Crabat,
erstens war am Mittwoch noch Brut- und Setzzeit (es herrschte also generell Leinenpflicht) und zweitens herrscht am Rubbenbruchsee, wie ich mittlerweile weiß, grundsätzlich auch eine solche. Und zwar nicht nur für Listenhunde, die es in NDS ja auch gar nicht in dem Sinne gibt.
Jeder Hundehalter, der seinen Hund dort hat unangeleint laufen lassen, hätte also ein Bußgeld bekommen. Da scheinen die auch recht streng zu sein - wenn es denn auffällt. Nicht nur Listis gegenüber, sondern generell.
Ich finde zwar auch, es zeugt nicht gerade von Charaktergröße, das jemandem aufzudrücken, dessen Hund eh schon schwer verletzt ist, aber Charaktergröße ist nichts, was ich unbedingt mit einem ganzen Amt in Verbindung bringe.
Wenn da nur jeder seinen Job macht und nicht weiter nachdenkt, kommt halt sowas bei raus.
Und außerdem: wenn der Hund einen Unfall verursacht hätte (die A1 ist nicht weit), wäre der Besitzer auch haftbar gemacht worden. - Egal, wie es dem Hund dabei gegangen wäre.