scharfe Munition ! Inkl. Einer Waffe um diese einzusetzen noch viel weniger...

Als Mutter wäre mir der unangemeldet Hund tausendmal lieber als ein "scharfer" versteckter Schütze! Den ersten sehe ich und kann entsprechend agieren bzw. reagieren... Bei 2. hab ich keine Chance...

Geht garnicht... Zumal das mitführen von scharfer Munition und Waffen ebenfalls verboten ist!
 
Wie schon geschrieben gibt es in NDS keine Listen mehr, also handelt es sich um einen ganz normalen Hund der hier über den Spielplatz lief. Darüber, ob hier die Brut- und Setzzeit greift kann man sich streiten, da die Leinenpflicht danach in der Freien Landschaft gilt und nicht in Wohnsiedlungen auf Straßen und Spielplätzen.
Und auf einen Hund schießen geht gar nicht.
Egal ob auf einem Spielplatz oder sonst wo und auch egal welcher Rasse dieser Hund angehört.
Und ich möchte auch nicht ständig Angst haben, dass einer meiner Hunde angeschossen, oder erschossen wird, nur weil er mir entlaufen ist.
Egal ob ich fahrlässig gehandelt habe oder es eine Verkettung unglücklicher Umstände war.
Diese Hysterie und dieses Geschrei darüber, dass mal ein Hund frei rum läuft geht mir echt auf den Kecks.
Es gab Zeiten, das war es normal und hat niemanden gestört.
Und Autos, vor die ein streunender Hund laufen konnte, gab es da auch schon!
 
Wahhhhhhh.. Ich meinte unangeleinter Hund..... Mein iPad schreibt nicht immer was ich will!
 
So etwas muß einfach härter bestraft werden, oder wir haben hier bald amerikanische Verhältnisse, wo jeder durch die Gegend ballert wenn er dazu Lust hat. Es geht nicht an, dass hier wahllos auf Hunde und Katzen geschossen wird, egal ob Leinenpflicht ist, oder nicht. Niemand kann ein Lebewesen jederzeit in jeder Lage 100 % unter Kontrolle haben. Da gibt es zig Situationen wo ein Hund plötzlich unangeleint herumläuft. Dem Schützen ist anscheinend wohl nicht klar, daß er dabei auch noch einen Menschen hätte treffen können. Bei uns auf dem Land gibt es viele Jäger die ich kenne, und niemand von denen würde in solch einer Situation einen Hund erschießen. Das kann aber. passieren, wenn der Hund mehrmals allein beim Wildern erwischt wird, ist dann schade um den Hund weil eigentlich der Besitzer der Verantwortliche ist.
 
So etwas muß einfach härter bestraft werden, oder wir haben hier bald amerikanische Verhältnisse, wo jeder durch die Gegend ballert wenn er dazu Lust hat. Es geht nicht an, dass hier wahllos auf Hunde und Katzen geschossen wird, egal ob Leinenpflicht ist, oder nicht. Niemand kann ein Lebewesen jederzeit in jeder Lage 100 % unter Kontrolle haben. Da gibt es zig Situationen wo ein Hund plötzlich unangeleint herumläuft. Dem Schützen ist anscheinend wohl nicht klar, daß er dabei auch noch einen Menschen hätte treffen können. Bei uns auf dem Land gibt es viele Jäger die ich kenne, und niemand von denen würde in solch einer Situation einen Hund erschießen. Das kann aber. passieren, wenn der Hund mehrmals allein beim Wildern erwischt wird, ist dann schade um den Hund weil eigentlich der Besitzer der Verantwortliche ist.
 
Ich verstehe die Aufregung über das OWiG-Verfahren nicht ganz.
Es ist ja nicht so, dass nach dem Schützen nicht gefahndet würde.
Wenn zwei was falsch machen, ist es mMn korrekt, dass man beiden Sachverhalten nachgeht. Wieso sollte der Hundehalter nicht für sein Fehlverhalten haften, nur weil zufällig gleichzeitig ein Anderer nicht nur fahrlässig, sondern kriminell unterwegs war?
Ein Hund war allein auf einem Spielplatz unterwegs. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird als solche verfolgt. So what?
Ein Unbekannter hat auf diesen Hund geschossen. Nach ihm wird gefahndet, und wenn er erwischt wird, wird er belangt. U.a. wegen Tierquälerei.
Wieso sollte das Eine das Andere ausschließen?
 
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