Hallo ,
wir haben vor vier Monaten alle Behördengänge in NRW für einen American Staffordshire Terrier gemacht.
Ist alles wie
@BlackCloud erwähnt hat ,
du hast öffentliches Interesse da du einen Tier aus dem Tierheim ein neues Zuhause ermöglichst , Antrag beim Ordnungsamt machen bevor du den Hund holst , wir haben unseren Welpen auch erst vom Tierheim bekommen als wir vom Ordnungsamt die Haltererlaubnis hatten.
Und bei uns kam das Ordnungsamt nach Hause das Grundstück kontrollieren , war alles tutti.Alle Behörden waren echt supi bei
der Anmeldung .
Was sich geändert hat ist das der Wesenstest erst ab dem 24. Lebensmonat gemacht werden kann(NRW).
Da wir eine Hundeschule besuchen und unser Hundetrainer auch Sachverständiger für Hunde ist und uns eine Beurteilung ausgestellt hat , hat unser Carlos ab dem 6. Lebensmonat eine Befristete Maulkorb und Leinenbefreiung bis 6 Wochen nach dem erreichen des 24. Lebensmonat. In den 6 Wochen muß dann der Wesenstest absolviert werden , ansonsten gilt ab da Maulkorb und Leinenpflicht.
Nicht vergessen den großen Wesenstest kann man nur beim Veterinäramt absolvieren und ein erweitertes Führungszeugnis brauchst du für den Antrag auf Haltererlaubnis für gefährliche Hunde.
So hoffe das Dir das weiter hilft.
P.S.:
Hundesteuer nicht vergessen , manche Gemeinden verlangen für listenhunde 600-1000 Euro im Jahr.
Bei uns gab es so etwas nicht alle Hunde werden gleich besteuert je nach Größe .