AmBull als Kampfhund

Babel

10 Jahre Mitglied
Hallo,
In einem anderen Forum geht es darüber das der AmBull in BaWü als Kampfhund,von der Gemeinde besteuert werden kann und das auch rechtlich sein soll!
Da ja aber der AmBull in BaWü nicht auf der Liste steht weder Kat1 noch Kat2 ,will ich das einfach nicht glauben:rolleyes: !
Habe im I-net nichts vernünftiges gefunden,wo diese Behauptung wiederlegt.:verwirrt:
Nun hoffe ich ,Ihr besonders Rosi kann mir darauf eine Antwort geben!!

LG Janet
 
  • 29. April 2024
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Hi Babel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hundeverordnung / Hundegesetz und Hundesteuer sind 2 Paar Schuhe.
Die können die Hundesteuer festsetzen, wie sie möchten und wenn sie morgen auf die Idee kommen, das der Pudel hoch besteuert wird, dann geht auch das....
 
Ja aber ist es wirklich rechtlich? Die können doch nicht aus einem normalen "Hund" (sind sie in meinen Augen alle) steuerlich einen Soka machen! Muß man sich sowas gefallen lassen?:hallo:
Mir will das nicht in Kopf:(
 
Ja aber ist es wirklich rechtlich? Die können doch nicht aus einem normalen "Hund" (sind sie in meinen Augen alle) steuerlich einen Soka machen! Muß man sich sowas gefallen lassen?:hallo:
Mir will das nicht in Kopf:(

Ne, aber wenn niemand klagt, tut sich auch nichts.

Und hier lesen die Politiker soweit ich weiss nicht mit! ;)
 
hier gibt es auch gemeinden, die für die bordeauxdogge erhöhte steuer verlangen... und die steht nirgends auf der liste.
 
es ist letztlich die frage, ob es rechtlich haltbar ist, das ein ambull als kampfhund besteuert wird. welches VGH wäre für euch zuständig ?

NDS hat KEINE liste und hat auch rassen auf der steuersatzung.. gerade im moment wäre es günstig zu klagen.. die gerichte werden gerade von allen seiten bombadiert.

eine freundin aus dem nachbarort klagt gerade auch gegen die steuer, sie hat 3 RR, einen großpudel und einen staff... die steuer, die sie zahlen muss, gleicht einem mittleren gewerbebetrieb.. sie klagt gegen die erhöhung von hund zu hund.

ich kann echt nur empfehlen auch zu klagen. :hallo:
 
Leider kann jede Gemeinde, Dorf oder Stadt ihr eigenes Süppchen beim Thema Hundesteuer kochen. Jede Kommune kann die Hundesteuer nach ihrem Ermessen gestalten. Und das unabhängig von dem jeweiligen Gefahr-Hundegesetz / Landeshundegesetz. (Edit: Oft lehnt sie sich aber an der Rasseliste des Landeshundegesetzes an) Wenn einer Gemeinde einfällt, sie müsse Labradore ab jetzt als Gefahrhunde ansehen und dafür 800 Euro verlangen, kann das so geschehen.

Meiner Meinung nach ist es nicht rechtens; aber man müsste dagegen klagen. Die ganze Hundesteuer ist rechtlich meiner Meinung nach nicht wasserdicht. Es wird dagegen vor Europäischen Gerichten geklagt.
 
es ist letztlich die frage, ob es rechtlich haltbar ist, das ein ambull als kampfhund besteuert wird. welches VGH wäre für euch zuständig ?

NDS hat KEINE liste und hat auch rassen auf der steuersatzung.. gerade im moment wäre es günstig zu klagen.. die gerichte werden gerade von allen seiten bombadiert.

eine freundin aus dem nachbarort klagt gerade auch gegen die steuer, sie hat 3 RR, einen großpudel und einen staff... die steuer, die sie zahlen muss, gleicht einem mittleren gewerbebetrieb.. sie klagt gegen die erhöhung von hund zu hund.

ich kann echt nur empfehlen auch zu klagen. :hallo:

Es gibt doch Seitens der Dogs (Magazin) eine Klage gegen die Hundesteuer, bzw. klagt für die Abschaffung der Hundesteuer... meinst das wird was?
 
Wenn dem so ist, dass der Ambull als Listenhund besteuert wird dann klagt doch bitte! Wenn keiner sich wehrt macht weiterhin jede Gemeinde was sie will und füllt sich unrechtmäßig auf unsere Kosten die Taschen!

Wir werden demnächst in eine Gemeinde umziehen die 600 € "Kampfhundesteuer" verlangt und dagegen werde ich selbstverständlich klagen.
Denn der Hund besitzt ein Negativgutachten, welches ja dem Zweck dient die Gefährlichkeit eines Hundes zu widerlegen.
So gesehen habe ich keinen Kampfhund und werde selbstverständlich dagegen angehen das mein Hund als solcher besteuert wird ;)
 
Wie in Eingangspost schon erwähnt,wurde dies in einem anderen Forum disqutiert und ich wollte die Meinungen hier dazu lesen!!:hallo:

Wenn es mich persönlich betreffen würde,hätte mein Anwalt viel Spaß mit unserer Gemeinde,denn ich würde das auch nicht so hinnehmen;)
 
hier gibt es auch gemeinden, die für die bordeauxdogge erhöhte steuer verlangen... und die steht nirgends auf der liste.
In Bayern schon :p

Klagen gegen die erhöhte Hundesteuer für in dem BL gelistete Hunde wurden schon einige verloren, z.B.


Allerdings geht die Kontrollpflicht (oder wie das heißt) in dem Fall auf die Gemeinde über, d.h. die Gemeinde muss irgendwie Ihre Behauptung rechtfertigen. D.h. die Gemeinde ist dann selbst verantwortlich dafür, dass ihre Satzung "gerecht" ist und muss im Zweifelsfall nachweisen, dass die Rasse gefährlich ist.


Sehr "witzige" Entscheidungen gibt es da beim Shar-Pei. :unsicher:
Ich denke aber, beim AB sollte es der Gemeinde leicht fallen, das zu begründen. Zum einen ist er ja in mehreren Ländern gelistet, zum zweiten gilt oft auch als Begründung, dass er groß, kräftig, etc. ist.
 
Grundsätzlich ist die Hundesteuer eine Lenkungssteuer, das hat erstmal mit Kampfhunden etc. nichts zu tun.


Deshalb kann, wenn eine Gemeinde meint es gibt zuviele Pudel eine erhöhte Steuer auf Pudel verlangen.

Die einzigste Einschränkung der Lenkungssteuer ist das sie keine erdrosselnde Wirkung, also einem Verbot gleichkommt.

Also nochmal, grundsätzlich kann eine Gemeinde für bestimmte Hunderassen erhöhte Steuern fordern unabhängig von der Rasseliste.
 
Das mit der Lenkungssteuer stimmt zwar, allerdings muss sie wie alle anderen Steuern auch gewissen Ansprüchen genügen, unter anderem auch dem Gleichheitsgrundsatz. Das Grundgesetz ist hier die höherwertige Rechtsnorm als die Steuersatzung. Deswegen können eben NICHT beliebige Hunderassen (Pudel) anders besteuert werden, sondern es bedarf einer Rechtfertigung, warum bestimmte Rassen oder Hunde anders besteuert werden. Hier kommen dann wieder die Rasselisten ins Spiel. Wenn eine Gemeinde auf Pudel eine Kampfhundesteuer erhebt, hat sie auch die Kontroll- und Nachweispflicht, dass Pudel genauso gefährlich sind wie Pit und Staff und gefährlicher als nicht gelistete Hunde.
Willkürliche Lenkungszwecke sind nicht rechtlich abgedeckt ;)
 
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